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Klage gegen Braunkohletagebau Jänschwalde: Deutsche Umwelthilfe und Grüne Liga wollen Austrocknung von Schutzgebieten stoppen

Geschrieben am 01-02-2019

Berlin/Cottbus (ots) - Grundwasserabsenkung durch Weiterbetrieb
gefährdet geschützte Moorgebiete - Genehmigung verstößt gegen
geltendes Umweltrecht - Rekultivierung des Tagebaues finanziell nicht
gesichert

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat heute in Zusammenarbeit mit der
Grünen Liga beim Verwaltungsgericht Cottbus Klage gegen die
Genehmigung des Hauptbetriebsplanes zur Weiterführung des
Braunkohlentagebaues Jänschwalde eingereicht. Ein Weiterbetrieb des
Tagebaues droht mehrere geschützte Moorgebiete durch Entwässerung zu
zerstören. Zudem kann der Tagebau die Wiedernutzbarmachung der
abgebaggerten Landschaft selbst nach Einschätzung der Bergbehörde
nicht mehr finanzieren.

"Der Hauptbetriebsplan für den Tagebau Jänschwalde verstößt gegen
geltendes europäisches und nationales Umweltrecht. Rund um den
Tagebau befinden sich national- und europarechtlich geschützte
Feuchtgebiete, die keine weitere Entwässerung verkraften", sagt
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Der etwa 100 Meter tiefe und vier Kilometer breite Tagebau
Jänschwalde senkt das Grundwasser im Umkreis von mehreren Kilometern
ab. In diesem Bereich liegen geschützte Moorgebiete, wie das
feuchteabhängige FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Gebiet "Pinnower Läuche
und Tauersche Eichen", in dem seit Jahren Austrocknungserscheinungen
beobachtet werden. Der Tagebau wurde zuletzt Ende 2015 für drei Jahre
genehmigt. Bei der Prüfung des Weiterbetriebes ab 2019 äußerten die
Fachbehörden für Wasser und Naturschutz erhebliche Bedenken gegen die
Zulassungsfähigkeit des vorgelegten Hauptbetriebsplans. Trotzdem kam
es im Dezember 2018 zu einer Genehmigung.

Das Lausitzer Energieunternehmen LEAG plant, den Tagebau noch bis
2023 zu führen. Dabei würden zahlreiche weitere Entwässerungsbrunnen
in Betrieb genommen, die Entwässerung der Landschaft würde sich
verstärken und auf die geschützten Moore zu bewegen. Ungestörte Moore
sind für den Naturschutz von besonderer Bedeutung: Sie gehören zu den
am stärksten gefährdeten und streng geschützten Lebensräumen.

Der mit der Führung der Klage beauftragte Rechtsanwalt Dirk
Teßmer, der im vergangenen Jahr für den BUND NRW einen Rodungsstopp
zugunsten des Hambacher Forstes erwirkt hat, ist zuversichtlich, dass
die Vorgaben des Umweltrechts auch gegenüber dem Tagebau Jänschwalde
durchgesetzt werden können: "Da es an der behördlichen
Verträglichkeitsprüfung fehlt, die bei Beeinträchtigung europäischer
Schutzgebiete zwingend erforderlich ist, ist die aktuell für 2019
erteilte Genehmigung zur Weiterführung des Tagebaues Jänschwalde
rechtswidrig."

Aus dem Zulassungsbescheid geht klar hervor, dass der Tagebau
nicht mehr genug Geld erwirtschaften kann, um die zur Abbaggerung
freigegebene Landschaft wieder nutzbar zu machen. Dafür sei er auf
die Erlöse langfristig laufender anderer Tagebaue angewiesen. Dazu
sagt René Schuster, Braunkohle-Experte der Grünen Liga: "Es ist
unverantwortlich, die Rekultivierung der Landschaft vom Weiterlaufen
anderer Tagebaue abhängig zu machen. Letztlich wird hier der Staat
erpresst, entweder langfristiger Kohleverstromung zuzustimmen oder
auf den Folgekosten sitzenzubleiben."

Die Kohle aus dem Tagebau Jänschwalde wird in das benachbarte
Kraftwerk Jänschwalde geliefert, das als eines der klimaschädlichsten
Kraftwerke Europas bekannt ist.

Links:

Zur Klageschrift: http://l.duh.de/p190201

Die Deutsche Umwelthilfe

Seit über 40 Jahren setzt sich die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
für den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen ein. Wie keine
andere Organisation in Deutschland verbindet sie dabei den Schutz von
Umwelt und Verbrauchern. Die Deutsche Umwelthilfe wurde 1975
gegründet. Sie ist politisch unabhängig, gemeinnützig anerkannt,
klageberechtigt und engagiert sich vor allem auf nationaler und
europäischer Ebene. Die Deutsche Umwelthilfe setzt sich für
nachhaltige Lebensweisen und Wirtschaftsformen ein, die ökologische
Belastungsgrenzen respektieren. Gleichzeitig kämpft sie für den
Erhalt der biologischen Vielfalt und den Schutz der Naturgüter sowie
für den Klimaschutz. Ihre Überzeugung: Nur eine auf Effizienz und
regenerativen Energien basierende Energieversorgung, nachhaltige
Mobilität, der verantwortungsvolle Umgang mit unseren natürlichen
Ressourcen sowie die Vermeidung von Abfällen können den Erhalt
unseres Planeten sichern.

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Die Grüne Liga

Die Grüne Liga ist ein Netzwerk ökologischer Bewegungen 1990
gegründet und vereint zahlreiche zu verschiedenen Themen aktive
Umweltgruppen. Sie ist politisch unabhängig, gemeinnützig, und nach
Umweltrechtsbehelfsgesetz anerkannt. Seit ihrer Gründungszeit setzt
sie sich mit den vom Braunkohleabbau verursachten Problemen vor allem
im Lausitzer Revier auseinander. Sie ist mit der 1987 gegründeten
Umweltgruppe Cottbus und weiteren Gruppen vor Ort in der Lausitz
verankert.

www.grueneliga.de, www.twitter.com/grueneliga



Pressekontakt:
RA Dirk Tessmer, Rechtsanwälte Philipp-Gerlach & Teßmer
069 400340013, kanzlei@pg-t.de

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Dr. Cornelia Nicklas, Leiterin Recht DUH
0160 90354509, nicklas@duh.de

René Schuster, Braunkohle-Experte Grüne Liga
0151 14420487, umweltgruppe@kein-tagebau.de

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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