TeamDrive jetzt GoBD-konform / Software muss auf digitale Betriebsprüfung vorbereitet sein, sonst drohen Steuernachzahlungen
Geschrieben am 07-03-2019 |
Hamburg (ots) - Die TeamDrive Systems (www.teamdrive.com) GmbH hat
ihre gleichnamige Sync-und-Share-Software GoBD-kompatibel gemacht.
Der Dienst zum Speichern, Synchronisieren und gemeinsamen Bearbeiten
von Daten und Dokumenten erfüllt somit die "Grundsätze zur
ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen
und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff" (GoBD).
Unternehmen können TeamDrive also rechts- und steuerkonform für alle
buchhaltungsrelevanten Unterlagen verwenden. TeamDrive gilt als einer
der sichersten Datendienste in Deutschland, der allen gesetzlichen
Anforderungen genügt, von der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bis
zur GoBD. Die TeamDrive GmbH ist ein zu 100 Prozent deutsches
Unternehmen und alle Daten werden auf Servern in Deutschland
gehalten, so dass TeamDrive-Anwender von der unsicheren
US-Gesetzgebung nicht betroffen sind. Losgelöst davon gewährleistet
bei TeamDrive eine durchgängige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, dass
nur der Anwender selbst die Daten lesen kann - weder der Anbieter
noch irgendeine Behörde auf der Welt ist in der Lage, die Daten zu
entschlüsseln. Mit der GoBD-Konformität setzt TeamDrive diese strikte
Ausrichtung an den höchsten Datenschutz-, Sicherheits- und
Rechtsnormen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen
Union fort, teilt das Hamburger Unternehmen mit.
GoBD-Konformität ist geltendes Recht
Das Bundesministerium für Finanzen (BFM) hat bereits 2014 neue
"Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern,
Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum
Datenzugriff" (GoBD) festgelegt, die seit dem Veranlagungsjahr 2015
gelten. Die GoBD schreibt ein ordnungsmäßiges digitales
Rechnungswesen inklusive aller vor- und nebengelagerten IT-Systeme
vor. Betroffen sind daher nicht nur Buchhaltungsprogramme, sondern
beispielsweise PC-Kassen-, Warenwirtschafts-, Fakturierungs-,
Messwaagen-, Kostenrechnungs-, Zeiterfassungs- und
Dokumentationsmanagementsysteme.
Bei gravierenden Verstößen gegen die GoBD sind die Finanzbehörden
angehalten, die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen. Doch die
mittelständische Wirtschaft ist auf die digitale Betriebsprüfung
durch die Finanzbehörden kaum gefasst. Bislang wurden bei
Betriebsprüfungen nämlich nur die reinen Buchhaltungsdaten geprüft.
Auf eine Prüfung der Daten aus den Vor- und Nebensystemen sind die
meisten Unternehmen nicht vorbereitet: Viele können diese Daten in
der geforderten Form den Finanzbehörden nicht zur Verfügung stellen.
Zudem haben viele mittelständische Unternehmen noch akuten
Nachholbedarf beim Aufbau eines angemessenen internen Kontrollsystems
(IKS) und der Verfahrensdokumentation der eingesetzten IT-Systeme,
alles auch geltende Anforderungen der GoBD.
Die Folgen der "digitalen Steuerfalle" können verheerend und sogar
existenzbedrohend sein: Stellen die Betriebsprüfer GoBD-Mängel fest,
können sie daraus Zuschätzungen zu den bisher vom Unternehmen
ermittelten Ertrags- und Umsatzsteuern ableiten - also die
Steuerbelastung nachträglich erhöhen.
Die Finanzbehörden haben bereits begonnen Spezialisten
einzusetzen, die bei Betriebsprüfungen die betroffene Software
gezielt auf Schwachstellen bezüglich der neuen GoBD abklopfen.
Wichtig: Die Anwender sind selbst verantwortlich für die Einhaltung
der GoBD und damit für die Ordnungsmäßigkeit der zur Buchführung
eingesetzten Softwareprodukte.
TeamDrive-Geschäftsführer Detlef Schmuck erläutert: "Die seit 2015
laufende Schonfrist ist zum 1.1.2017 ausgelaufen und jetzt werden die
Finanzbehörden strikt auf die GoBD-Konformität achten. Wer IT-Systeme
im Einsatz hat, die diesen Anforderungen nicht genügen, muss mit
empfindlichen Steuernachzahlungen rechnen. Dazu gehört auch das
gesamte Datei- und Dokumentenmanagement im Unternehmen, sofern
Angebote, Kalkulationen, Leistungsnachweise, Abrechnungen oder andere
Informationen, die Einfluss auf die Gewinn- und Verlustrechnung des
Unternehmens haben können, betroffen sind."
Die deutsche Gesetzeslage lehnt sich übrigens an die "OECD
Guidance on Tax Compliance for Business and Accounting Software 2005"
an.
Für interessierte Unternehmer hält TeamDrive ein aktuelles
WhitePaper "Information zur Digitalisierung und GoBD"
(https://teamdrive.com/whitepaper/) bereit.
TeamDrive (www.teamdrive.com) gilt als die "sicherste
Sync&Share-Software der Welt made in Germany" für das Speichern,
Synchronisieren und Sharing von Daten und Dokumenten, weil sie den
Hochsicherheitsanforderungen gem. Paragraph 203 Strafgesetzbuch für
Berufsgeheimnisträger entspricht. Grundlage bildet eine durchgängige
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die gewährleistet, dass nur der
Anwender selbst die Daten lesen kann - weder TeamDrive noch
irgendeine Behörde auf der Welt kann die Daten entschlüsseln. Diese
technische und rechtsverbindliche Sicherheit wissen über 500.000
Anwender und mehr als 5.500 Unternehmen aus allen Branchen zu
schätzen, von der Industrie über das Gesundheitswesen sowie
Wirtschafts- und Steuerberatung bis hin zur öffentlichen Verwaltung.
TeamDrive unterstützt Windows, Mac OS, Linux, Android und iOS.
Pressekontakt:
Weitere Informationen: TeamDrive Systems GmbH, Max-Brauer-Allee 50,
22765 Hamburg, E-Mail: info@teamdrive.com,
Internet: www.teamdrive.com
PR-Agentur: euromarcom public relations GmbH, Tel. 0611-973150,
E-Mail: team@euromarcom.de, Internet: www.euromarcom.de,
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Original-Content von: TeamDrive Systems GmbH, übermittelt durch news aktuell
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