Neues Asylpaket: Paritätischer bewertet Kabinettsbeschluss als herben Rückschlag in der Integrationspolitik
Geschrieben am 17-04-2019 |
Berlin (ots) - Die heute im Kabinett beschlossenen
Gesetzesentwürfe im Bereich des Aufenthalts- und Asylrechts stellen
nach Ansicht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes einen deutlichen
Rückschritt in der Integrationspolitik dar. Sollten die Pläne
umgesetzt werden, werde einer Vielzahl von Menschen jeglicher Zugang
zu Bleiberechten versperrt und die Rechte geflüchteter Menschen
systematisch beschnitten. Die geplanten Gesetzesverschärfungen seien
insbesondere angesichts der nur noch moderaten Zugangszahlen weder
nachvollziehbar noch notwendig.
"Trotz nur moderater Zugangszahlen tut die Große Koalition so, als
befände sich Deutschland im Notstandsmodus. Es ist nicht
nachvollziehbar, warum derart restriktive Verschärfungen in der
Asylpolitik im Eiltempo durchgepeitscht werden, statt sich Zeit für
eine Analyse des tatsächlichen Gesetzgebungsbedarfes zu nehmen. Mit
dem so genannten Geordnete-Rückkehr-Gesetz werden nun die vorhandenen
guten Ansätze der Integrationsförderung geradezu konterkariert,
kritisiert Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen
Gesamtverbands.
Die geplante Einführung eines neuen Duldungsstatus für Personen
mit angeblich ungeklärter Identität werde eine Vielzahl von Menschen
von allen Integrationsangeboten ausschließen, warnt der Paritätische.
Das brächte für die Betroffenen jahrelange Perspektivlosigkeit mit
sich. Auch die massive Ausweitung der Abschiebungshaft wird vom
Verband heftig kritisiert. "Abschiebungshaft droht zum Normalfall zu
werden, anstatt verfassungskonform nur als letztes Mittel angewendet
zu werden. Dabei ist die Inhaftierung einer der stärksten Eingriffe
des Staates in die Rechte eines Menschen", kritisiert Hesse. Hinzu
komme, dass die Haft nicht mehr in gesonderten Einrichtungen, sondern
in regulären Strafgefängnissen erfolgen soll, obwohl dies der
Europäische Gerichtshof bereits ausdrücklich als rechtswidrig erkannt
hat.
Auch die geplanten Änderungen beim Asylbewerberleistungsgesetz
kritisiert der Paritätische und warnt, dass es zu
Leistungsausschlüssen und für viele Betroffene zu Leistungskürzungen
kommen werde. Werner Hesse: "Sozialleistungen dürfen nicht zur
Begrenzung von Migration eingesetzt werden. Das hat das
Bundesverfassungsgericht klargestellt. Trotzdem soll hier
augenscheinlich Druck auf Schutzsuchende ausgeübt werden." Die Pläne
der Bundesregierung seien vor diesem Hintergrund verfassungsrechtlich
mindestens fragwürdig. Zudem seien die Regelsätze ohnehin seit Jahren
nicht bedarfsdeckend. Der Verband fordert daher die politische
Anerkennung eines einheitlichen Existenzminimums für alle in
Deutschland lebenden Menschen.
Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling, Tel.030/24636305, e-Mail: pr@paritaet.org
Original-Content von: Paritätischer Wohlfahrtsverband, übermittelt durch news aktuell
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