Pfeiffer: Neuer Schub für die Energiewende
Geschrieben am 04-04-2019 |
Berlin (ots) - Bundestag berät Gesetz zur Beschleunigung des
Netzausbaus
Am heutigen Donnerstag berät der Deutsche Bundestag in 2. und 3.
Lesung über das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
(NABEG). Hierzu erklärt der wirtschafts- und energiepolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Joachim Pfeiffer:
Joachim Pfeiffer: "Die heute im Bundestag beratene Novellierung
des NABEG ist eine gute Nachricht für die Energiewende. Das Gesetz
trägt dazu bei, den Ausbau der Stromnetze zu beschleunigen. Dies ist
dringend erforderlich, wenn der geplante Umstieg auf erneuerbare
Energien gelingen soll. Denn heute hält der Ausbau der Stromnetze
nicht Schritt mit dem Ausbau der Erzeugung von Strom aus Wind und
Sonne. Folge dessen sind hohe, unnötige Zusatzkosten für die
Verbraucher. Netzengpässe führen oftmals dazu, dass der
Erneuerbaren-Strom nicht in das Netz eingespeist werden kann.
Trotzdem wird dieser Strom vergütet, während zusätzlich teure
Reservekraftwerke angefahren werden müssen, um die sichere
Stromversorgung deutschlandweit zu gewährleisten. Daher ist es
wichtig, die Stromnetze auszubauen und zu ertüchtigen, damit der Wind
und Sonne erzeugte Strom auch wirklich zum Verbraucher gelangt. Dies
erhöht gleichzeitig die Akzeptanz für die Errichtung neuer Windkraft-
und Solaranlagen.
Neben der Beschleunigung des Netzausbaus haben sich die
Koalitionsfraktionen auf eine Reihe weiterer wichtiger Änderungen im
Energierecht verständigt. So werden die Entschädigungszahlungen für
die vom Netzausbau betroffenen Eigentümer land- und
forstwirtschaftlicher Grundstücke vereinheitlicht und deutlich
angehoben. Der Höchstwert für die Ausschreibungen bei Solarenergie
wird von aktuell 8,9 auf 7,5 Ct/kWh abgesenkt, um Mitnahmeeffekte
zulasten der Verbraucher zu reduzieren.
Die CDU/CSU-Fraktion hatte zudem vorgeschlagen, in das Gesetz auch
die seit langem geforderte Entlastung von
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in der Größenklasse 1 bis 10 Megawatt
von der EEG-Umlage aufzunehmen. Diese Entlastung ist dringend
erforderlich, da diese hocheffizienten und klimaschonenden Anlagen
sonst unwirtschaftlich zu werden drohen. Das jüngste Urteil des
Europäischen Gerichtshofes, wonach das EEG keine Beihilfe darstellt,
eröffnet dem deutschen Gesetzgeber insoweit völlig neue
Gestaltungsspielräume, die wir konsequent nutzen sollten. Leider
konnte über diese von der Union vorgeschlagene Änderung kein
Einvernehmen erzielt werden. Die CDU/CSU wird sich weiter dafür
einsetzen, dass die KWK-Anlagen zeitnah Rechtssicherheit erhalten."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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