Saarländische Sonderregelung sichert Karriere von 175 Pflegekräften / Träger, Schulen und Ministerium sorgen unbürokratisch für Übergang aus der Pflegehelfer- in die Fachkraftausbildung
Geschrieben am 10-04-2019 |
Saarbrücken (ots) - Mit einer Übergangsregelung schließt das
saarländische Sozialministerium eine Lücke im neuen bundesweiten
Pflegeberufegesetz. Damit wird der Versorgungsengpass in der Pflege
gelindert und rund 175 angehenden Pflegefachkräften die Ausbildung
ermöglicht und die Karriere gesichert. Im Zuge der Zusammenlegung der
Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflegeausbildung zur sogenannten
Generalistik hätten einjährig ausgebildete Altenpflegehelferinnen und
-helfer im Jahr 2020 sonst nicht in die weitere Fachkraftausbildung
wechseln können. Hiervor hatte der bpa ausdrücklich gewarnt. "In
diesem einmaligen Fall ist es möglich, dass ein Durchstieg des
betreffenden Jahrgangs durch die Aufnahme einer verkürzten Ausbildung
zur Pflegefachkraft möglich ist", erklärt Gesundheitsministerin
Monika Bachmann.
Die Saarländische Pflegegesellschaft hatte gemeinsam mit
Vertreterinnen und Vertretern der Altenpflegeschulen Alarm
geschlagen, weil der Verlust eines ganzen Jahrgangs von
Altenpflegehelferinnen und -helfern drohte, der nicht in die
Fachkraftausbildung hätte wechseln können. "Diese zweistufige
Ausbildung ist für viele junge und ältere Menschen der Weg hin zum
Examen als Pflegefachkraft. Wir können es uns nicht leisten, sie zu
verlieren", betont Helmut Mersdorf, saarländischer Landesvorsitzender
des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa),
der Mitglied der Saarländischen Pflegegesellschaft ist.
Nach Hessen ist das Saarland nun das zweite Beispiel dafür, wie
Träger, Schulen und das Land pragmatisch und trotzdem rechtssicher -
wie das Land ausdrücklich klarstellt - gemeinsam Fachkräftesicherung
betreiben, anstatt Versorgungslücken zu verwalten. Diese Regelung
sollte, so Mersdorf, auch für andere Bundesländer, die vor demselben
Problem stehen, Vorbildfunktion haben.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 10.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon fast
150 im Saarland) die größte Interessenvertretung privater Anbieter
sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
305.000 Arbeitsplätze und circa 23.000 Ausbildungsplätze (siehe
www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Das
investierte Kapital liegt bei etwa 24,2 Milliarden Euro.
Pressekontakt:
Für Rückfragen: Angela Eicher, bpa-Landesbeauftragte, Tel.: 0681/948
88 40, www.bpa.de
Original-Content von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., übermittelt durch news aktuell
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