Daimler Abgasskandal - KBA ruft Mercedes C Klasse wegen unzulässiger Abschalteinrichtung zurück, nächste Hiobsbotschaft für Mercedes Fahrer
Geschrieben am 15-02-2019 |
Lahr (ots) - Daimler versinkt weiter im Abgassumpf. Am 13. Februar
2019 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen weiteren Rückruf
bekannt gegeben: Daimler muss das Modell C - Klasse der Baujahre 2013
bis 2018 zurückrufen und eine unzulässige Abschalteinrichtung
entfernen. Weltweit werden 99.452 Fahrzeuge zurückgerufen, in
Deutschland sind es nach Angaben des KBA 11.411 Fahrzeuge, die
betroffen sind. Mercedes hat immer wieder betont, dass es bei der
Abgasreinigung allein um die zulässige Ausnutzung von Thermofenstern
geht. Doch durch den Rückruf widerspricht das KBA dieser Aussage.
Offensichtlich hält das KBA die verwendete Abschalteinrichtung für
illegal, was nicht anderes bedeutet, dass auch Daimler tief im
Abgasskandal angekommen ist, wie zuvor schon VW. Dies nicht zuletzt
auch wegen der Zulassung der Sammelklage in den USA gegen Bosch und
Daimler. Nachdem diese Klage zunächst abgewiesen wurde, hat ein
Gericht in den USA erst kürzlich aufgrund von Nachbesserungen die
Sammelklage zugelassen.
Wie Daimler das Problem beheben möchte, ist nicht bekannt.
Wahrscheinlich wird für den Mercedes C-Klasse auch ein Softwareupdate
angeboten werden, wie es bereits für andere Fahrzeuge wie z.B. den
GLC geschehen ist. Geschädigten des Mercedes Abgasskandals ist
dringend davon abzuraten, das Update ohne rechtliche Beratung
aufspielen zu lassen. Zwischenzeitlich sind im Abgasskandal hunderte
Urteile zulasten der Hersteller ergangen. Auch die Daimler AG ist
bereits zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger
Schädigung verurteilt worden. So hat erst kürzlich das Landgericht
Stuttgart Daimler zu Schadensersatz verurteilt. Die
Oberlandesgerichte Oldenburg, Karlsruhe, Köln, Hamm und Hamburg haben
sich in Hinweisen und Entscheidungen im Abgasskandal ebenfalls
bereits auf die Seite der Geschädigten gestellt. Die Chancen für die
Geschädigten sind sehr gut, das Fahrzeug ohne größeren Verlust
zurückgeben zu können. Wer sein Fahrzeug geleast oder finanziert hat,
kann auch den Autokreditvertrag bzw. den Leasingvertrag mit der
Mercedes Bank widerrufen, da dieser meisten Fehler enthält. Deshalb
hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bereits zahlreiche Klagen gegen
Händler, die Daimler AG und die Mercedes Benz Bank eingereicht. Ziel
ist die Rückabwicklung.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der bundesweit mehr als 10.000
Verfahren im Abgasskandal führt, teilt mit: "Die Chancen sind
herausragend für die Geschädigten. Es lohnt sich aufgrund der
massiven Wertverluste bei den Dieseln zu klagen. Die Chancen sind so
gut wie noch nie."
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um
eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und
Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 200 Gerichtsverfahren
gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten.
Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5.000
Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als
10.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte
bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten
JUVE Handbuch 2017/2018 und 2018/2019 wird die Kanzlei in der Rubrik
Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche
Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich
Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer
führen in einer Spezialgesellschaft die erste
Musterfeststellungsklage gegen die Volkwagen AG für den
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
Mobil für Presseanfragen: 0163/6707425
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/
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Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell
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