Annahme des öffentlichen Kaufangebots der EXACOMPTA SAS; Resultate der Generalversammlung der Biella-Neher Holding AG
Geschrieben am 16-04-2019 |
Brügg (ots) -
- Andienung von total 92.47% der Namenaktien der Biella-Neher
Holding AG (Biella).
- Zustandekommen des öffentlichen Kaufangebots der EXACOMPTA SAS
(Exacompta), wobei der Vollzug desselben unter Vorbehalt der
Erfüllung sämtlicher weiteren Bedingungen steht.
- Nachfrist für die Andienung läuft vom 17. April 2019 bis 8. Mai
2019, 16:00 Uhr MESZ.
- Annahme der Anträge des Verwaltungsrats anlässlich der
Generalversammlung der Biella vom 16. April 2019.
Mit Medienmitteilung vom 14. März 2019 haben Exacompta und Biella
gemeinsam bekannt, dass die beiden Unternehmen eine
Transaktionsvereinbarung unterzeichnet haben, gemäss welcher
Exacompta ein öffentliches Kaufangebot für alle ausstehenden und sich
im Publikum befindenden Namenaktien von Biella zu einem Preis von CHF
4'607.- in bar pro Aktie unterbreitet hat.
Die Angebotsfrist ist am 12. April 2019 abgelaufen. Bis zum Ablauf
der Angebotsfrist sind der Exacompta 39.78% der sich im Publikum
befindenden Aktien der Biella angedient worden. Zusammen mit den
Aktien der Ankeraktionäre, i.e. EGS Beteiligungen AG, nebag ag und
Neher Holding AG (insgesamt 52.69% der Biella Aktien), welche mit der
Exacompta einen bedingten Aktienkaufvertrag unterzeichnet haben,
ergibt dies eine totale Annahmequote von 92.47%. Damit ist die
Angebotsbedingung (a) gemäss Ziffer A.5.a) des Angebotsprospekts
(Mindestannahmequote) erfüllt, das Angebot somit zustande gekommen.
Der Vollzug des Angebots ist weiterhin abhängig von der Erfüllung
sämtlicher anderen Angebotsbedingungen - oder dem Verzicht darauf
seitens Exacompta.
Aufgrund des Zustandekommens beginnt am 17. April 2019 die
Nachfrist gemäss Ziffer A.4 des Angebotsprospekts, innerhalb welcher
die Aktionäre und Aktionärinnen von Biella, die ihre Aktien bis anhin
nicht angedient haben, noch andienen können. Die Nachfrist endet am
8. Mai 2019, 16:00 Uhr MESZ.
Exacompta zeigt sich zufrieden mit dem Zwischenresultat und bleibt
zuversichtlich, dass weitere Aktionäre von Biella die Vorteile einer
Annahme des Angebots erkennen und demzufolge während der Nachfrist
ihre Biella-Aktien in das öffentliche Kaufangebot andienen werden.
Der Verwaltungsrat von Biella unterstützt das öffentliche Kaufangebot
von Exacompta weiterhin und empfiehlt den Aktionären und
Aktionärinnen, ihre Biella Aktien innerhalb der Nachfrist anzudienen.
Am 16. April 2019 fand die 119. Generalversammlung der Biella am
Sitz der Gesellschaft in Brügg/Biel statt. Alle Traktanden, auch
jene, welche Bedingung des Angebots von Exacompta bilden, wurden im
Sinne der Anträge des Verwaltungsrates gutgeheissen.
Diese Medienmitteilung sowie weitere Informationen zu Biella und
zu Exacompta finden Sie auf den Webseiten www.biellagroup.com und
www.biellagroup.com/uebernahmeangebot sowie
www.exacomptaclairefontaine.com.
Disclaimer
Diese Medienmitteilung dient ausschliesslich zu
Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch
eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Das öffentliche
Kaufangebot in Bezug auf sämtliche sich im Publikum befindenden
Aktien der Biella-Neher Holding AG erfolgt ausschliesslich durch und
auf Basis des veröffentlichten Angebotsprospekts. Eine Entscheidung
hinsichtlich der Annahme des öffentlichen Angebots sollte nur auf der
Grundlage des Angebotsprospekts erfolgen.
Diese Medienmitteilung bzw. die in dieser Medienmitteilung
enthaltenen Informationen sind nicht zur Weitergabe in bzw.
Verteilung innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika bestimmt und
stellen kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in diesem Land dar.
Pressekontakt:
Biella-Neher Holding AG
Frau Brigitte Noll
Assistentin der Gruppenleitung
Telefon: +41 32 366 34 04
presse@biella.ch
CEO:
Herr Marco Arrigoni
Präsident des Verwaltungsrats:
Herr Rolf U. Sutter
EXACOMPTA SAS
Herr Charles Nusse
Geschäftsleitung
Telefon: +33 1 40 40 44 44
charles.nusse@exacompta.com
Original-Content von: Biella-Neher Holding AG, übermittelt durch news aktuell
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