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Stellungnahme zur NDR-Sendung Markt vom 18.02.2019

Geschrieben am 19-02-2019

Rheda-Wiedenbrück / Kellinghusen (ots) - Die NDR Sendung Markt
berichtet am 18. Februar über den Schweineschlachthof in
Kellinghusen. Darin werden mehrfach unhaltbare Vorwürfe auch gegen
die Firma Tönnies erhoben, die ohne jeden Beweis in den Raum gestellt
werden.

Im Zentrum steht dabei ein Arbeitsunfall eines ehemaligen
Mitarbeiters des Schlachthofes, dessen Schicksal instrumentalisiert
wird, um im Beitrag eine Ansammlung weiterer, unbewiesener Vorwürfe
zu konstruieren. Das Format und die Vorwürfe des NDR sind in dieser
Form nichts anderes als die Skandalisierung eines tragischen
Arbeitsunfalls.

"Als wichtigsten Punkt möchten wir betonen, dass alle
Verantwortlichen bei Tönnies in Kellinghusen den Arbeitsunfall, bei
dem sich ein Mitarbeiter die Fingerkuppen abgeschnitten hat, sehr
bedauern", sagt Tönnies-Unternehmenssprecher Dr. André Vielstädte.
"Wir standen direkt nach dem Unfall mit dem Mitarbeiter in Kontakt,
auch im Krankenhaus wurde er von der Geschäftsführung besucht."

Der Arbeitsunfall wurde umgehend der Berufsgenossenschaft
Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) gemeldet, woraufhin ein
Sachverständiger der Arbeitsschutzbehörde den Arbeitsort begutachtet
hat. Dieser Sachverständige hat den Arbeitsort abgenommen und für
korrekt ausgewiesen."

"Das Ziel dieses Beitrags, diesen bedauerlichen Unfall zu
skandalisieren, empfinden wir als höchst unangebracht. Und der
Versuch, sogar eine Mitschuld einzelner Verantwortlicher von Tönnies
an dem Unfall zu suggerieren, ist ungeheuerlich und schlicht falsch.
Dagegen wehren wir uns ausdrücklich", sagt Vielstädte.

Über den gesamten Beitrag hinweg vermittelt der NDR ein falsches
Bild über die Arbeitsverhältnisse in Kellinghusen.

Bis zur Ausstrahlung des Berichtes hatte keine der Redakteurinnen
des NDR die Arbeitsverhältnisse vor Ort auch persönlich in
Augenschein genommen. Daher wird fälschlicherweise der Eindruck
vermittelt, in Kellinghusen finde eine Produktion hinter
geschlossenen Wänden statt. Richtig ist: Tönnies lädt permanent
Besucher und Interessierte ein, sich ein eigenes Bild von der
Produktion zu machen.

Auch berichtet der NDR mit keinem Wort, dass Tönnies in
Kellinghusen seit mehreren Monaten im direkten Austausch ist mit der
im Beitrag benannten Bürgerinitiative sowie dem runden Tisch der
Gemeinde.

Tönnies stand im Vorfeld des Berichtes mit den Redakteurinnen des
NDR längere Zeit in Kontakt, die Fragen zu den im Bericht
aufgebrachten Themen wurden eingehend beantwortet. Um diesen
Austausch transparent und offen allen Interessierten zugänglich zu
machen, veröffentlichen wir an dieser Stelle die inhaltliche
Korrespondenz mit dem NDR. Diese spricht für sich.

In einem Schreiben an den NDR vom 29. Januar 2019 machen wir
deutlich:

So gab und gibt es schon keine allgemeine Anweisung oder
Verpflichtung der Arbeitsschutzbehörde an dem von Ihnen
angesprochenen Arbeitsplatz dauerhaft zwei Mitarbeiter zu
positionieren. Es gibt lediglich die Aussage, dass bei erhöhtem Tempo
an der Position zwei Mitarbeiter eingesetzt werden sollten. Bei einem
solchen Tempo hat es sich aber um eine Ausnahmesituation gehandelt,
die nicht den Üblichkeiten entsprach und entspricht. Bei langsamerem
- und im Übrigen üblichen - Tempo ist aber gegen eine Besetzung mit
nur einer Person an der Position nichts einzuwenden.

Ganz davon abgesehen hat unsere Mandantschaft angewiesen und
umgesetzt, dass selbst bei dem üblichen langsameren Arbeitstempo
jeweils zwei Mitarbeiter die Position besetzen, die Aufgaben getrennt
werden und es auch nicht ausnahmsweise und unkontrolliert zu einer
Erhöhung des Arbeitstempos kommt. Insofern gibt es auch keine
schriftlichen verbindlichen Anweisungen der STAUK, wie von Ihnen
impliziert.

Hinsichtlich der Wärmeschutzkleidung gibt es interne mündliche und
schriftliche Anweisung zur Umsetzung, die entsprechend und effektiv
unternehmensintern kontrolliert und insofern die Umsetzung
sichergestellt wird.

