Mit dem Kauf eines E-Scooters besser noch warten / Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge noch nicht verabschiedet (FOTO)
Geschrieben am 29-04-2019 |
Coburg (ots) -
- E-Scooter müssen Vorgaben erfüllen, um öffentlich genutzt werden
zu dürfen: Welche, hat der Gesetzgeber noch nicht festgelegt
- Fahrzeuge mit Betriebserlaubnis bekommen dann ein "Typenschild"
- Daran ist für Käufer dann leicht erkennbar, ob ein E-Scooter die
Vorgaben erfüllt
E-Scooter stehen kurz vor der Straßenzulassung. Gut möglich, dass
einige Modelle, die derzeit im Handel erhältlich sind, gar nicht auf
Straße oder Gehweg dürfen. Denn dafür müssen die E-Flitzer Vorgaben
aus der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge erfüllen. Deshalb
sollten Verbraucher noch mit dem Kauf eines E-Scooters warten. Für
Käufer lässt sich dann am Typenschild leicht erkennen, ob ein
E-Scooter öffentlich genutzt werden darf.
E-Scooter erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Wenn der
Bundesrat Mitte Mai dem Verordnungsentwurf zustimmt, dürfen E-Scooter
in Deutschland auch im öffentlichen Verkehr fahren. Allerdings müssen
sie dafür laut Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge bestimmte
Vorgaben (z.B. zwei voneinander unabhängige Bremsen) erfüllen. Vor
dem Hintergrund anhaltender Klimadiskussionen ist das jetzt für manch
einen der geeignete Zeitpunkt, über den Kauf eines E-Rollers
nachzudenken. Die letzten Meter zwischen Haltestelle und Büro oder
Schule lassen sich dann einfach, schnell und relativ klimaverträglich
zurücklegen.
Derzeit sind auch bereits viele Modelle im Handel erhältlich. Doch
mit dem Kauf sollten Verbraucher warten, bis die Verordnung
verabschiedet ist. Dann erst steht fest, welche Vorgaben ein
E-Scooter erfüllen muss, um im öffentlichen Verkehr genutzt werden zu
dürfen. Schließlich wäre es ärgerlich, mehrere hundert Euro für ein
Fortbewegungsmittel auszugeben, mit dem man später nur auf
Privatgrund herumflitzen darf.
An einem sogenannten Typenschild können Käufer dann leicht
erkennen, ob ein E-Scooter die Voraussetzungen erfüllt. Dieses
Typenschild mit der Bezeichnung "Elektrokleinstfahrzeug" befindet
sich meist auf der Unterseite oder am Rahmen des Fahrzeugs. Dadurch
weist der Hersteller nach, dass der E-Scooter die gesetzlichen
Vorgaben erfüllt. Fehlt ein solches Typenschild, sollte der
Verbraucher, wenn er den E-Scooter im öffentlichen Verkehr nutzen
möchte, von einem Kauf absehen.
E-Scooter versichern
Vor dem Losfahren muss der Roller aber kfz-versichert werden. Dazu
braucht die Versicherung die Identifikationsnummer auf dem
Typenschild. Erst dann kann die Versicherungsplakette für das
Schutzblech mitgenommen werden. Ignorieren ist unklug: Fahren ohne
Plakette ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, für die ein
Bußgeld fällig werden kann.
Pressekontakt:
Karin Benning
Tel.: 09561/96-22604
Mail: Karin.Benning@huk-coburg.de
Original-Content von: HUK-COBURG, übermittelt durch news aktuell
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