Muslime müssen im Ramadan nicht auf Arzneimittel verzichten
Geschrieben am 03-05-2019 |
Berlin (ots) - Muslime sollten während des Ramadans nicht
unbedacht auf die Einnahme ihrer Medikamente verzichten. Häufig sind
Risiken durch eine Anpassung der Dosis vermeidbar. "Wer dauerhaft zu
bestimmten Tageszeiten Medikamente einnehmen muss, sollte mit seinem
Arzt oder Apotheker eine individuelle Lösung finden", sagt Thomas
Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer. So ist es bei
einigen Krankheiten möglich, die Medikamente ausnahmsweise nachts
einzunehmen oder auf einen Arzneistoff auszuweichen, der seltener
eingenommen werden muss.
Der Fastenmonat beginnt in diesem Jahr am 6. Mai und endet am 5.
Juni. Kranke Muslime müssen nach den religiösen Vorschriften des
Korans nicht fasten. Viele möchten dies aber trotzdem tun. Diabetiker
sollten sich unbedingt dazu beraten lassen, wie sie ihre
Medikamenteneinnahme auf die geänderten Zeiten der Nahrungsaufnahme
abstimmen. Dazu gehört, dass sie mehrmals täglich die Blutzuckerwerte
kontrollieren und auf die Symptome einer Über- bzw. Unterzuckerung
achten. In Notfallsituationen erlaubt der Koran, das Fasten zu
unterbrechen: Diabetiker sollten immer Traubenzucker bei sich haben,
um Unterzuckerungen beheben zu können.
Die Verbote des Korans gelten nicht für alle Arzneiformen
gleichermaßen: Die Anwendung von Dosiersprays oder Pulverinhalatoren
gegen Asthma oder andere Lungenkrankheiten verstößt nicht gegen die
Fastenregeln und ist deshalb auch während des Ramadans erlaubt. Auch
Salben und Augentropfen werden als zulässig angesehen, nicht aber
Nasentropfen oder Zäpfchen.
Weitere Informationen unter www.abda.de
Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, Tel. 030 40004-132, presse@abda.de
Dr. Ursula Sellerberg, Stellv. Pressesprecherin, Tel. 030 40004-134,
u.sellerberg@abda.de
Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell
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