Soweit Sie angebliche Mängel der Wohnungen ansprechen, so ist
zunächst darauf hinzuweisen, dass es bei älteren Gebäuden
grundsätzlich zu kurzfristigen Defekten von Versorgungseinrichtungen
kommen kann und insofern - wie bei jeder anderen Mietwohnung auch -
der Vermieter darauf angewiesen ist, dass ihm entsprechende Mängel
angezeigt werden. Soweit es tatsächlich zu einem von Ihnen
angesprochenen Heizungsausfall gekommen ist, so erfolgte eine
derartige Mängelanzeige gerade nicht rechtzeitig. Sobald das Problem
bekannt gemacht wurde, wurde dieses Problem unverzüglich innerhalb
weniger Stunden abgestellt und behoben. Von der beauftragten
Fachfirma wurde dabei festgestellt, dass scheinbar eigenständig ein
Ventil verstellt worden war, was im Ergebnis zum Ausfall der Anlage
geführt hat. Im Übrigen ist sichergestellt, dass bei Anzeige von
Mängeln der Versorgungsanlagen entsprechende Fachfirmen längstens
innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden die Mängel beheben. Wie
Ihnen im Übrigen bekannt sein dürfte, hat unsere Mandantschaft
zusammen mit ihren Subunternehmern sichergestellt, dass mittlerweile
in Bad Bramstedt eine größere und modernere Immobilie zur Verfügung
steht, die auch von den Mitgliedern des Kellinghuser Stützkreises
sowie Vertretern der Städte Bad Bramstedt und Kellinghusen in
Augenschein genommen und für beanstandungsfrei befunden wurde. Der
Bezug wird nunmehr umgesetzt.

Am 18. August 2018 gab es einen schweren Arbeitsunfall im
Schlachthof Kellinghusen, bei dem sich der Werkvertragsarbeiter (Name
entfernt) vier Finger abgeschnitten hat. Unseren Recherchen zufolge
hatte der Mitarbeiter (Name entfernt) die Aufgabe, sowohl die Pfoten
als auch die Köpfe der Schweine abzutrennen. Dies ist laut
Staatlicher Arbeitsschutzbehörde so nicht zulässig. Noch dazu trug
der Mitarbeiter (Name entfernt) den Recherchen zufolge keine
Schutzkleidung wie z.B. Stechschutzhandschuhe oder
Stechschutzschürze, weil sie ihm offenbar nicht zur Verfügung
gestellt wurden. Wie beurteilen Sie diesen Fall? Inwieweit haben Sie
Sorge dafür getragen, dass Ihr Subunternehmer sich bezüglich des
Arbeitsschutzes an geltendes Recht hält? Hat dieser Vorfall
Konsequenzen nach sich gezogen - und wenn ja welche?

Der Arbeitsunfall, bei dem sich ein Mitarbeiter die Fingerkuppen
abgeschnitten hat, ist sehr bedauerlich. Wir standen direkt nach dem
Unfall mit dem Mitarbeiter in Kontakt, auch im Krankenhaus wurde er
von der Geschäftsführung besucht. Der Arbeitsunfall wurde umgehend
der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
gemeldet, woraufhin ein Sachverständigter der Arbeitsschutzbehörde
den Arbeitsort begutachtet hat. Dieser Sachverständige hat den
Arbeitsort abgenommen und für korrekt ausgewiesen. Laut Anweisung der
Berufsgenossenschaft sind weder Stechschutzhandschuhe noch
Stechschutzschürze an diesem Arbeitsplatz sinnvoll oder gar
verpflichtend. Zudem haben wir unmittelbar die Herstellerfirma
einberufen und die Maschine technisch überprüfen lassen. Es wurden
dabei keine Mängel festgestellt. Als Konsequenz aus dem Arbeitsunfall
wird die eine Arbeitsposition seither konsequent in zwei
Arbeitsschritten von zwei Mitarbeitern ausgeführt.

Wir wollen nochmals betonen, wie sehr wir den schweren
Arbeitsunfall bedauern. Aber die Ausgestaltung des Arbeitsplatzes war
und ist lt. zuständiger BGN eben korrekt. Und auch Schutzkleidung
wurde dem Mitarbeiter nicht etwa vorenthalten, sie war und ist an
diesem Arbeitsort nicht sinnvoll und daher nicht vorgeschrieben.

Den Recherchen zufolge werden rumänischen Werkvertragsarbeitern in
Kellinghusen keine Nachtzuschläge gezahlt und Überstunden nur
teilweise. Wie beurteilen Sie diesen mutmaßlichen Missstand? Warum
dringen Sie nicht darauf, dass Ihr Subunternehmer den gesetzlichen
Mindestlohn und die Nachtzuschläge korrekt zahlt? Die Bezahlung
unserer Mitarbeiter sowie der Dienstleister unterliegt dem deutschen
Arbeitsrecht. Dementsprechend ist die Einhaltung des
Mindestlohngesetzes eine zwingende Voraussetzung, die von den
deutschen Behörden kontrolliert wird. Die Auszahlung von
Nachtzuschlägen und Überstunden wird ebenfalls kontrolliert.

