Bund, Länder und Kirchen verlängern Anmeldefrist der Stiftung Anerkennung und Hilfe/
Anmeldungen zum Erhalt von Stiftungsleistungen sind nun bis zum 31. Dezember 2020 möglich
Geschrieben am 12-02-2019 |
Hannover (ots) - Die Stiftung Anerkennung und Hilfe erbringt
Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen an Betroffene, die
zwischen 1949 und 1975 als Kinder oder Jugendliche in der
Bundesrepublik Deutschland bzw. im Zeitraum von 1949 bis 1990 in der
ehemaligen DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder
stationären Einrichtungen der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren
haben und heute noch an den Folgen leiden. Um Stiftungsleistungen
erhalten zu können, war es bisher erforderlich, dass Betroffene sich
spätestens bis zum 31. Dezember 2019 an eine Anlauf- und
Beratungsstelle wenden und sich dort für Leistungen anmelden.
Bund, Länder und Kirchen haben sich nun als Errichter der Stiftung
gemeinsam dazu entschlossen, die Anmeldefrist zum Erhalt von
Stiftungsleistungen um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2020 zu
verlängern.
Bundesminister Hubertus Heil: "Die Verlängerung der Anmeldefrist
ist wichtig, da viele Betroffene den Weg zur Stiftung noch nicht
gefunden haben. Auch Betroffene, die erst spät von der Stiftung
erfahren haben oder noch Zeit brauchen, um innere Widerstände gegen
eine Offenbarung ihres Schicksals zu überwinden, sollen nicht
ausgeschlossen bleiben."
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Reinhard Kardinal
Marx: "Die Stiftung wurde von Bund, Ländern und Kirchen errichtet, um
möglichst viele Betroffene von Unrecht und Leid zu erreichen und
ihnen das zu bieten, was sie im Namen trägt - Anerkennung und Hilfe.
Mit der Verlängerung der Anmeldefrist verbinden wir die Hoffnung,
dass sich nun auch Betroffene an die Stiftung wenden und die
Hilfsangebote wahrnehmen können, die dazu aus den unterschiedlichsten
Gründen bisher noch nicht in der Lage waren."
Der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland
(EKD), Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm: "Kirchliche
Einrichtungen stehen für das Evangelium und damit für die Botschaft
der Liebe Gottes. Wo diese Liebe mit Füßen getreten wurde, indem
Schutzbefohlene Unrecht und Leid erfahren haben, erfüllt uns das mit
Scham. Ihr Leid muss anerkannt werden. Und wo es möglich ist, muss
ihnen geholfen werden. Es ist deswegen gut, dass die Anmeldefrist nun
verlängert wurde."
Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung in
Mecklenburg-Vorpommern und Vorsitzende der 96. Arbeits- und
Sozialministerkonferenz, Stefanie Drese: "Die Unterstützungen der
Stiftung sind Ausdruck der staatlichen und gesellschaftlichen
Anerkennung des Unrechts, welches den Betroffenen widerfahren ist.
Deshalb freue ich mich sehr, dass sie nun mehr Zeit erhalten, sich
bei der Anlauf- und Beratungsstelle zu melden. Mit der Verlängerung
der Anmeldefrist wird der Beitrag zur öffentlichen und individuellen
Anerkennung sowie zu finanziellen Hilfen für Menschen, die in
stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie
Leid und Unrecht erfahren mussten, aufrechterhalten."
Der überregionale Fachbeirat der Stiftung Anerkennung und Hilfe,
der sich aus Betroffenen, Interessenvertreterinnen und
Interessenvertretern von Betroffenen sowie Sachverständigen
zusammensetzt, begrüßt es sehr, dass die Anmeldefrist um ein Jahr
verlängert und die Öffentlichkeitsarbeit der Stiftung intensiviert
wurde. Aus seiner Sicht sollte der Öffentlichkeitsarbeit auch in
Zukunft eine hohe Bedeutung beigemessen werden. Ein besonderes
Augenmerk muss dabei auf die Betroffenen, die heute immer noch in
stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie
leben, gelegt werden. Der Fachbeirat geht davon aus, dass
insbesondere durch motivierende Zeitungsartikel, Radio- oder
Fernsehbeiträge Betroffenen die Angst davor genommen werden könnte,
erlebtes Leid und Unrecht gegenüber den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Anlauf- und Beratungsstellen zu offenbaren - und so
der Eine oder die Andere ermutigt werden, sich bei der Stiftung
anzumelden.
Anlauf- und Beratungsstellen der Stiftung sind seit 2017 in allen
16 Bundesländern eingerichtet. Genauere Informationen zu den Anlauf-
und Beratungsstellen und zur Stiftung Anerkennung und Hilfe bietet
der barrierefreie Internetauftritt www.stiftung-anerkennung-hilfe.de
und das Infotelefon der Stiftung (0800 221 2218).
Hannover, 12. Februar 2019
Pressestelle der EKD
Carsten Splitt
Diese Pressemitteilung wird zeitgleich von den Pressestellen der
EKD, der Deutschen Bischofskonferenz, der Konferenz der Ministerinnen
und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales
(ASMK) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verschickt.
Mehrfachzusendungen bitten wir zu entschuldigen.
Pressekontakt:
Carsten Splitt
Evangelische Kirche in Deutschland
Pressestelle
Stabsstelle Kommunikation
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail: presse@ekd.de
Original-Content von: EKD Evangelische Kirche in Deutschland, übermittelt durch news aktuell
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