Streit um die Doppelverbeitragung in der bAV: Meinungsunterschiede auch bei den Wirtschaftsverbänden (FOTO)
Geschrieben am 25-02-2019 |
Berlin (ots) -
Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Gesetzentwurf
erarbeitet, mit dem die sogenannte "Doppelverbeitragung" für die
gesetzlich krankenversicherten Bezieher von Betriebsrenten bzw.
Direktversicherungen beendet werden soll. Trotz der
zwischenzeitlichen Ablehnung durch die Bundeskanzlerin dauert aber
die politische Diskussion an. Die diz AG Deutsches Institut für
Zeitwertkonten und Pensionslösungen AG hat dazu die Meinung führender
Wirtschaftsverbände erfragt und dabei - wie bei den
Regierungsparteien - erhebliche Meinungsunterschiede festgestellt.
Thorsten Kircheis, Vorstand der diz AG, weist allerdings darauf hin,
dass ein Teil der Mehrfachbelastung auch heute schon ganz einfach
legal vermieden werden kann - über die diz-Konzeption "Betriebliche
Altersversorgung für Mitarbeiter".
"Kein Unternehmen muss auf die Politiker warten, um seine
Beschäftigten wenigstens in der Ansparphase von doppelten Beiträgen
zu entlasten", rät entsprechend diz-Fachberater Thorsten Jandausch:
"Im Rahmen einer Unterstützungskasse fallen für Zuschüsse des
Arbeitgebers überhaupt keine Sozialversicherungsbeiträge an. Dies
muss mit einer unternehmensindividuellen Versorgungsordnung
angemessen zum Gesamtgehalt geregelt werden. Die Attraktivität der
betrieblichen Altersversorgung liegt damit in der richtigen
Gestaltung während der Anwartschaftsphase. Mit dem Beratungsansatz
von diz AG kann für jeden Arbeitnehmer eine optimierte Berechnung
vorgenommen werden."
Auslöser für die neue Gesetzesinitiative war der 31.
Bundesparteitag der CDU am 7./8. Dezember 2018. Dort hatten sich die
Delegierten für ein Ende der doppelten Beitragspflicht ausgesprochen.
Diese Problematik stellt sich immer dann, wenn sowohl während der
Anspar- bzw. Anwartschaftsphase als auch während des späteren
Leistungsbezugs Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und
Pflegeversicherung erhoben werden. Die Rede ist von rund 6 Millionen
betroffenen Betriebsrentnern. Dazu zählen insbesondere jene
Arbeitnehmer, die etwas mehr als aktuell 268 EUR pro Monat zur
Entgeltumwandlung bringen. Auf Entgeltumwandlungen, die über dieser
Höchstbeitragsgrenze in der der bAV liegen, werden auch in der
Ansparphase Sozialversicherungsbeiträge erhoben - davon kann man
jedoch durch das diz-Konzept über einen anderen Durchführungsweg
befreit werden. Hinzu kommt, dass die Betriebsrenten in der
Auszahlungsphase - anders als die gesetzliche Rente - mit dem vollen
Beitragssatz belastet werden, d.h. auch mit der gemeinhin als
"Arbeitgeberanteil" bezeichneten Hälfte. "Der Begriff
Doppelverbeitragung bezieht sich damit auf unterschiedliche
Sachverhalte", bemerkt Thorsten Kircheis: "das erschwert die
Diskussion". Viele Arbeitnehmer empfinden die gegenwärtige Rechtslage
jedenfalls als ungerecht und benennen sie als Ablehnungsgrund für den
Abschluss einer betrieblichen Altersversorgung. Gleichwohl hatte das
Bundesverfassungsgericht die Regelung für immerhin "zulässig"
erklärt.
Die Abschaffung der Mehrbelastung würde - je nach Ausgestaltung
einer Neuregelung - den gesetzlichen Gesundheitskassen künftig einen
Einnahmeausfall von bis zu 3 Milliarden EUR bescheren. Nun will der
Gesundheitsminister zwar die Doppelverbeitragung abschaffen, aber
auf Einnahmen trotzdem nicht verzichten, "Bliebe die Kompensation
dieser Ausfälle alleinige Aufgabe der gesetzlich Versicherten,
entspräche das einem Beitragssatzanstieg um mindestens 0,2
Beitragspunkte", erläuterte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums
auf Anfrage der diz AG. Um nicht allein die Versicherten zu belasten
fordere Minister Spahn einen Steuerzuschuss oder eine Kompensation
aus dem Gesundheitsfonds. Dort sind aktuell hohe Überschüsse
aufgelaufen - laut Handelsblatt das Vierfache der vorgeschriebenen
Mindestreserve. Lothar Binding, der finanzpolitische Sprecher der
SPD-Bundestagsfraktion, sieht stattdessen alle Beitragszahler in der
Pflicht zum Ausgleich der Einnahmeausfälle.
