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Statement Vorstand Versicherungsgruppe die Bayerische zum neuen offiziellen Referentenentwurf Provisionsdeckel

Geschrieben am 25-04-2019

München (ots) - Ideologie ersetzt Sachverstand?

Martin Gräfer, Vorstand Versicherungsgruppe die Bayerische

Wieder einmal versuchen einige Politiker, sich auf Kosten einer
Berufsgruppe zu profilieren - und am Ende wird alles noch schlimmer.

SPD will Bürokratie-Monster schaffen

Aktuell ist das zu beobachten am finalen Referentenentwurf für
einen Provisionsdeckel, den das SPD-geführte Bundesfinanzministerium
gerade vorgelegt hat. Es gehe um Verbraucherschutz, so die
vorgeschobene Begründung.

In Wirklichkeit wird ein Bürokratie-Monster geboren, das nur
Schaden anrichtet und auf Kosten der mittelständisch geprägten
Versicherungswirtschaft geht. Wird hier bewusst versucht, eine
Branche zu zerstören?

Ideologie hebelt Verfassung aus

Zum einen ist es atemberaubend, wie selbstverständlich die
verfassungsrechtlich garantierte Gewerbefreiheit ignoriert wird und
sich Politiker über die offenkundige Rechtslage hinwegsetzen. Denn
aktuelle Rechtsgutachten kommen zu dem Ergebnis, ein Provisionsdeckel
ist verfassungsrechtlich wie europarechtlich unzulässig.

Zum andern macht es sprachlos, wie selbstverständlich das
Finanzministerium und seine Beamten mit einem Federstrich das
Einkommen ganzer Berufsgruppen beschneiden. Die
Versicherungsvermittler werden damit ins berufliche Abseits
geschoben. Schlimmer noch: Ihnen wird unterstellt, sie machten ihren
Job nicht richtig, dafür müssten sie kollektiv bestraft werden.

Was soll das?

Da ist viel Ideologie im Spiel, aber wenig Sachverstand. Tatsache
ist: Die überragende Mehrheit der Marktteilnehmer - Versicherer wie
auch Versicherungsvermittler - geht sehr verantwortungsbewusst mit
ihrem Auftrag und ihrem Beruf um. Gleichzeitig steigen Anforderungen
an Vermittler bei Themen wie Qualifizierung, Beratung und
Dokumentation.

Die Politik hat selbst immer wieder die Notwendigkeit privater
Altersvorsorge betont. Das heißt aber, die Menschen brauchen eine
sachgerechte und flächendeckende Beratung. Eine qualifizierte
Beratung hat einen wesentlichen Wert und kostet daher auch Geld.
Provisionen sind dabei eine wichtige Einnahmequelle für
Versicherungsvermittler.

Private Rentenversicherungen sind attraktiv, denn der Wert dieser
Art von Vorsorge besteht eben nicht nur in der Rendite während der
Ansparphase, sondern auch und gerade durch die damit verbundene,
lebenslange Rente. Allerdings ist die Vermittlung dieser Produkte
äußerst beratungsintensiv. Wird nun der zwischen Versicherer und
Kunden freiwillig vereinbarte Preis von staatlicher Seite nach unten
reguliert, führt das zwangsläufig zur einer Verschlechterung der
Beratungsqualität. Das schadet den Verbrauchern.

Lass mich in Ruh' ...

Der aktuelle Referentenentwurf greift wie selbstverständlich in
die unternehmerische Freiheit ein und nutzt noch nicht einmal dem
Verbraucher - denn der würde durch den Deckel gar nicht profitieren.
Es kommt noch absurder, scheinbar ist es für das von der SPD geführte
Ministerium auch kein Problem, in bestehende Verträge nachträglich
einzugreifen, zumindest muss so der Gedanke verstanden werden, dass
der gewünschte Deckel auch bei dynamischen Anpassungen von Verträgen
gelten soll, die schon vor längerer Zeit abgeschlossen wurden.

Billige Profilierung insbesondere auf Kosten der
Versicherungsmakler

Auch die rechtliche Ausrichtung, dass insbesondere ein
Versicherungsmakler klar Interessenvertreter seines Kunden sein muss,
scheint wenig zu interessieren, denn nun soll der Versicherer die
Qualität der Beratung beurteilen und seine Vergütung danach
ausrichten - ist es aber nicht gerade die Unabhängigkeit des Maklers
von einem Anbieter, die in den vergangenen Jahren auch rechtlich klar
herausgearbeitet wurde? Ist dem Makler nicht verboten worden,
Vorteile anzunehmen, die ihn in seiner Unabhängigkeit hinsichtlich
Produkt- und Anbieter behindern sollten?

Zunächst hört sich die Qualitätsorientierung ja ganz schlau an,
aber wäre damit nicht die Gefahr geboren, den Makler darüber über die
Vergütung ein Stück mehr "steuern" zu können? Und sollte nicht einzig
der Verbraucher die Qualität des von ihm selbst beauftragten Maklers
beurteilen und eben nicht der Anbieter des Produktes?

Populismus statt echter Lösungen

Abenteuerlich mutet im Übrigen schon die Begründung des Gesetzes
an. Denn hier wird darüber berichtet, dass es offensichtlich gilt,
einen Missstand abzustellen, einen Missstand, der allerdings weder
belegt noch weiter erläutert wird. Die objektiv bei BaFin oder
Ombudsman gemessenen Beschwerdequoten jedenfalls können es nicht
sein, denn die machen deutlich: Es gibt keinen Missstand.

Auch die Tatsache, dass die Provisionen durch das LVRG erheblich
reduziert wurden, scheint nicht zu interessieren. Oder die Zahlen und
die Fragen von Haftungszeiten beispielsweise werden schlicht nicht
verstanden. Wo Ideologen Gesetze erdenken, scheinen Fakten nicht mehr
relevant zu sein.

Und außerdem: Was wäre die Alternative zur persönlichen Beratung?
Eine Pseudo-Beratung durch menschenbefreite Computerprogramme,
anonyme Internetplattformen und undurchschaubare Algorithmen? Das
kann niemand ernstlich wünschen, nicht mal die SPD.



Pressekontakt:
Pressestelle der Unternehmensgruppe die Bayerische
Julia Rieger, Thomas-Dehler-Straße 25, 81737 München,
Telefon (089) 6787-8257, Telefax (089) 6787-718258
E-Mail: presse@diebayerische.de, Internet: www.diebayerische.de

Original-Content von: die Bayerische, übermittelt durch news aktuell


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