"Nutzung von E-Scootern so regeln, dass dadurch keine zusätzlichen Gefahren entstehen" / Gesetzliche Unfallvericherung nimmt Stellung
Geschrieben am 29-04-2019 |
Berlin (ots) - Zur aktuellen Diskussion um den Verordnungsentwurf
zu Elektrokleinstfahrzeugen (eKF-V) erklärt der Hauptgeschäftsführer
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Professor Dr.
Joachim Breuer: "Die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen wie
E-Scootern muss so geregelt werden, dass sie weder für die
Nutzerinnen und Nutzer noch für andere Verkehrsteilnehmende zu einer
zusätzlichen Gefahr im Straßenverkehr werden. Angesichts der
Erfahrungen, die im Ausland bereits vorliegen, halten die Träger der
gesetzlichen Unfallversicherung daher einige der Regelungen im
aktuellen Verordnungsentwurf des Bundesverkehrsministeriums für sehr
problematisch. Dies betrifft insbesondere den Vorschlag, dass
Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von weniger als 12 km/h
zukünftig auf Gehwegen fahren dürfen. 12 km/h kommt einer
Verdoppelung der Höchstgeschwindigkeit gleich, die bislang auf
Gehwegen erlaubt ist. Damit reduziert sich die Reaktionszeit in
gefährlichen Situationen erheblich und das Unfallrisiko steigt.
Für schwächere Verkehrsteilnehmer, insbesondere für Kinder, ältere
Menschen und Menschen mit Behinderungen, sind Gehwege ein
geschützter, sicherer Raum - und das müssen sie auch bleiben. Vor
diesem Hintergrund bitten wir die Verkehrsminister von Bund und
Ländern darum, die bestehenden Regelungen nur zu lockern, wenn
belastbare Erfahrungen und Daten eindeutig dafür sprechen. So lange
dies nicht der Fall ist, muss die Schrittgeschwindigkeit die
Höchstgeschwindigkeit auf Gehwegen bleiben.
Auch mit Blick auf die Altersgrenze bei schnelleren
Elektrokleinstfahrzeugen sollten wir vorsichtig sein. Auf dem
Schulweg ereignen sich bereits rund 100.000 Unfälle jährlich, deren
Kosten die Unfallkassen tragen. Viele davon gehen glimpflich aus,
aber die Statistik zeigt, dass sich das mit zunehmender Motorisierung
ändert. Elektrokleinstfahrzeuge bis 20 km/h sollten daher nicht von
Fahrerinnen und Fahrern unter 15 Jahren genutzt werden dürfen.
Wichtig ist auch eine Unterweisung entsprechend etwa einem
Mofa-Führerschein."
Hintergrund gesetzliche Unfallversicherung
Die DGUV ist der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und
Unfallkassen. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
versichern Millionen von Menschen gegen Unfälle bei der Arbeit, in
der Schule und auf den damit verbundenen Wegen. Jedes Jahr
verzeichnen sie rund 190.000 meldepflichtige Unfälle auf dem Weg zur
Arbeit und rund 100.000 Schulwegunfälle. Wegeunfälle sind seltener
als Unfälle bei der Arbeit oder in der Schule, sie enden aber häufig
mit schweren Verletzungen und tragen damit überproportional zu den
schweren und tödlichen Unfällen bei. Die jährlichen Aufwendungen für
Wegeunfälle liegen seit 2013 über 2 Milliarden Euro (2017: 2,27
Mrd.).
Pressekontakt:
Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Spitzendverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
030- 130011414
presse@dguv.de
Original-Content von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), übermittelt durch news aktuell
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