Stuttgarter Zeitung: Kommentar zur Rückkehr von IS-Kämpfern
Geschrieben am 05-04-2019 |
Stuttgart (ots) - Über die humanitäre Berechtigung der von der
Bundesregierung koordinierten Rückholaktion einer 31-jährigen
Deutschen, die mit ihren drei Kindern einem Dschihadisten zum IS
gefolgt war, ist nicht zu streiten. Aber der Rechtsstaat erweist
seine Würde darin, dass er ohne Ansehung der Person Rechtsgrundsätze
gleich anwendet. Es ist in Ordnung, wenn die Bundesregierung ein
Gesetz verabschiedet, das es künftig möglich macht, solchen
Dschihadisten den deutschen Pass zu entziehen, die eine zweite
Staatsbürgerschaft haben. Aber die aktuellen Fälle müssen nach
geltendem, nicht künftigem Recht behandelt werden. Deutschen
Staatsbürgern ist grundsätzlich stets die Rückkehr möglich. Das muss
für alle gelten. Und hier müssen sie sich für nachgewiesene
Straftaten verantworten.
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