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rbb-Verbrauchermagazin SUPER.MARKT: Abzocke bei Parship

Geschrieben am 11-02-2019

Berlin (ots) -

Sperrfrist: 11.02.2019 18:00
Bitte beachten Sie, dass diese Meldung erst nach Ablauf der
Sperrfrist zur Veröffentlichung freigegeben ist.

Gegen Parship und seine Tochterfirmen gibt es inzwischen eine
wahre Klageflut, berichtet das Verbrauchermagazin SUPER.MARKT in
seiner neuesten Ausgabe. Allein im vergangenen Jahr gab es über 1.200
Verfahren, wie das zuständige Amtsgericht Hamburg dem rbb auf
Nachfrage mitteilt.

Das Problem: Wenn Kunden im Rahmen ihres 14tägigen Widerrufsrechts
den Vertrag kündigen, berechnet das Vermittlungsportal einen
sogenannten Wertersatz von mehreren hundert Euro, auch wenn es nur zu
einigen wenigen Kontakten (Textnachrichten, Freischalten eines Fotos,
Kommentare, Emojis) gekommen ist.

Verbraucherzentralen empfehlen jedoch, dagegen zu klagen. Die
Chancen auf Erfolg stünden meistens gut, auch wenn sich Parship
darauf beruft, dass ein Urteil die Praxis des Wertersatz-Abzugs für
prinzipiell zulässig erklärt hat. In einem anderen Urteil zugunsten
eines enttäuschten Parshipers heißt es nämlich: Die Hinweise zum
sogenannten Wertersatz seien erstens gut versteckt und zweitens
würden die wenigen Kontaktaufnahmen in keinem angemessenen Verhältnis
zu den berechneten Geldsummen stehen.

Gegenüber dem Verbrauchermagazin SUPER.MARKT hält der Berliner
Rechtsanwalt Thomas Meier-Bading das Vorgehen von Parship und seine
Tochterfirmen für unzulässig. Er hat viele Geschädigte erfolgreich
vertreten und sagt "Die Berechnung des Wertersatzes nach Kontakten
ist falsch, weil die Kontakte nicht die Leistung sind, die
vertraglich vereinbart ist, sondern vereinbart ist die zeitliche
Nutzung." Seiner Ansicht nach mache Parship dies, um die Leute von
ihrem Widerrufsrecht abzubringen und ans Portal zu binden, damit sie
mit entsprechend vielen Mitgliedern werben könnten.

Parship will auch künftig den so genannten Wertersatz in Rechnung
stellen. Das Vermittlungsportal begründet die Praxis dem rbb
gegenüber mit den Interessen der Stamm-Mitglieder. "Sie dient vor
allem dazu, unsere Mitglieder vor massenhaft versendeten,
unpersönlichen E-Mails und Enttäuschungen durch halbherzige,
kurzfristige Kontakte zu schützen."

Auch wenn Parship etwas anderes suggeriere, meint die
Verbraucherzentrale: die Chancen, zu viel gezahltes Geld
wiederzusehen, stehen gut - man muss sich trauen, zu klagen.

Beispiele, Details und Tipps im SUPER.MARKT am Montag, 11. Februar
um 20.15 Uhr im rbb



Pressekontakt:
Rundfunk Berlin-Brandenburg
SUPER.MARKT
Ansprechpartner:
Tel.: 030 - 97993 - 37951

Original-Content von: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), übermittelt durch news aktuell


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