Führende Wirtschaftsverbände äußern sich differenziert. So
kommentiert René Bohn, Leiter des Referats Arbeitsmarkt und soziale
Sicherung bei Die Familienunternehmer e.V. gegenüber der diz AG: "Für
Steuerzuschüsse besteht aktuell kaum noch Spielraum. Es wird auch
sehr schwer werden, die 40%-Grenze für die Gesamtbelastung aus der
sozialen Sicherung einzuhalten. Ich hätte mir daher eher den Verzicht
auf die jüngsten Rentenpakete gewünscht und dafür mehr Mittel für die
Pflege sowie auch für die kompensationslose Abschaffung der
Doppelverbeitragung."
Der BVMW Bundesverband Mittelständische Wirtschaft wurde von der
aktuellen Diskussion überrascht. Dort soll das Thema in der nächsten
Sitzung der Bundesfachkommission Arbeit und Soziales diskutiert
werden, die jedoch erst Mitte März stattfindet.
Die BDA Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeber lehnt es ab, dass
generell alle Betriebsrentner in der Auszahlungsphase nur einen
halben Beitrag bezahlen sollen. Kernaussage: (Es) "würde zugleich die
große Mehrzahl der Betriebsrentner von Kranken- und
Pflegeversicherungsbeiträgen entlastet, deren Betriebsrenten aus
beitragsfreiem Einkommen finanziert wurde. Damit käme es in den
meisten Fällen der betrieblichen Altersvorsorge dazu, dass hier -
anders als bei privater Altersvorsorge und der gesetzlichen
Rentenversicherung - weder in der Anspar- noch in der Leistungsphase
eine volle Verbeitragung erfolgt."
Der Wirtschaftsrat der CDU (Wirtschaftsrat Deutschland) sieht in
der der hohen Belastung der Betriebsrenten mit Sozialabgaben einen
"Renditekiller". Generell sei "die betriebliche Altersvorsorge
attraktiver zu gestalten, indem die Belastung mit Sozialabgaben
abgemildert und die Förderung ausgeweitet wird. Es darf nach
Verbesserung der Rahmenbedingungen nicht länger strittig sein und
muss transparent ausgewiesen werden, dass die Rendite der zweiten
Säule der Alterssicherung nach Abzug aller Kosten eindeutig positiv
ist." Ein Statement zur strittigen Finanzierungsfrage war vom
Wirtschaftsrat nicht zu erhalten.
Die MIT Mittelstandsvereinigung der CDU hatte in ihren Beschlüssen
ebenfalls keine Aussage hinsichtlich >Einnahmeverzicht oder
Gegenfinanzierung< getroffen. Auf Anfrage erfuhr die diz AG: "Da wir
die betriebliche Vorsorge insgesamt mit der Maßnahme stärken wollen,
sehen wir es eigentlich als gesamtgesellschaftliche Aufgabe an, und
deshalb muss es aus Steuermitteln bezahlt werden."
Der DGB Deutscher Gewerkschaftsbund fordert auch, "die doppelte
Beitragslast zu lindern", und verlangt ebenfalls die
Gegenfinanzierung aus Steuermitteln. Fall dies nicht möglich sei,
regt der DGB an: "Es könnte jedoch zumindest sichergestellt werden,
dass künftig bereits verbeitragte Anteile der Betriebsrente nicht
erneut verbeitragt werden. Die Attraktivität der Betriebsrenten und
die Konsistenz der Regelungen könnte auch verbessert werden, wenn bei
beitragsfreier Entgeltumwandlung künftig die tatsächlich vom
Arbeitgeber eingesparten Sozialbeiträge in vollem Umfang in die
Betriebsrente eingezahlt werden müssten." Diese eventuelle Form der
Kompensation, so äußerte ein Insider aus dem Unternehmerlager, sei
wohl eine große Furcht der Arbeitgeberverbände und ein ungenannter
Grund, weshalb die BDA an der aktuellen Regelung lieber nicht rütteln
möchte.
Eine ausführliche Darstellung der aktuellen Diskussion mit
zahlreichen Quellenverweisen findet sich ab dem 27. 02. 2019 auf den
grundlegend neu gestalteten Internetseiten www.diz.ag im Bereich
"Aktuelles".
Pressekontakt:
Leander L. Hollweg, Unternehmenskommunikation
diz Deutsches Institut für Zeitwertkonten und Pensionslösungen AG
Landsberger Allee 366 (Pyramide 18. OG), 12681 Berlin
Telefon +49 (0)30 56 59 25-288 Mobil +49 (0)170-2355226
E-Mail L.Hollweg@diz.ag
Original-Content von: diz Deutsches Institut für Zeitwertkonten und Pensionslösungen AG, übermittelt durch news aktuell
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