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Hohe Wachstumsraten bei Erwerbsmigration

Geschrieben am 15-04-2019

Wiesbaden (ots) - Ende 2018 waren rund 10,9 Millionen Personen mit
ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit im
Ausländerzentralregister (AZR) erfasst. Nach Angaben des
Statistischen Bundesamtes waren darunter rund 266 000 Ausländerinnen
und Ausländer aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) mit
einem Aufenthaltstitel zum Zwecke der Erwerbstätigkeit. Zum
Jahresende 2017 waren es noch 217 000 gewesen. Damit erreichte die
jährliche Wachstumsrate bereits das dritte Jahr in Folge einen Wert
von über 20 %. Zu den Hauptherkunftsländern dieses Personenkreises
zählten Indien (12 %), China (9 %), Bosnien und Herzegowina (8 %)
sowie die Vereinigten Staaten (7 %).

Die Ende 2018 im AZR mit einem Aufenthaltstitel zum Zwecke der
Erwerbstätigkeit erfassten Ausländerinnen und Ausländer aus
Nicht-EU-Staaten waren im Durchschnitt 35 Jahre alt und zumeist
männlich (68 %). In 220 000 Fällen (83 %) waren sie mit einer
befristeten Aufenthaltserlaubnis und in 46 000 Fällen (17 %) mit
einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis im AZR registriert.

Die Erwerbsmigration von Staatsangehörigen der Westbalkanstaaten
hat in den vergangenen Jahren besonders stark zugenommen: Ende 2018
stellten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro,
Kosovo sowie Mazedonien zusammen knapp 25 % aller Ausländerinnen und
Ausländer mit einem Aufenthaltstitel zum Zwecke der Erwerbstätigkeit.
Zum Jahresende 2015 hatte der Anteil noch bei rund 9 % gelegen. Der
Anstieg dürfte nicht zuletzt darauf zurückzuführen sein, dass
Staatsangehörigen dieser Länder durch die Einstufung der
Westbalkanstaaten als sichere Herkunftsländer in den Jahren 2014 und
2015 der Zugang zu humanitären Aufenthaltstiteln erschwert wurde und
für diese Personengruppe seit 2016 ein erleichterter Zugang zum
Arbeitsmarkt besteht. Im Rahmen der sogenannten Westbalkanregelung (§
26 der Beschäftigungsverordnung) können Staatsangehörige der
genannten Länder bis Ende 2020 grundsätzlich erleichterten
Arbeitsmarktzugang erhalten, sofern ein konkretes Arbeitsplatzangebot
vorliegt und sie in den letzten 24 Monaten vor Antragsstellung keine
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten haben. Seit
Ende 2015 hat die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer mit
humanitären Aufenthaltstiteln aus den Westbalkanstaaten nur
geringfügig zugenommen (+7 000), während die Anzahl der Personen mit
einem Aufenthaltstitel zum Zwecke der Erwerbstätigkeit von 13 000 auf
66 000 (+53 000) angestiegen ist.

Weitere Ergebnisse bietet die Fachserie 1, Reihe 2 "Ausländische
Bevölkerung" und die GENESIS-Online Datenbank. Eine Darstellung der
regionalen Verteilung der ausländischen Bevölkerung enthält unser
interaktives Kartenangebot.

Methodische Hinweise

Zu Erwerbsmigrantinnen und Erwerbsmigranten zählen Ausländerinnen
und Ausländer aus Nicht-EU-Staaten, die im AZR mit einer befristeten
Aufenthaltserlaubnis oder einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis
zum Zwecke der Erwerbstätigkeit nach §§ 18 bis 21 des
Aufenthaltsgesetzes registriert sind. Diese Gruppe bildet nicht alle
ausländischen Erwerbspersonen in Deutschland ab, da auch für
Ausländerinnen und Ausländer aus EU-Mitgliedstaaten generell und für
Personen aus Drittstaaten mit anderen Aufenthaltstiteln (zum Beispiel
anerkannte Flüchtlinge) teilweise Zugang zum Arbeitsmarkt besteht.

Die Zahl der insgesamt im AZR registrierten Ausländerinnen und
Ausländer Ende 2018 stieg um rund 292 000 beziehungsweise 2,7 % im
Vergleich zum Jahresende 2017. Bei der Interpretation dieser
Bestandsveränderungen muss, ebenso wie für Jahre 2016 und 2018, eine
erhöhte Anzahl von Nacherfassungen im AZR beachtet werden. Unter
Nacherfassungen sind bestandsverändernde Registrierungen von Zugängen
beziehungsweise Abgängen eines Jahres zu verstehen, die bereits in
einem vorherigen Jahr stattgefunden haben. Das zeitliche
Auseinanderfallen von Ereignisdatum und Erfassungsdatum im AZR betraf
2016 vor allem Schutzsuchende, die im Jahr 2015 eingereist waren. In
den Jahren 2017 und 2018 betrafen die Nachmeldungen hingegen
hauptsächlich EU-Ausländerinnen und EU-Ausländer in Berlin.

Weitere Hintergrundinformationen zu Nacherfassungen im AZR finden
Sie in unseren FAQs und in einer Sondertabelle auf unserer Homepage.

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und
Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes
unter http://www.destatis.de zu finden.

Weitere Auskünfte:
Ausländer- und Integrationsstatistiken,
Telefon: +49 (0) 611 / 75 48 65,
www.destatis.de/kontakt




Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: presse@destatis.de

Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell


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