Klarstellung: EU-Kommission rüttelt nicht an Stickoxid-Grenzwerten
Geschrieben am 13-02-2019 |
Berlin (ots) - Die Europäische Kommission weist Medienberichte
zurück, laut denen die Kommission Deutschland genehmige, den
Grenzwert für Stickoxid in Deutschland auf 50 Mikrogramm pro
Kubikmeter Luft zu erhöhen. Das ist falsch. Der Grenzwert von 40
Mikrogramm im Jahresmittel ist EU-weit verbindlich und von den
Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament beschlossen worden. Daran wird
nicht gerüttelt.
Wie die einzelnen Länder diesen Grenzwert erreichen, ist die
alleinige Entscheidung eines jeden Landes. Deutschland hat am 12.
November 2018 die EU-Kommission über den Kabinettsbeschluss zur
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes informiert, demzufolge
Fahrverbote in Regionen mit Stickstoffdioxid-Belastungen bis zu einem
Wert von 50 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel in der
Regel nicht erforderlich seien, da der Grenzwert von 40 Mikrogramm
durch andere Maßnahmen erreicht werden könne. Fahrverbote werden
dabei allerdings nicht vollständig ausgeschlossen - liegen aber in
der alleinigen Entscheidungskompetenz der Mitgliedstaaten.
Über das Notifizierungsverfahren bei der Kommission können
technische Vorschriften bereits vor ihrem Erlass geprüft werden, um
sicherzustellen, dass sie mit EU-Recht übereinstimmen. Die
Europäische Kommission wird Deutschland noch heute (Mittwoch)
fristgerecht antworten.
Pressekontakt:
--
Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland
Reinhard Hönighaus +49 30 2280 2300
Claudia Guske +49 30 2280 2190
Original-Content von: Europäische Kommission, übermittelt durch news aktuell
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