Westfalen-Blatt: Kommentar zum Gesetz zur Staatsbürgerschaft
Geschrieben am 06-03-2019 |
Bielefeld (ots) - Manchen wird sie in die Wiege gelegt, andere
müssen Jahre warten und erst einen Einbürgerungstest bestehen, wieder
andere würden sie gerne haben, erhalten sie aber nie: die deutsche
Staatsbürgerschaft. Mit kaum einem anderen Pass kann man so viele
Länder visafrei bereisen wie mit dem deutschen. Vor Ort hat der
Unternehmer, Journalist, Pilger oder Tourist bei Problemen Anspruch
auf Hilfe durch die eigene Botschaft. Das gilt selbstverständlich
auch für die, die im Ausland etwas tun, was weltweit oder nur im
Gastland als Verbrechen eingestuft wird. Nicht mehr gelten aber soll
es nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung für die, die sich
künftig als Kämpfer einer ausländischen Terrormiliz anschließen. Sie
sollen das Staatsbürgerrecht verlieren - und damit auch das Recht,
nach Deutschland zurückkehren zu dürfen. Gut, werden viele sagen, die
nicht Tür an Tür mit einem Terroristen vom sogenannten Islamischen
Staat leben wollen. Allein: Das wird das neue Gesetz, sofern die
Mehrheit im Bundestag zustimmt, nicht verhindern können. Andernfalls
wäre es spätestens vom Bundesverfassungsgericht kassiert worden.
»Nulla poene sine lege« heißt ein Kernsatz des Rechtsstaats. Ein
Gesetz darf nur den bestrafen, der nach Inkrafttreten dagegen
verstößt, und mit einer Strafe belegen, die schon zum Zeitpunkt der
Tat im Gesetz vorgesehen war. Statt Schaufensterpolitik zu machen,
sollte sich Deutschland darauf konzentrieren, dass die IS-Kämpfer für
ihre grausamen Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden - natürlich
in rechtsstaatlich fairen Prozessen. Und wo ist das besser garantiert
als im eigenen Land? Immerhin ist ein Großteil hier aufgewachsen, hat
sich in einem ersten Schritt hier radikalisiert. Sicher, der Nachweis
muss schon auch geführt werden. »Nulla poene sine maleficio« - keine
Strafe ohne vorherige Straftat. Im Übrigen gälte dies auch für den
Entzug der Staatsbürgerschaft. Auch dafür muss die Mitgliedschaft in
einer terroristischen Vereinigung nachgewiesen werden. Das geplante
Gesetz setzt voraus, dass die mutmaßlichen Täter eine zweite
Staatsbürgerschaft besitzen. Was aber ist, wenn ihnen auch diese
entzogen wird? Die etwa zwölf Millionen Staatenlosen in der Welt sind
arm dran. Nicht umsonst hat das Staatsbürgerrecht im Grundgesetz
einen hohen Stellenwert. In der Zeit des Nationalsozialismus war der
Entzug für Juden mit doppelter Staatsbürgerschaft und ihre
anschließende Ausweisung ein Schritt auf dem Weg nach Auschwitz. Das
ist nun überhaupt nicht zu vergleichen mit der heutigen Situation, wo
der Anspruch auf Sicherheit vor Terrorismus die Politiker zum Handeln
führt. Trotzdem sollte bei jeder Einschränkung grundlegender Rechte
abgewogen werden: Ist sie notwendig? Was bringt sie? Und was geben
wir dafür an rechtlichen Grundsätzen auf?
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Scholz Stephan
Telefon: 0521 585-261
st_scholz@westfalen-blatt.de
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