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KÜS: Monopol des § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung gefallen / Technischer Dienst der KÜS erstellt Gutachten für die Betriebserlaubnis von Einzelfahrzeugen (FOTO)

Geschrieben am 15-02-2019

Losheim am See (ots) -

Im § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist die
Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge geregelt. Einzig der
Technischen Prüfstelle war durch den amtlich anerkannten
Sachverständigen die Erstellung der dazu nötigen Gutachten bisher
vorbehalten. Nach einer Entscheidung des Bundesrates sind jetzt auch
vom Kraftfahrt-Bundesamt benannte Technische Dienste berechtigt,
diese Gutachten durchzuführen. Damit erweitert die KÜS Technik GmbH,
der Technische Dienst der KÜS, sein Dienstleistungsangebot.

Gutachten nach § 21 der StVZO werden etwa nötig bei Fahrzeugen,
die länger als sieben Jahre stillgelegt waren. Hier ist die
Einzelabnahme oder der 21er, wie man in der Branche auch sagt, für
das erneute Inverkehrbringen zwingend vorgeschrieben. Auch bei der
Begutachtung von Importfahrzeugen ist das Gutachten nach § 21
vorgeschrieben. Diese Fahrzeuge sind oft nicht nach europäischem
Recht geprüft und nach den in Europa geltenden einheitlichen
Voraussetzungen genehmigt. Beispiel hierfür wäre etwa die
Beleuchtungs- und Signalanlage von aus den USA importierten
Fahrzeugen.

Die KÜS Technik GmbH rechnet damit, dass der größte Teil der
Gutachten nach § 21 StVZO Fahrzeugänderungen umfasst, beispielsweise
durch Fahrzeugteile, die für den Anbau an das vorgestellte Fahrzeug
nicht genehmigt sind. Diese Änderungen müssen, wenn gemäß §19 (2)
die Betriebserlaubnis erloschen ist, im Rahmen einer Begutachtung
nach § 21 StVZO umfänglich auf Vorschriftsmäßigkeit geprüft werden.
Die KÜS hatte mit der Neueinführung des europäischen
Einzelgenehmigungsverfahrens bereits vor 10 Jahren für sich eine
Perspektive erkannt, auch das bestehende nationale Monopol der
Technischen Prüfstelle zu öffnen. Mit der Gründung des Technischen
Dienstes war somit der Grundstein für die jetzt kommende Erlaubnis
der Durchführung von Begutachtungen nach § 21 der StVZO gelegt. Die
Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung tritt nach der
Verkündigung im Verkehrsblatt in Kraft.

"Die KÜS hat sich seit Jahren für die Liberalisierung des § 21
StVZO eingesetzt. Durch den Fall des Monopols erfolgt eine
weitestgehende Gleichstellung der freiberuflich tätigen
Sachverständigen der KÜS mit den Kollegen aus den
Angestelltenorganisationen", so der Bundesgeschäftsführer der KÜS,
Peter Schuler.



Pressekontakt:
KÜS
Herr Hans-Georg Marmit
Tel.: 06872/9016-380
E-Mail: presse@kues.de

Original-Content von: KÜS-Bundesgeschäftsstelle, übermittelt durch news aktuell


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