FINMA stellt Verfahren gegen envion-Gründer Michael Luckow ein / Gründer decken Diskrepanz in FINMA-Mitteilung auf / Ex-Verwaltungsrat Matthias Woestmann nicht vollumfänglich entlastet
Geschrieben am 01-04-2019 |
Berlin (ots) - Die Gründer der envion AG widersprechen entschieden
der Aussage des Untersuchungsberichtes der Schweizerischen
Finanzmarktaufsicht FINMA in Sachen envion AG. Diese hatte in einer
Pressemitteilung von "illegalen" Aktivitäten gesprochen. Laut
FINMA-Bericht habe die envion AG unerlaubt Publikumseinlagen
entgegengenommen und das Aufsichtsrecht schwer verletzt. Die Gründer
verweisen darauf, dass der Untersuchungsbericht nicht rechtskräftig
ist und dagegen Rechtsmittel eingelegt werden können. Die Behauptung
des Ex-Verwaltungsrates der envion AG, Matthias Woestmann, er sei
durch den Bericht "vollumfänglich entlastet" worden, bezeichnen die
Gründer als "absurd und unwahr". Im Ergebnis stellte die FINMA das
Verfahren gegen den Mitbegründer der envion AG, Michael Luckow, ein.
Die in der FINMA-Verfügung vorgeworfene angebliche
Verletzungshandlung soll darin bestehen, die Formalien für eine
Anleihe bei der Prospekterstellung nicht eingehalten zu haben. Mit
weiteren Fragen hat sich die Schweizerische Finanzmarktaufsicht nicht
befasst.
Die Beurteilung der angeblichen und nicht rechtskräftig
festgestellten Verletzungshandlung stützt sich vorrangig darauf, dass
den Investoren nach 30 Jahren ein Rückzahlungsrecht für ihre
Investitionen zustehen würde und deshalb die Investitionen
Einlagencharakter hätten. Tatsächlich ist der Prospekt an dieser
Stelle jedoch klar, denn an keiner Stelle wurde den Investoren
mitgeteilt, dass ihnen unabhängig vom unternehmerischen Ergebnis ein
solcher Rückzahlungsanspruch zustünde. Die seitens der FINMA zur
Begründung dieser Auffassung bemühten Indizien stellen sich bei
Lichte betrachtet als denkbar schwach dar und stehen letztlich im
Widerspruch zum Wortlaut der Angaben im Prospekt.
Die FINMA hat den Verwaltungsrat der envion AG, Matthias
Woestmann, entgegen seiner verbreiteten Pressemitteilung nicht
"vollumfänglich" entlastet, sondern nur insoweit, als es die
aufsichtsrechtlich relevante Beurteilung des angeblichen Verstoßes
gegen Schweizer Finanzmarktrecht und die sich hieraus ergebenden
prospektrechtlichen Formalien betrifft. Hier habe er auf den seitens
der envion AG bei der Schweizer Wirtschaftsrechtskanzlei Kellerhals
Carrard eingeholten Rechtsrat vertrauen dürfen.
Michael Luckow, Mitbegründer der envion AG: "Ich freue mich, dass
das Verfahren der FINMA gegen mich eingestellt wurde. Die FINMA
erkannte zurecht, dass es unsererseits keine vorsätzliche Schädigung
der Anleger gab. Sie erkannte auch, dass wir nicht absichtlich gegen
die FINMA-Richtlinien verstoßen haben, weil wir uns auf den
fehlerhaften Rat der Rechtsberater von Ex-Verwaltungsrat Woestmann
verlassen hatten."
Michael Luckow weiter: "Allerdings weise ich die Behauptung von
Matthias Woestmann strikt zurück, dass die Einstellung der FINMA den
Schluss zulasse, er habe seine Aufgaben erfüllt. Seine Aufgabe
bestand darin, die envion AG in der Schweiz zu gründen und mit von
ihm zu bestellenden Beratern einen "wasserdichten" Prospekt zu
verfassen, der den Anforderungen der FINMA zu dem auf das Projekt
zugeschnittenen ICO genügt. Dem ist Woestmann ganz offensichtlich
nicht nachgekommen, genauso wenig wie der Besetzung einer
Revisionsstelle der envion AG, die letztendlich zur Liquidation des
Unternehmens geführt hat.
Von einer "vollumfänglichen Entlastung" des verantwortlichen
Ex-Verwaltungsrates Woestmann, so wie er sie in einer verbreiteten
Pressemeldung behauptet, kann also keine Rede sein. Seine Behauptung
ist absurd und unwahr."
Matthias Woestmann und Thomas van Aubel sind verantwortlich für
einen millionenschweren Schaden an zehntausenden von Investoren und
müssen sich dafür noch in anderen Verfahren verantworten. Der 14.
Zivilsenat des Kammergerichtes Berlin sieht ein kollusives Verhalten
zwischen dem ehemaligen Verwaltungsrat der envion AG, Matthias
Woestmann und seinem Geschäftspartner Thomas van Aubel, der zusammen
mit seiner Ehefrau Jutta Freifrau von Falkenhausen die
gleichberechtigte Geschäftsführung der beklagten Sycamore GmbH inne
hat und die zugleich gemeinsam über 66 Prozent der
Gesellschaftsanteile verfügen. Nachdem Woestmann als Geschäftsführer
der beklagten Quadrat Capital GmbH ein bestehendes Treuhandverhältnis
mit den envion-Gründern rechtswidrig dazu genutzt hatte, die
treuhänderisch gehaltenen Anteile der Gründer von 81 % auf 31 % zu
verwässern, übernahm die Sycamore GmbH von Thomas van Aubel und Jutta
Freifrau von Falkenhausen mit 61 % der Aktien die Mehrheit an der
envion AG bereits wenige Tage nach dem Ende des ICO. Mit dieser
Machtübernahme war jegliche Einflussmöglichkeit des Gründerteams auf
die Projektrealisierung verhindert und das Projekt kam zu einem
Stillstand. In seinem Urteil vom 26.2.2019 bezeichnete das
Kammergericht das Verhalten als "sittenwidrig" und "schwer
verwerflich" und sah ein "besonderes Maß an Rücksichtslosigkeit
gegenüber den Geschädigten" und bestätigte damit das bereits im Juni
2018 ergangene erstinstanzliche Urteil des Landgerichtes Berlin
(Kammergericht Berlin, 14. Zivilsenat vom 26.2.2019 zum Aktenzeichen
14 U 72/18; Vorinstanz: Landgericht Berlin, Urteil vom 21.06.2018 zum
Aktenzeichen 90 O 38/18).
Pressekontakt:
NAÏMA Strategic Legal Services GmbH
Uwe Wolff
phone: +49 30 2404 8290
email: uwe.wolff@naima-media.de
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