Tipp: Senioren sollten bei Immobilien-Verrentung auf Nießbrauch setzen / Umzugsbereitschaft nimmt mit dem Alter ab / Klare Regeln schaffen bei Nießbrauch mehr Rechte und Sicherheit
Geschrieben am 17-04-2019 |
München (ots) - Laut DEGIV, der Gesellschaft für
Immobilienverrentung, stehen immer mehr Rentner vor einem Dilemma:
Einerseits besitzen sie eine oftmals lastenfreie Immobilie,
andererseits fehlt mitunter Liquidität für das tägliche Leben.
Gleichzeitig wollen die wenigsten im Alter das oft jahrzehntelang
bewohnte Eigenheim verkaufen und umziehen. Das Sprichwort "Einen
alten Baum verpflanzt man nicht" bestätigen Studien. Demnach möchten
70 Prozent der Senioren auf keinen Fall noch einmal umziehen, selbst
wenn sie pflegebedürftig sind. Finanzielle Mittel mithilfe von Banken
zu beschaffen, ist aber gerade für ältere Menschen unter anderem
durch die seit 2016 deutlich rigider gewordene Kreditvergabe seitens
der Banken schwieriger geworden. Um das in der Immobilie gebundene
Vermögen dennoch nutzen zu können, entscheiden sich im demographisch
alternden Deutschland immer mehr Menschen für die
Immobilienverrentung. Auch bei Immobilienbesitzern ohne Erben ist das
Modell gefragt. Die Grundidee: Immobilie gegen Geld und Wohnrecht.
Das Grundprinzip funktioniert wie folgt: Der Wert der Immobilie
wird genau ermittelt und ein Unternehmen, Investor oder eine Stiftung
kauft das Objekt. Der bisherige Eigentümer darf jedoch bis zum
Ableben mietfrei darin wohnen. Laut DEGIV sind die gängigsten
Varianten in Deutschland die Leibrente mit Wohnrecht oder die
Einmalzahlung mit Nießbrauch.
Die DEGIV empfiehlt Senioren das Modell des Nießbrauchs, weil es
Vorteile birgt und älteren Menschen mehr Rechte zusichert. Anders als
bei der Leibrente, bei der der Kaufpreis in Form einer monatlichen
Rente ausbezahlt wird, bekommt der Nießbrauchberechtigte den
Kaufpreis auf einen Schlag und verfügt über mehr Rechte als bei der
Leibrente im Umgang mit der Immobilie. Der Verkäufer hat damit
größtmögliche Flexibilität und sofortige Liquidität. Das
Nießbrauchrecht wird im Grundbuch an erster Stelle hinterlegt.
Dadurch bleibt es bei jedem Weiterverkauf der Immobilie an Dritte
bestehen und ist zusätzlich insolvenzsicher. Selbst im Fall einer
Zwangsversteigerung bleibt der eingetragene Nießbrauch bestehen. So
endet der Nießbrauch immer erst mit dem Tod - im Gegensatz zum
Wohnrecht, das befristet sein kann. Zieht der Bewohner etwa ins
Pflegeheim, kann er als Nießbrauchberechtigter sein Zuhause vermieten
und die Einnahmen behalten - das dürfen Bewohner bei der Variante
Leibrente mit Wohnrecht nicht.
Über DEGIV - Die Gesellschaft für Immobilienverrentung GmbH
DEGIV - das TÜV zertifizierte Unternehmen hat seinen Sitz in
München und spezialisiert sich seit mehreren Jahren auf den
Immobilienverkauf auf Nießbrauchbasis für die Generation 65+ und ihre
Vermittlung an Investoren. Zielsetzung ist es, den Senioren das
lebenslang mietfreie Wohnen im vertrauten Zuhause bei finanziellem
Spielraum und hoher Lebensqualität zu ermöglichen.
Pressekontakt:
SCRIVO Public Relations
Ansprechpartner: Katja Kraus und Kai Oppel
Elvirastraße 4, Rgb.
D-80636 München
tel: +49 89 45 23 508 12
fax: +49 89 45 23 508 20
e-mail: katja.kraus@scrivo-pr.de
internet: www.scrivo-pr.de
DEGIV - Die Gesellschaft für Immobilienverrentung GmbH
Ludwigstraße 8
D- 80539 München
Tel. 089 206 021 335
Fax. 089 206 021 610
info@degiv.de
www.degiv.de
Original-Content von: DEGIV - Die Gesellschaft für Immobilienverrentung GmbH, übermittelt durch news aktuell
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