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Aufzug kein Luxus / Mieter durften in fünfstöckigem Haus an den Kosten beteiligt werden (FOTO)

Geschrieben am 04-02-2019

Berlin (ots) -

Prinzipiell wird wohl kaum jemand etwas dagegen haben, wenn in das
von ihm bewohnte Mietshaus ein Aufzug eingebaut wird. Beim Transport
von schweren Gegenständen, nach einem Beinbruch und beim Auszug
erleichtert einem solch ein Lift das Leben erheblich. Der Streit
beginnt aber häufig dann, wenn der Eigentümer der Immobilie die
Kosten dafür auf die Mieter umlegen will. Hier ging es um Bewohner
einer gut 70 Quadratmeter großen Wohnung im dritten von fünf
Stockwerken. Die Netto-Kaltmiete hätte wegen der
Modernisierungskosten um 11 Prozent gesteigert werden können, was
allerdings gar nicht in vollem Umfang gefordert wurde. Die Mieter
wollten trotzdem nicht bezahlen und sprachen von einer
Luxussanierung. Doch das zuständige Amtsgericht wollte nach
Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dem nicht
folgen. Der Einbau eines Aufzuges stelle grundsätzlich eine
Verbesserung der Mietsache dar - insbesondere, wenn man die immer
älter werdende Bevölkerung in Deutschland berücksichtige.
(Amtsgericht Brandenburg, Aktenzeichen 31 C 298/17)



Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell


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