TÜV Rheinland: Nach dem Urlaub Wasser laufen lassen / Leitungswasserqualität in Deutschland sehr gut / Duschkopf und Armaturen regelmäßig entkalken / Hygieneroutinen gegen Bakterienwachstum
Geschrieben am 26-04-2019 |
Köln (ots) - Das Leitungswasser in Deutschland gilt als das
sauberste Wasser weltweit und eignet sich in der Regel bedenkenlos
zum Trinken und Waschen. Dafür sorgen die strengen Richtlinien der
Trinkwasserverordnung. Dennoch können sich im Trinkwasser Bakterien
wiederfinden. Denn die Wasserversorger garantieren die Qualität des
Wassers nur bis zum jeweiligen Hausanschluss. Ab dem hauseigenen
Wasserzähler ist der Eigentümer für die Wasserinstallation und
Wasserqualität verantwortlich.
Duschkopf und Wasserhahndüsen regelmäßig entkalken
"Vor allem in verkalkten oder verschmutzten Rohrleitungen können
sich gesundheitsgefährdende Mikroorganismen wie zum Beispiel
Legionellen oder E-coli-Bakterien vermehren und zur gesundheitlichen
Gefahr werden", erklärt Dr. Julia Wassermann, Laborleiterin für
Mikrobiologie und Hygiene bei TÜV Rheinland. Für den Haushalt
bedeutet das: Wurde eine Wasserarmatur länger als drei Tage nicht
genutzt, beispielsweise nach einem Urlaub, sollte das noch in der
Leitung befindliche Wasser erst ablaufen und nicht mehr als
Trinkwasser verwendet werden. "Um Bakterienwachstum zu vermeiden,
sollte kaltes Wasser mit einer Wassertemperatur von unter 25 Grad
Celsius und warmes Wasser mit einer Temperatur von 60 Grad aus der
Leitung fließen", empfiehlt die Expertin. Für eine bessere
Wasserhygiene im Haushalt ist es zudem ratsam, Duschschlauch und
-kopf sowie die Düsen am Wasserhahnauslauf, die sogenannten
Perlatoren, mindestens einmal im Jahr zu entkalken oder - im Falle
starker Verschmutzung - auszutauschen. Denn Kalk kann ein Nährboden
für schädliche Mikroorganismen im Wasser sein.
Regelmäßige Kontrollen
In öffentlichen Gebäuden wird die Trinkwasserqualität gemäß
Trinkwasserverordnung einmal im Jahr überprüft, in gewerblich
genutzten Immobilien mit Warmwasserversorgung alle drei Jahre. Zu
jeder Zeit haben Vermieter gegenüber den Mietern Informationspflicht
zur Wasserqualität im Haus. Durchgeführt werden die Kontrollen von
akkreditierten Trinkwasseruntersuchungsstellen wie beispielsweise TÜV
Rheinland.
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