Dieseldebatte: Langjähriger Berater der Bundesregierung schlägt Angleichung der Grenzwerte an die USA vor
Geschrieben am 30-01-2019 |
Hamburg (ots) - In der Debatte um mögliche Gesundheitsschäden
durch Stickstoffdioxid (NO2) schlägt ein früheres Mitglied der
Regierungskommission für Bevölkerungsschutz, der Arzt und Biochemiker
Prof. Alexander Kekulé, die Angleichung der europäischen Grenzwerte
an die in den USA gültigen Werte vor. Im Interview mit dem NDR
plädiert Kekulé dafür, den derzeit gültigen Grenzwert von 40
Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft auf 100 Mikrogramm anzuheben und
sich damit dem US-amerikanischen Grenzwert anzuschließen. Es gebe
keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass im Bereich zwischen 40
und 100 Mikrogramm durch NO2 verursachte gesundheitliche Schäden
auftreten. Die US-amerikanische Umweltbehörde sei in einer großen
Studie 2018 erneut zu dieser Bewertung gekommen. Kekulé, Direktor des
Instituts für Biologische Sicherheitsforschung in Halle (Saale),
sagte dem NDR: "Ein größeres Team hat sich nie damit beschäftigt, und
egal, wie wir es in Europa machen, wir werden das nicht besser
beurteilen können."
Gleichzeitig fordert Kekulé aber auch eine Absenkung der in Europa
gültigen Grenzwerte für Feinstaub auf das strengere US-amerikanische
Niveau. Beim Feinstaub seien die Hinweise auf Gesundheitsgefahren
wesentlich klarer als bei Stickstoffdioxid. Durch die Angleichung der
Vorschriften würden die Automobilhersteller gezwungen, die jeweils
besten verfügbaren Technologien zur Abgasreinigung auch in Europa
anzubieten, statt diese wie derzeit nur in Autos für den US-Markt
einzubauen.
Das Verfahren, mit dem die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die
Basis für den gültigen EU-Grenzwert festgelegt hat, kritisiert Kekulé
scharf. Für den Wert von 40 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft im
Jahresmittel gäbe es keine belastbare wissenschaftliche Basis. Auf
Grund von zum Teil widersprüchlichen Studien sei in den 1990er-Jahren
ein Richtwert grob geschätzt worden: "Das ganze Verfahren, als damals
der Grenzwert festgelegt wurde, ist aus wissenschaftlicher Sicht
etwas zum Fremdschämen."
Die Europäische Kommission habe seinerzeit die Empfehlung einer
Arbeitsgruppe der WHO unverändert übernommen, obwohl diese selbst
davor gewarnt hatte, eine Richtgröße für NO2 unmittelbar als
gesetzlichen Grenzwert zu verwenden. Kekulé dazu: "Die WHO hat einen
Richtwert vorgeschlagen, der die persönliche Exposition betrifft. Das
heißt, wie viel ein Mensch im ganzen Jahr höchstens aufnehmen soll,
um sicher keinen Gesundheitsschaden zu haben. Das darf man nicht eins
zu eins zu einem Grenzwert machen, der an einer Straßenecke gemessen
wird, wo sich niemand 365 Tage im Jahr aufhält."
Die Überschreitung des Grenzwerts für NO2 hat in vielen deutschen
Städten zur Verhängung von Fahrverboten für ältere Dieselfahrzeuge
geführt.
Zu aktuellen Forderungen, wonach nur Epidemiologen Einschätzungen
zu den derzeit geltenden Grenzwerten abgeben sollten, sagte Alexander
Kekulé: "Es geht bei der Beurteilung umweltepidemiologischer Studien
ja nicht nur um Mathematik. Mathematische Modelle sind nur so gut wie
die Grundannahmen, mit denen sie gefüttert werden. Und hier ist ein
wesentlich breiterer wissenschaftlicher Sachverstand gefragt, als nur
die besondere Perspektive des Umweltepidemiologen. Deshalb sind
Gremien, die sich mit der Findung von gesundheitlichen Richtwerten
befassen, in der Regel mit Fachleuten verschiedener Disziplinen
besetzt."
Zitate frei bei Nennung "Quelle NDR"
Pressekontakt:
Norddeutscher Rundfunk
Presse und Information
Iris Bents
Tel.: 040/4156-2304
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