IKK e.V.: Faire-Kassenwahl-Gesetz reformiert weit mehr als den RSA
Geschrieben am 25-03-2019 |
Berlin (ots) - Jürgen Hohnl, Geschäftsführer IKK e.V., zum
Referentenentwurfs eines "Gesetz für eine faire Kassenwahl in der
GKV" ("Faire-Kassenwahl-Gesetz"):
"Die Innungskrankenkassen begrüßen, dass das
Bundesgesundheitsministerium (BMG) nun endlich einen
Referentenentwurf mit wichtigen Punkten zur Morbi-RSA-Reform
vorgelegt hat. Bei einer ersten Sichtung der Vorschläge sind folgende
vier Änderungen zum Finanzausgleich aus Sicht der
Innungskrankenkassen gravierend:
Der Referentenentwurf sieht die Einführung eines
Krankheits-Vollmodells vor. Dies lehnen die Innungskrankenkassen
entschieden ab. Ein Vollmodell erhöht die Manipulationsanfälligkeit
des Ausgleichs. Damit konterkariert das BMG seine zahlreichen und
grundsätzlich positiv zu bewertenden Ansätze zur Absenkung der
Manipulationsgefahr. Die Krankheitsauswahl sollte auf schwerwiegende
Krankheiten beschränkt werden, um Manipulationen zu verringern und
stattdessen Anreize zur Prävention zu setzen!
Die von den Innungskrankenkassen seit langem geforderten
Präventionsanreize werden im aktuellen Entwurf nur halbherzig
angepackt: Die lediglich auf die Sekundärprävention bezogen
Vorschläge bedeuten in erster Linie ein mehr an Bürokratie.
Die Einführung einer Regionalkomponente ist mit Blick auf die in
den Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats des BVA diskutierten
Weiterentwicklungsoptionen des Morbi-RSA konsequent. Die genannten
Ziele, Marktkonzentrationsprozessen vorzubeugen,
Wirtschaftlichkeitsanreize zu erhalten und keine Fehlanreize im
Hinblick auf die Verstetigung von Über- und Unterversorgung zu
setzen, werden von den Innungskrankenkassen unterstützt.
Erfreulich ist, dass der Referentenentwurf einen Risikopool für
besonders aufwändige Leistungsfälle vorsieht. Einen vorgelagerten
Ausgleich von 80 Prozent der Leistungsausgaben oberhalb von 100.000
Euro erachten wir für sinnvoll.
Die Regelungen zur Fortentwicklung des Organisationsrechts der
Krankenkassen sind differenziert zu betrachten:
Grundsätzlich sehen wir den Weg der bundesweiten Öffnung aller
Krankenkassen als konsequent an. Die fehlende einheitliche
Aufsichtspraxis und die Sonderstellung der Ortskrankenkassen ist ein
Hemmnis für einen fairen Wettbewerb. Bei aller Euphorie darf aber
nicht aus den Augen verloren werden, dass ein Wettbewerb auch
Anbietervielfalt voraussetzt. Die Innungskrankenkassen setzen sich
explizit für ein gegliedertes, regionales Krankenkassensystem ein.
Ungläubig nehmen wir die Änderungsvorschläge der Erneuerung der
Strukturen des GKV-Spitzenverbandes zur Kenntnis. Nachdem der
Minister im Verwaltungsrat des GKV-SV vergangene Woche noch das hohe
Lied der sozialen Selbstverwaltung gesungen hat, schafft er nun eben
jene mit nur einem Federstrich ab. Mit dem Argument, die Anbindung an
das operative Geschäft der Mitgliedskassen durch hauptamtliche
Kassenvorstände im Verwaltungsrat des GKV-SV zu unterstützen, schafft
das BMG die politische Klammer der Sozialpartner ab."
Über den IKK e.V.:
Der IKK e.V. ist die Interessenvertretung von Innungskrankenkassen
auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die
Interessen seiner Mitglieder und deren mehr als fünf Millionen
Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des
Gesundheitswesens zu vertreten. Dem IKK e.V. gehören die BIG direkt
gesund, die IKK Brandenburg und Berlin, die IKK classic, die IKK
gesund plus, die IKK Nord sowie die IKK Südwest an.
- Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter
www.ikkev.de -
Pressekontakt:
Iris Kampf
Pressesprecherin
IKK e.V.
Hegelplatz 1
10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 202491-32
Mobil: +49 (0) 170 910 91 03
Fax: +49 (0)30 202491-50
E-Mail: iris.kampf@ikkev.de
_______________________
Original-Content von: IKK e.V., übermittelt durch news aktuell
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