Europawahl 2019: Konsequenzen der Teilnahme des Vereinigten Königreichs
Geschrieben am 09-05-2019 |
Wiesbaden (ots) - Durch die Verschiebung des Austrittstermins des
Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union wird das
Vereinigte Königreich an den Europawahlen vom 23. bis 26. Mai 2019
teilnehmen. Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, hat das Konsequenzen
für die Teilnahme an der Europawahl sowohl für Deutsche, die im
Vereinigten Königreich wohnen, als auch für britische
Staatsangehörige, die in Deutschland leben.
Konsequenzen für wahlberechtigte Deutsche, die im Vereinigten
Königreich leben
Wahlberechtigte Deutsche, die im Vereinigten Königreich leben,
haben folgende Möglichkeiten: Sie können entweder die Abgeordneten
aus dem Vereinigten Königreich wählen, indem sie sich dort in ein
Wählerverzeichnis eintragen lassen, oder sie wählen die Abgeordneten
aus der Bundesrepublik Deutschland. Letzteres ist jedoch nur möglich,
wenn sie nach rechtzeitiger Antragstellung bis 5. Mai 2019 bei der
deutschen Gemeinde, wo sie zuletzt mit Hauptwohnsitz gemeldet waren,
in das dortige Wählerverzeichnis eingetragen wurden.
Konsequenzen für wahlberechtigte britische Staatsangehörige, die
in Deutschland leben
In Deutschland lebende britische Staatsangehörige haben folgende
Möglichkeiten, an der Europawahl teilzunehmen: Sie können entweder
die Abgeordneten aus dem Vereinigten Königreich wählen, indem sie
sich dort in ein Wählerverzeichnis eintragen lassen, oder sie wählen
die Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland. Voraussetzung
für die Wahlteilnahme in Deutschland ist, dass sie bis zum 5. Mai
2019 bei ihrer Wohnsitzgemeinde in Deutschland einen Antrag auf
Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben oder bereits bei
der Europawahl 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen
Parlament im Wählerverzeichnis eingetragen waren, seitdem dauerhaft
in Deutschland gewohnt und keinen Antrag auf Löschung aus dem
Wählerverzeichnis gestellt haben.
Auswirkungen auf die Sitzverteilung im Europäischen Parlament
Durch die Teilnahme des Vereinigten Königreiches an den
Europawahlen bleibt die Verteilung der Sitze des Europäischen
Parlaments auf die Mitgliedstaaten unverändert. Aktuell stehen dem
Vereinigten Königreich 73 Sitze zu. Bei einem Austritt des
Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union würden die
gewählten Abgeordneten des Vereinigten Königreichs nach einem
Beschluss des Europäischen Rates vom 28. Juni 2018 mit
Wirksamenwerden des Austritts ihr Mandat verlieren. Die Gesamtzahl
der Sitze im Europäischen Parlament würde sich in diesem Fall ändern:
27 der 73 Sitze, die dem Vereinigten Königreich zustehen, würden
unter 14 EU-Mitgliedstaaten neu verteilt werden, die bisher leicht
unterrepräsentiert waren. Die Gesamtzahl der Abgeordneten würde sich
somit nach einem Brexit auf 705 verringern. Für Deutschland bliebe es
auch nach einem Brexit bei der Zahl von 96 Sitzen.
Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot des
Bundeswahlleiters unter http://www.bundeswahlleiter.de zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: 0611 75-4863
www.bundeswahlleiter.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: pressestelle@bundeswahlleiter.de
Original-Content von: Der Bundeswahlleiter, übermittelt durch news aktuell
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