Motschmann/Heveling: Restitutionsgesetz zu NS-Raubkunst scheitert nicht an der Union
Geschrieben am 03-04-2019 |
Berlin (ots) - Bewegung in der SPD bei Kunstrückgabe erfreulich
Die Bundesregierung arbeitet seit Jahren an Verbesserungen bei der
Erforschung und Rückgabe von verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut
an die Nachfahren von Opfern des NS-Regimes. Ein zentraler Baustein
wäre ein Restitutionsgesetz. Nun gibt es dazu erstmals positive
Signale aus der SPD. Dazu erklären die kultur- und medienpolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Motschmann, und
der zuständige Berichterstatter, Ansgar Heveling:
Motschmann: "Deutschland hat die Rahmenbedingungen für die
Erforschung und Rückgabe von NS-Raubkunst in den letzten zwei
Jahrzehnten stetig verbessert. Die Washingtoner Konferenz 1998 war
ein Aufbruchssignal bei der Aufarbeitung des von den
Nationalsozialisten organisierten Raubs von Kulturgütern. Diesem
Auftrag fühlt sich die CDU/CSU-Bundestagfraktion in besonderer Weise
verpflichtet."
Heveling: "Es ist erfreulich, dass sich die SPD nun endlich bei
dem Thema der zivilrechtlichen Regelungen der Restitutionsansprüche
bei NS-Raubkunst zu bewegen beginnt. Die bisherigen Initiativen im
Zusammenhang mit dem Fall Gurlitt sind am Widerstand des
SPD-geführten Justizministeriums gescheitert. Die 30jährige
Verjährungsfrist für die Herausgabe von NS-Raubkunst ist weder
gerecht noch ein Beitrag zum Rechtsfrieden. Die Vorarbeiten für
adäquate Lösungen sind auch bereits erledigt und entsprechende
Entwürfe liegen vor, etwa eine bayerische Gesetzesinitiative im
Bundesrat. Wenn Herr MdB Lindh die notwendige Rückendeckung in der
SPD besitzt, kann es schnell zu einem gemeinsamen Antrag kommen."
Hintergrund: Seit 1998 wurden mehr als 17.000 Kulturgüter
zurückgegeben, darunter mehr als 11.600 Bücher. Für die Erforschung
der Herkunftsgeschichte der Kunstwerke stellte der Deutsche Bundestag
allein seit 2008 über 50 Millionen Euro zur Verfügung. Die Beratende
Kommission (ehemals 'Limbach-Kommission') zur Vermittlung von fairen
und gerechten Lösungen zwischen heutigem Besitzer und Antragsteller
wurde reformiert. Bundeskultureinrichtungen sind seit Jahresbeginn
2019 verpflichtet, einer Anrufung der Kommission in jedem Fall
zuzustimmen.
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
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