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Einsparung von über 1,2 Mio. EUR in einer Krankenhausrechnung / Notwendigkeit der DRG-Abrechnungsprüfung zeigt sich erneut

Geschrieben am 29-04-2019

Hannover (ots) - casusQuo hat erneut eine Extremeinsparung von
über 1,2 Mio. Euro in einer einzigen Rechnung retaxiert. Ein
Krankenhaus hatte statt des verhandelten tagesgleichen Entgelts von
340 EUR für eine nicht als DRG erfasste Sonderbehandlung eines
querschnittgelähmten Patienten die erstaunliche Summe von
1.202.580,00 EUR abgerechnet. Einige weitere Entgeltpositionen auf
der Rechnung bemessen sich prozentual am Grundbetrag, daher waren
auch sie viel zu hoch angesetzt. "Wir gehen davon aus, dass das ein
Versehen war", so casusQuo-Teamleiterin Melanie Krone. Es geht hier
also nicht um die Aufdeckung einer formalen oder medizinischen
Falschabrechnung. Der Fall beweist aber sehr eindrücklich, dass die
Rechnungslegung in Krankenhäusern keine Qualitätssicherung
durchläuft, die offensichtliche Falschabrechnungen erkennen und
verhindern würde.

Umso unverständlicher erscheint vor diesem Hintergrund, dass die
Prüfrechte der Krankenkassen vom Gesetzgeber eingeschränkt werden
sollen. Dieses Ungleichgewicht - keine Sanktionen für falsche
Rechnungslegung bei gleichzeitiger Be- bzw. Einschränkung der
Prüfrechte auf Krankenkassenseite - verhöhnt geradezu die
ursprüngliche Idee des solidarischen Sozialstaats!

Nachdem die vom Bundesrechnungshof aufgedeckte Praxis von
Vereinbarungen zur pauschalen Rechnungskürzung (s. dazu auch die
casusQuo-Pressemitteilung vom 8. August 2018) weiterhin gang und gäbe
ist, empfiehlt dieser übrigens dem Bundesministerium für Gesundheit
in einer aktuellen Stellungnahme, derlei Vereinbarungen zwischen
Krankenkassen und Krankenhäusern gesetzlich zu unterbinden.

"Die Notwendigkeit der DRG-Abrechnungsprüfung wird also aus
berufenem Munde bestätigt", so casusQuo-Geschäftsführer Udo Halwe.
"Dem sollte sich der Gesetzgeber nicht verschließen."



Pressekontakt:
Kontakt casusQuo GmbH
Elke Lütkemeier (Marketing)
Email: elke.luetkemeier@casusquo.de
Telefon: 0511-93644-241
www.casusQuo.de

Original-Content von: casusQuo GmbH, übermittelt durch news aktuell


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