Rumänische Werkvertragsarbeiter, aber auch Mitglieder des
Kellinghusener Unterstützerkreises beklagen den Zustand der
Unterkünfte. So wurden zwar in einigen Häusern Renovierungsarbeiten
durchgeführt, doch gibt es nach wie vor Probleme mit Ungeziefer,
baulichen Mängeln und menschenunwürdigen Zuständen (z.B. durch
Überbelegung). Was tun Sie um diese abzustellen?

In Bezug auf die Unterkünfte der Werkvertragsarbeitnehmer in
Kellinghusen befinden wir uns mitten im Verbesserungsprozess.
Gemeinsam mit weiteren Vertretern des runden Tisches in Kellinghusen
haben wir die bisherigen Unterkünfte der Mitarbeiter des
Dienstleisters besichtigt. Hierbei wurde festgestellt, dass diese
allen Vorschriften entsprechen. Aufgrund ihrer baulichen Substanz hat
sich der Dienstleister allerdings entschieden, nach alternativen
Wohnungen in der Region zu suchen, so wurde es auch am runden Tisch
besprochen. Diese neuen Wohnungen werden aktuell renoviert und werden
voraussichtlich im Februar bezogen.

Zudem stehen wir im Gespräch mit dem Bürgermeister der Gemeinde
Kellinghusen, um die Möglichkeiten zu klären, neuen Wohnraum zu
schaffen. Dabei haben wir angeboten Wohnraum zu errichten, wenn uns
die Gemeinde die notwendigen Flächen marktüblich zur Verfügung
stellt.

Ihr Subunternehmer MGM, bzw. MTM, stand in der Vergangenheit immer
wieder in der Kritik wegen ähnlicher Probleme wie sie jetzt in
Kellinghusen auftreten. Warum trennen Sie sich nicht von diesem
Subunternehmer, bzw. warum stellen Sie nicht mehr rumänische Arbeiter
direkt ein, wie sie es in Ihrer Selbstverpflichtung angekündigt
haben?

Das Unternehmen MTM arbeitet an unserem Standort in Kellinghusen
in den beiden Abteilungen Schlachtung sowie Verladung. Zwei Gründe
sind maßgeblich für den Einsatz von Werkverträgen: Zum einen wollen
wir kurze Wege der Landwirtschaft ermöglichen und damit in den
Ballungszentren der Viehhaltung schlachten. Daher haben wir uns
gemeinsam mit dem damaligen Landwirtschaftsminister Robert Habeck für
den Erhalt des Standorts Kellinghusen eingesetzt. Dieses Bekenntnis
zum Wirtschaftsstandort heißt aber auch, dass wir unsere Mitarbeiter
in Regionen benötigen, in denen diese Tätigkeiten schwer zu besetzen
sind. Um trotzdem in Deutschland produzieren zu können, setzen wir
auf die europäische Freizügigkeit und gewinnen die Mitarbeiter über
Dienstleister. Zum zweiten bekommen die Mitarbeiter im Werkvertrag
von ihren Arbeitgebern nicht nur einen deutschen Arbeitsvertrag mit
allen Rechten und Pflichten, sondern bei Bedarf auch Wohnraum und
Transport zur Arbeit angeboten. Auf dieses "Rundum Paket" sind die
Dienstleister logistisch eingestellt. In einer arbeitsteiligen
Gesellschaft haben die Dienstleister damit die besseren
Voraussetzungen die Mitarbeiter zu gewinnen.

Nach unserer Recherche wurde zu Ende Juli 2018 allen
Werkvertragstätigen in Kellinghusen der Arbeitsvertrag mit der MGM
Handels- und Vermittlungs GmbH gekündigt und gegen einen
Arbeitsvertrag bei der MTM Dienstleistung GmbH eingetauscht. Warum
geschah der Wechsel?

Das Unternehmen hat uns mitgeteilt, dass es die unterschiedlichen
Aufgaben in unterschiedliche Gesellschaften strukturiert. Aufgrund
dieser Unternehmensstrukturierung sind seit diesem Sommer im
Unternehmen MTM alle Aufgaben gebündelt, die sich mit der Schlachtung
beschäftigen. Die Firma MGM beschäftigt sich mit der Zerlegung. Das
Unternehmen Unity Immobilien mit der Vermietung von Wohnraum.



Pressekontakt:
Dr. André Vielstädte
Leiter Unternehmenskommunikation

Tönnies Holding ApS & Co. KG
In der Mark 2
33378 Rheda-Wiedenbrück

Tel: 05242/961-5338
E-Mail: andre.vielstaedte@toennies.de

Original-Content von: Tönnies, übermittelt durch news aktuell


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