Monopol § 21 StVZO gefallen - GTÜ begrüßt Entscheidung des Bundesrats
Geschrieben am 15-02-2019 |
Stuttgart (ots) -
Öffnung des Marktes für die Einzelbegutachtung von Fahrzeugen und
Fahrzeugumbauten erweitert Dienstleistungsportfolio für Technische
Dienste · Liberalisierung ein weiterer Meilenstein der GTÜ auf dem
Weg zum Full-Service-Dienstleister für Werkstätten und Autohäuser
Mit dem heutigen Beschluss des Bundesrats zur Öffnung des § 21 der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist ein weiteres
Restmonopol der Technischen Prüfstelle gefallen. Damit ist für die
GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung der Weg frei zur
Erweiterung ihrer Begutachtungsdienstleistungen wie die Erstellung
von Gutachten für Einzelbetriebserlaubnisse für gebrauchte Fahrzeuge
(Pkw, Lkw, Anhänger) durch ihren Technischen Dienst.
"Die GTÜ hat sich in den letzten Jahren mit großem Engagement für
die Liberalisierung des § 21 StVZO eingesetzt und diese Entscheidung
war längst überfällig. Wir freuen uns sehr, dass die im Volksmund als
"Vollgutachten" bezeichneten Abnahmen nun auch für Technische Dienste
geöffnet werden. Dies schafft nicht nur die Voraussetzung für einen
fairen Wettbewerb zwischen den Überwachungsinstitutionen auf
Augenhöhe, sondern ermöglicht dem Kunden auch die freie Wahl des
Dienstleisters beim Service rund um Genehmigungsbegutachtungen. Wir
erwarten nun mit großer Vorfreude die Veröffentlichung im
Bundesgesetzblatt, damit wir durch unsere Partner diesen Service
zeitnah unseren Kunden anbieten können", betont Robert Köstler,
Geschäftsführer der GTÜ.
Damit hat die seit nunmehr über zehn Jahren andauernde
Wettbewerbsverzerrung im Bereich der Genehmigungsbegutachtung
zwischen den Überwachungsinstitutionen ein Ende gefunden. Die GTÜ und
ihre Partner vor Ort sind bereit für einen fairen Wettbewerb, der zu
mehr Service bei gleichzeitig hoher Sicherheit für Fahrzeughalter und
Unternehmen führen wird.
Nötig ist ein Gutachten nach § 21 StVZO in verschiedenen
Bereichen. War ein Fahrzeug ohne Fahrzeugdokumente länger als sieben
Jahre stillgelegt, ist in der Regel für die Wiederzulassung ein
solches Gutachten notwendig. Ebenso muss ein gebrauchtes
Importfahrzeug von außerhalb der Europäischen Union, wie
beispielsweise aus den USA, ebenfalls vor der Zulassung von den
Experten des Technischen Dienstes begutachtet werden. Ältere
Importfahrzeuge von außerhalb Deutschlands ohne EG-Typgenehmigung
benötigen ebenfalls eine §-21-Begutachtung.
Der Großteil der jährlich rund 460.000 Gutachten betrifft im
Alltag Fahrzeugänderungen, beispielsweise durch Fahrzeugteile, die
für den Anbau an bestimmte Fahrzeuge nicht genehmigt sind. Diese
Änderungen müssen im Rahmen einer Begutachtung nach § 19(2) in
Verbindung mit § 21 StVZO von den Spezialisten umfänglich auf
Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden - im Volksmund wird diese Art
der Begutachtung "Einzelabnahme" genannt. Dafür sind die
Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ fachlich
bestens qualifiziert und gerüstet.
Pressekontakt:
GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH
Frank Reichert · Leiter Unternehmenskommunikation
Fon: 0711 97676-620 · Fax: 0711 97676-609
E-Mail: frank.reichert@gtue.de · http://presse.gtue.de
Original-Content von: GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung GmbH, übermittelt durch news aktuell
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