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Handgepäck im Flugzeug: Wer nicht zahlt, zahlt drauf?

Geschrieben am 13-05-2019

WienWiesbaden (ots) - Um Kosten und Zeit zu sparen, reisen immer mehr Passagiere
nur mit Handgepäck. Der Platz im Flugzeug ist aber begrenzt, so wandern viele
Gepäckstücke dann doch in den Frachtraum.

Die Antwort der Fluglinien auf diesen Trend? Die Maße für kostenfreies
Handgepäck wurden verkleinert. Trolleys, die man mit in die Kabine nehmen darf,
werden extra berechnet, oder sind nur bei einem höheren Ticket Tarif inkludiert.
Der teuerste Lauda/Ryanair Tarif beinhaltet zwei Handgepäck-stücke, aber kein
Aufgabegepäck. Der Platz in der Kabine wird für "bezahltes" Handgepäck
freigehalten.

"Bei stark frequentierten Flügen müssen Sie möglicherweise auch regelkonformes
Handgepäck vor dem Einsteigen am Gate aufgeben (Lufthansa)" "Wenn Sie nur den
Basic Tarif gebucht haben, kann es passieren, dass Sie ihr Handgepäck aufgeben
müssen (Eurowings)." "Stellen Sie bitte sicher, dass Sie am Flugsteig alle
Wertgegenstände aus Ihrem Handgepäck nehmen, falls es im Frachtraum
transportiert werden muss (Ryanair)."

Die Folge für alle Passagiere, die "normales" kostenfreies Handgepäck
mitbringen: Das Handgepäck wandert in den Frachtraum - ein Wiedersehen gibt es
erst am Gepäckband - für Wertgegenstände kann das fatale Folgen haben!

In den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Airlines ist bestimmt, dass
Wertgegenstände, Medikamente, Dokumente, Fotoausrüstung, Sonnenbrillen,
Wohnungsschlüssel und technische Geräte mit Lithiumbatterien im Handgepäck
befördert werden müssen. Befinden sich diese Gegenstände im aufgegebenen Gepäck,
kann die Fluggesellschaft bei Verlust oder Beschädigung die Haftung ablehnen.
Einige Luftfahrtunternehmen vertreten die Ansicht, dass das auch für Handgepäck
gilt, welches gegen den Willen des Passagiers wegen Platzmangels in den
Frachtraum wandert.

Prof. Dr. Ronald Schmid (Luftrechtsexperte und FairPlane Unternehmenssprecher):
Diese Rechtsansicht ist juristisch bedenklich. Sie kann allenfalls dann richtig
sein, wenn dem Fluggast, bevor ihm das Handgepäck abgenommen wird, die
Möglichkeit eingeräumt wurde, solche Wertgegenstände mit in die Flugzeugkabine
zu nehmen. Wenn das nicht der Fall ist, muss das Luftfahrtunternehmen auch für
diese Gegenstände nach den Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens in der
Höhe von bis zu ca. EUR 1.350,- haften (1.131 SZR).

Im Rahmen des FairPlane Service Gepäckentschädigung nehmen wir daher auch Fälle
an, bei denen dem Kunden keine Möglichkeit eingeräumt wurde, seine Wertsachen
aus dem Handgepäck mit an Bord zu nehmen, bevor sein Gepäck im Frachtraum
verstaut wurde.

FairPlane (http://www.fairplane.de) Reisetipp: Passagiere, die eine Flugreise
mit Handgepäck antreten, sollten sicherheitshalber eine kleine Tragetasche
mitnehmen, in die Sie Wertgegenstände aus dem Gepäck mit in die Kabine nehmen
können. So sind sie auf eine Gepäckabnahme am Gate vorbereitet.

Kontakt:
Alexandra Hawlicek
FairPlane
Fleischmarkt 3-5/14, 1010 Wien
Tel: +43 (1) 532 01 46 - 58
Mobil: +43 699 107 795 92
E-Mail:hawlicek@fairplane.de
www.fairplane.de

Original-Content von: FairPlane, übermittelt durch news aktuell


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