Terminhinweis: Fortsetzung des Verfahrens für saubere Luft in Wiesbaden: Verwaltungsgericht verhandelt am 13. Februar Klage der Deutschen Umwelthilfe und des ökologischen Verkehrsclub VCD
Geschrieben am 11-02-2019 |
Berlin (ots) - Deutsche Umwelthilfe und ökologischer Verkehrsclub
VCD klagen auf Änderung des Luftreinhalteplans zur Einhaltung des
Stickstoffdioxid-Grenzwerts in Wiesbaden - Erster Verhandlungstermin
fand am 19. Dezember 2018 statt - Land Hessen hat weitere Maßnahmen
in Aussicht gestellt, mit denen die Luftqualität verbessert werden
kann
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden setzt am 13. Februar die
Verhandlung über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des
ökologischen Verkehrsclub VCD für saubere Luft in der
Landeshauptstadt Hessens fort. Ziel ist die Einhaltung des EU-weit
verbindlichen Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2) in Wiesbaden, der
seit 2010 gilt. Das Land Hessen hat kurz vor dem Termin am 13.
Februar weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in
Wiesbaden in Aussicht gestellt. Dazu zählen die Elektrifizierung der
Busse, sowie Hardware-Nachrüstungen in der kommunalen Fahrzeugflotte,
die Parkraumbewirtschaftung in der Innenstadt sowie die Ausweitung
der Park&Ride-Flächen am Stadtrand. Hinzu kommt ein ausgedehntes
Radwegenetz für den gesamten Stadtbereich. In der Verhandlung werden
diese Maßnahmen bewertet. Die Verhandlung ist öffentlich.
An beiden offiziellen verkehrsnahen Messstationen in Wiesbaden
wurde 2018 der geltende NO2-Jahresmittelgrenzwert von 40 µg/m³
überschritten. An der Schiersteiner Straße lag der Jahresmittelwert
bei 47 µg/m³. Die Messstation an der Ringkirche ermittelte für 2018
einen NO2-Wert von 48 µg NO2/m³. An weiteren Orten im gesamten
Stadtgebiet ermittelte die DUH mit ihrer Citizen Science-Messaktion
"Decke auf, wo Atmen krank macht" 2018 ebenfalls NO2-Werte deutlich
oberhalb der erlaubten 40 µg/m³.
Damit die Bürgerinnen und Bürger von Wiesbaden so schnell wie
möglich zu ihrem Recht auf "Saubere Luft" kommen, klagen die DUH und
der VCD seit 2015 auf Änderung des Luftreinhalteplans.
Verkehrsbeschränkungen für Diesel-Pkw als kurzfristig wirksame
Maßnahme sind laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.
Februar 2018 rechtmäßig.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch und der Geschäftsführer des
VCD Hessen, Heiko Nickel, stehen vor der mündlichen Verhandlung ab 9
Uhr vor Ort für Interviews zur Verfügung, ebenso nach Ende der
Verhandlung gemeinsam mit Rechtsanwalt Remo Klinger.
Wir bitten um Anmeldung an presse@duh.de.
Datum:
Mittwoch, 13. Februar 2019, 10 Uhr (Beginn der Verhandlung)
Ort:
Verwaltungsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden
Raum 1.026
Teilnehmende:
- Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH, 0171 3649170
- Heiko Nickel, Geschäftsführer und Pressesprecher VCD Hessen, 0151
20153300
- Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Geulen & Klinger, 0171 2435458
Kontakt vor Ort:
Ann-Katrin Bohmüller, persönliche Referentin von Jürgen Resch, 0151
17281752
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe
VCD-Pressestelle:
Almut Gaude, Pressesprecherin
030-280351-12, presse@vcd.org
www.vcd.org, www.twitter.com/VCDeV, www.facebook.com/vcdbundesverband
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
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