Giftiger Glyphosat-Mix: Campact klagt auf Herausgabe von Antragsunterlagen
Geschrieben am 06-02-2019 |
Verden (ots) - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) weigert sich weiter, Campact
Informationen über die Zulassungsanträge für glyphosathaltige
Pestizide zur Verfügung zu stellen. Daher hat die Bürgerbewegung beim
Verwaltungsgericht Braunschweig auf Herausgabe der Unterlagen
geklagt. Bekannt ist, dass für 29 Glyphosat-Pestizide Anträge auf
weitere Zulassungen gestellt wurden. Die meisten der bestehenden
laufen am 14. Dezember 2019 aus. Aber um welche Glyphosat-Mixturen es
geht und wie die Hersteller ihre angebliche Unbedenklichkeit für
Mensch und Natur belegen, bleibt weiter intransparent.
Es handelt sich dabei um Anträge für Pestizide aus einem Mix von
Glyphosat und anderen Chemikalien, u.a. von Herstellern wie Monsanto
Agrar Deutschland und Syngenta Agrar. Glyphosat beschleunigt den
Artenschwund und steht im Verdacht, Krebs zu erregen, ist aber als
Wirkstoff in der EU noch zugelassen. Die Behörden müssen prüfen, ob
durch die Pestizide Gefahren für Mensch und Umwelt bestehen. Auf
welcher Datenbasis die Anträge beruhen und mit welchen Studien sie
belegt werden, ist bislang unbekannt.
"Es gab so viele Skandale um die Zulassung von Glyphosat. Jetzt
muss endlich Schluss sein mit der Geheimniskrämerei!", sagt Matthias
Flieder von Campact. "Landauf, landab beraten in Deutschland
Landwirte in diesen Tagen über den Glyphosat-Verzicht, Städte und
Gemeinden planen ihre glyphosatfreie Pflanzsaison. Nur das BVL deckt
weiter die Agrokonzerne, als wenn nichts wäre." Die von Campact
beauftragte Rechtsanwältin Dr. Michéle John betont: "Wir haben den
Weg der Klage empfohlen, weil es sich bei den begehrten Unterlagen um
Umweltinformationen über Emissionen handelt, die herauszugeben sind.
Jedenfalls wiegt das öffentliche Interesse hier schwerer als die vom
BVL angeführten Geschäftsgeheimnisse der Hersteller."
Pro Jahr werden in Deutschland fast 5.000 Tonnen glyphosathaltiger
Spritzmittel eingesetzt. Ein Riesengeschäft, das sich nach
Campact-Recherchen unter anderem die Monsanto Agrar Deutschland GmbH,
Evergreen Garden Care, Albaugh TKI d.o.o., Barclay Chemicals
Manufacturing Ltd., Cheminova A/S, ISK Biosciences Europe N.V. und
die Syngenta Agro GmbH nicht entgehen lassen wollen. Dabei mehren
sich die Belege, dass durch die großflächige Vernichtung von Disteln,
Klee oder Löwenzahn Insekten wie Bienen oder Schmetterlinge keine
Nahrung mehr finden und das fatale Folgen für die Artenvielfalt hat.
Der Streit um die Unterlagen geht ins zweite Jahr. Campact hatte
nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) am 19. März 2018 beim BVL
nach Herstellern und Produktnamen gefragt und die Herausgabe der
Antragsunterlagen beantragt. Am 25. April hat die Behörde die Anfrage
abgelehnt. Auch einen Einspruch gegen die Ablehnung wies das BVL am
10. Dezember endgültig zurück. Doch der Weg der Klage steht Campact
frei. Campact fordert seit Jahren ein Verbot des Ackergiftes und hat
u.a. die Europäische Bürgerinitiative gegen Glyphosat maßgeblich
vorangetrieben. Zurzeit fordern über 200.000 Menschen, dass
Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) ein Verbot des
Agrargiftes nicht weiter behindern soll
(https://www.campact.de/glyphosat/plan/).
Weitere Informationen: Klageschrift vom 10. Januar 2019:
http://ots.de/43YoDf
Pressekontakt:
Campaigner Matthias Flieder, Tel. 0170-1776320, flieder@campact.de
Svenja Koch, Campact-Pressesprecherin, Tel.: 04231 597 590 (auch
mobil), koch@campact.de
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Sie sich bitte unter presse@campact.de.
Original-Content von: Campact e.V., übermittelt durch news aktuell
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