10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention - NRW bleibt in der Pflicht
Geschrieben am 29-01-2019 |
Düsseldorf (ots) - Nordrhein-Westfalen hat in der ersten
Umsetzungsdekade (2009-2019) zwar wichtige Impulse der
UN-Behindertenrechtskonvention gut aufgegriffen, aber noch eine
beträchtliche Strecke auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft vor
sich. Zu diesem Schluss kommt die heute veröffentlichte Studie
"Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen" des Deutschen
Instituts für Menschenrechte. Die Studie untersucht den Stand der
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Bereichen Wohnen,
Mobilität, schulische Bildung und Arbeit bis Ende 2018.
"Das Land hat seit Inkrafttreten der
UN-Behindertenrechtskonvention 2009 umfangreiche Initiativen
ergriffen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am
gesellschaftlichen Leben zu verbessern. Insbesondere bei der Stärkung
des ambulanten Wohnens und beim Abbau von Plätzen in stationären
Einrichtungen sind Fortschritte zu verzeichnen", sagte Susann
Kroworsch, Wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle
UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für
Menschenrechte. "Dennoch können Menschen mit Behinderungen nur selten
entscheiden, wie und wo sie wohnen wollen, da es kaum bezahlbare
barrierefreie Wohnungen gibt."
Handlungsbedarf sieht Kroworsch auch im Bereich der Mobilität.
Seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention gebe es kein
akteursübergreifendes Gesamtkonzept zur Mobilitätssicherung von
Menschen mit Behinderungen. Ziel müsse es sein, barrierefreie
Reiseketten von der Wohnungstür bis zum Zielort und zurück zu
ermöglichen. Positiv zu bewerten sei, dass Haltestellen und Bahnhöfe
sukzessive barrierefrei ausgebaut würden.
Zwar leisten die aktuellen Maßnahmen der Landesregierung nach
Ansicht des Instituts im Bereich Bildung, insbesondere die "Eckpunkte
zur Neuausrichtung der Inklusion", einen Beitrag zur
Qualitätssicherung von inklusiver Bildung. Allerdings böten sie
bisher nur eine unzureichende Antwort auf die menschenrechtlichen
Anforderungen an schulische Inklusion. Ziel müsse es sein, ein
inklusives System ohne Sonderstrukturen wie Sonder- und Förderschulen
mit entsprechenden Maßnahmen zu etablieren, so Kroworsch.
Auch wenn Nordrhein-Westfalen mit 47,4 Prozent (2017) eine
überdurchschnittlich hohe Erwerbsquote (bundesweiter Durchschnitt:
41,8) sowie mit 5,19 Prozent (2017) eine hohe Beschäftigungsquote für
Menschen mit Behinderungen (bundesweiter Durchschnitt: 4,69) aufweise
und hier eine Vorreiterrolle einnehme, fehlt laut Studie nach wie vor
ein umfassendes Konzept für einen inklusiven Arbeitsmarkt. "Aus
menschenrechtlicher Perspektive sollte ein solches Konzept Maßnahmen
wie die Schaffung passgenauer, individueller Unterstützungsangebote
ausbauen, die es Menschen mit Behinderungen ermöglicht, aus der
'Behindertenwerkstatt' in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu wechseln",
betonte Susann Kroworsch.
Die Publikation ist die erste tiefergreifende Untersuchung des
Umsetzungsstands der UN-Behindertenrechtskonvention in
Nordrhein-Westfalen (NRW), seitdem das Land zum 1. März 2017 einen
Vertrag - auf Grundlage des Inklusionsgrundsätzegesetzes - mit dem
Deutschen Institut für Menschenrechte geschlossen hat. Ziel der
Beauftragung ist es, den Umsetzungsprozess der Rechte von Menschen
mit Behinderungen in NRW dauerhaft von unabhängiger Monitoring-Stelle
begleiten zu lassen.
WEITERE INFORMATIONEN
Kroworsch, Susann (2019): Menschen mit Behinderungen in
Nordrhein-Westfalen. Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
in den Bereichen Wohnen, Mobilität, Bildung und Arbeit
http://ots.de/9KnwA5
4 Factsheets: Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in NRW:
Wohnen, Mobilität, Bildung und Arbeit http://ots.de/DyOsAB
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige
Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es ist gemäß den
Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert (A-Status).
Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die
Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat
gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK) den Auftrag, die
Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die
Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359-14 | Mobil: 0160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @dimr_berlin
Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell
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