Schön/Weinberg: Behörden und Unternehmen müssen mehr für die Gleichstellung tun
Geschrieben am 07-03-2019 |
Berlin (ots) - Ministerin ist bei der Umsetzung in den
Bundesbehörden gefordert
Zum Internationalen Frauentag 8. März 2019 erklären die
Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag, Nadine Schön, und der frauenpolitische Sprecher Marcus
Weinberg:
Nadine Schön: "Dem öffentlichen Dienst kommt für die
Gleichstellung von Frauen und Männern eine Vorbildfunktion zu. Daher
ist es richtig, dass wir bis 2025 die gleichberechtigte Teilhabe von
Frauen und Männern in Leitungsfunktionen erreichen wollen. Uns als
CDU/CSU-Fraktion ist dabei wichtig, dass Führungspositionen stärker
als bisher in Teilzeittätigkeit ermöglicht werden. Dies schafft eine
bessere Vereinbarkeit von Familie und Karriere für Männer und Frauen.
Es muss Schluss sein mit dem Entweder-Oder.
Schluss sein muss auch mit der Tatsache, dass es Unternehmen gibt,
die zwar melden müssen, welche Zielvorgaben sie sich für den
Frauenanteil ihrer Führungspositionen geben (Flexi-Quote), dies aber
nicht tun. Auch die Tatsache, dass mehrere Unternehmen sich die
Zielgröße Null geben ohne dies zu begründen, ist unsäglich. Mit der
Flexi-Quote haben wir denen eine goldene Brücke gebaut, die immer
gesagt haben, dass die Unternehmen selbst ein Interesse daran haben,
dass der Frauenanteil in Führungspositionen auch ohne feste Quote
steigen wird. Diese Flexiquote komplett zu ignorieren, ist ein Schlag
ins Gesicht derjenigen, die diese goldene Brücke gebaut haben. Das
können wir nicht achselzuckend hinnehmen, deshalb muss es hier
Sanktionen geben."
Marcus Weinberg: "Bundesfrauenministerin Franziska Giffey hat ihre
Aufgabe, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in
den Bundesbehörden zu befördern, bislang nicht zur Chefsache gemacht.
Trotz klarer Absprachen im Koalitionsvertrag gibt es keinen
Aktionsplan für die Bundesbehörden. Wer neue Gesetze zur Erhöhung des
Anteils von Frauen ankündigt, ohne die Umsetzung der bestehenden
Gesetze mit Nachdruck und konkreten Maßnahmen zu verfolgen, macht den
zweiten Schritt vor dem ersten.
Der Staat muss bei der Gleichstellung vorangehen und kann
gegenüber der Wirtschaft keine Forderungen aufstellen, die er selbst
nicht erfüllt. Zu starke Schutzmaßnahmen zugunsten von arbeitenden
Schwangeren und Müttern können außerdem Einstellungs- und
Beförderungshürden werden. Im Interesse der Frauen müssen wir daher
genau hinsehen, dass sich Gesetze nicht zu einem Bumerang entwickeln.
In der Gleichstellungspolitik ist viel und Wesentliches erreicht
worden. Das ist ein Erfolg. Aber auch im Jahr 2019 gibt es noch
Beispiele, bei denen der Staat Frauen und Männer ohne Grund ungleich
behandelt. So werden Frauen an zweiter Stelle in Formularen der
Verwaltung genannt: in den Familienbüchern, Heiratsurkunden,
Geburtsurkunden und im Formular der Einkommenssteuer selbst dann,
wenn die Frau die Hauptverdienerin ist. Frauen werden auch
schlechtgestellt, was die Besteuerung von Hygieneartikeln anbelangt.
Damenhygiene gehört zum Grundbedarf von einem großen Teil der
Bevölkerung und wird besteuert wie ein Luxusartikel. Das sind
Schlechterstellungen von Frauen, die abgeschafft gehören."
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Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
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