Zwei-Faktor-Authentifizierung ab dem 14.9. / Online Bezahlen wird komplizierter (FOTO)
Geschrieben am 18-04-2019 |
Köln (ots) -
Online-Einkäufe zu bezahlen soll ab September durch eine
EU-Richtlinie sicherer und günstiger werden. Diese Regelung wird sich
jedoch auf den Bezahlvorgang auswirken und ihn umständlicher machen.
Ein Überblick über die neuen Vorgehensweisen bei Online-Bezahlungen.
Was bedeutet Zwei-Faktor-Authentifizierung?
Wenn ein Nutzer online einen Einkauf tätigt, soll sichergestellt
sein, dass diese Person tatsächlich dazu berechtigt ist. Wenn zum
Beispiel ein Hacker an Anmeldedaten eines Kunden gelangt, kann dieser
über dessen Konto einkaufen. Zumindest dann, wenn nur ein Faktor
erforderlich ist, um sich als Besitzer eines Kontos auszuweisen, in
dem Fall die Anmeldedaten, also Nutzername und Passwort.
Die Zwei-Faktor-Authentifizierung soll genau diesen Fall
verhindern, indem noch ein zweiter Faktor zur Identität des Nutzers
vor Bestellung abgefragt wird. Das kann in dem Beispiel eine PIN
sein, die der Kunde auf sein Handy geschickt bekommt und eingeben
muss. So hätte es der Hacker wesentlich schwerer, die Kundendaten zu
missbrauchen, denn er würde auch noch das Handy des Kunden benötigen,
um damit Erfolg zu haben.
Zwei-Faktor-Authentifizierung bedeutet also, dass bei einer
Online-Bestellung mindestens zwei von drei Faktoren vorliegen müssen,
damit eine Durchführung möglich ist.
Diese Faktoren können aus etwas bestehen, das nur der rechtmäßige
Nutzer besitzt (zum Beispiel ein Smartphone), nur der Nutzer weiß
(zum Beispiel ein Passwort) oder nur der Nutzer selbst ist (zum
Beispiel biometrische Nachweise wie ein Scan des Fingerabdrucks).
Die Änderungen
Bisher melden sich Verbraucher bei Zahlungsdiensten einfach mit
Ihren Zugangsdaten an, um das Angebot zu nutzen. Durch die nun
geforderte starke Kundenauthentifizierung müssen sie sich künftig
durch zusätzliche Faktoren identifizieren.
Diese können neben dem Passwort oder einer PIN, den Daten der
Kredit- oder Bankkarte auch Codes sein, die an das Handy gesendet
werden. Dafür stehen mobile TAN über SMS (mTAN) oder Photo-TAN über
Smartphone-Apps zur Verfügung. Transaktionsnummern, die per Post
verschickt werden, sind künftig verboten. Dafür sind moderne
Funktionen wie die Erkennung des Fingerabdrucks oder bestimmte
Softwares zur Erkennung der Stimme und des Gesichts hinzugekommen.
Die Richtlinie ermöglicht zudem Drittanbietern Bezahlvorgänge direkt
auszulösen. Für Abbuchungen vom Konto muss also nicht mehr der Umweg
über die Bank gegangen werden. Dazu wird eine neue Schnittstelle zum
Konto benötigt, die Banken nach einer entsprechenden Registrierung
zur Verfügung stellen.
Dieses neue Bezahlverfahren soll eine Alternative zur etablierten
Bezahlung per Kreditkarte oder PayPal sein. Der neue Wettbewerb
zwischen Banken, Online-Händlern und Kreditkarten-Anbietern
resultiert im besten Falle in einer größeren Benutzerfreundlichkeit.
Die Änderungen im Detail
Online-Banking
Mit der starken Kundenauthentifizierung wird sichergestellt, dass
keine unbefugte Person Zahlungen mit einem anderen Konto tätigt. Für
diese zusätzliche Verifizierung kann ein einmaliger Sicherheitscode
dienen, der beispielsweise als mTAN mittels SMS gesendet wird. Diese
Überprüfung findet dann je nach Bank entweder bei jedem Zugriff oder
alle drei Monate statt.
Auch bei Banking-Apps für das Smartphone reicht es nach der neuen
Richtlinie nicht mehr aus, die App mit dem Passwort, dem
Fingerabdruck oder der Gesichtserkennung zu entsperren. Ebenso greift
die Regelung bei Finanz-Apps von Drittanbietern, über die man mehrere
Konten verwalten kann.
Per Kreditkarte bezahlen
Für Online-Einkäufe mit der Kreditkarte muss man in Zukunft mehr
als die Kreditkartennummer, das Ablaufdatum und die Prüfziffern
angeben. Sicherheitsdienste wie "Verified by Visa" oder "Mastercard
SecureCode" erfordern bereits jetzt bei Online-Bestellungen eine
zusätzliche TAN.
Online-Shopper können die rechtmäßige Bezahlung aber auch mit
Fingerabdruck oder der Gesichtserkennung bestätigen. Viele
Finanzinstitute bieten in ihren Apps schon eine solche
Identifizierung über biometrische Merkmale wie den Fingerabdruck an.
Andere Anbieter müssten bis zum Stichtag nachrüsten. Mit diesen
Maßnahmen will die EU-Kommission es Betrügern erschweren, gestohlene
Kreditkarten- und Zugangsdaten zu verwenden.
Paypal, Paydirect & Co.
Manche Dienstleister bieten Verfahren an, bei denen man den
Online-Einkauf ganz ohne sich einzuloggen bezahlt. Paypal verwendet
"One-Touch" oder Amazon "1-Click". Inwiefern sie die Bestimmungen der
EU-Richtlinie umsetzen, ist noch unklar.
Diese Ausnahmen könnte es geben
Einkäufe mit geringem Wert
Eine mögliche Ausnahme für den zusätzlichen Nachweis ist bei
kleinen Beträgen unter 30 Euro möglich. Die starke Authentifizierung
sei erst dann wieder nötig, wenn bereits fünf Einkäufe ohne sie
getätigt wurden oder wenn der Gesamtbetrag bei über 100 Euro liegt.
Ausnahmelisten
Um die Notwendigkeit der ständigen starken Authentifizierung zu
umgehen, könnten Käufer ihrer Bank ihre favorisieren Online-Shops
mitteilen. Diese werden dann auf eine Ausnahmeliste sicherer
Zahlungsempfänger - eine "Whitelist" - gesetzt. Nach einer einmaligen
Authentifizierung läuft der Zahlungsverkehr genau so bequem wir
vorher ab. Die Banken sind jedoch nicht dazu verpflichtet, ihren
Kunden dies anzubieten.
Eine andere Möglichkeit ist die Transaktions-Risiko-Analyse (TRA).
Wenn Banken das Risiko einer Zahlung als gering ansehen, dann kann
die neue Authentifizierung umgangen werden.
Kritik an den Ausnahmelisten äußert auch der Handelsverband HDE.
Er warnt davor, dass es eine Konzentration auf große Shops und
Plattformen wie Amazon verstärkt. Verbraucher tragen eher die Shops
ein, in denen sie sowieso häufig einkaufen und würden durch die
Bedingungen in Zukunft noch häufiger in diesen Shops einkaufen.
Pressekontakt:
Trusted Shops GmbH
Mustafa Uçar
Colonius Carré
Subbelrather Str. 15c
50823 Köln
049 221 - 775 367 531
mustafa.ucar@trustedshops.de
achtung! GmbH
Katharina Bittner
Straßenbahnring 3
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049 40 450 210 680
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