(Registrieren)

Mehr Licht! / Gerichtsfälle rund um Lampen, Dunkelheit und Jalousien (FOTO)

Geschrieben am 13-05-2019

Berlin (ots) -

Die schönste Wohnung oder das schönste Haus nützen nichts, wenn in
der Dämmerung und in der Nacht die Beleuchtung nicht funktioniert. Im
schlimmsten Falle kann das sogar zu Schadenersatzforderungen führen,
wenn zum Beispiel in einer Wohnanlage die Treppenhausbeleuchtung
ausfällt und ein Mensch deswegen stürzt. Der Infodienst Recht und
Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe neun Entscheidungen von
Zivil- und Verwaltungsgerichten ausgewählt, die allesamt etwas mit
Licht und Dunkelheit oder mit dem Funktionieren von Jalousien zu tun
haben.

Wer ist eigentlich innerhalb einer WEG für die Rollläden
zuständig. Diese Frage stellte sich, als eine Gemeinschaft diese
Rollos per Mehrheitsbeschluss instand setzen wollte. Dafür sollte das
Gemeinschaftsvermögen verwendet werden. Ein Mitglied klagte dagegen,
er hielt die Rollläden für Sondereigentum. Das Amtsgericht Würzburg
(Aktenzeichen 30 C 1212/14) vertrat eine andere Rechtsmeinung. Die
Rollos seien in die Außenwand integriert und könnten ohne
Beeinträchtigung der äußeren Gestalt des Hauses nicht demontiert
werden, weswegen sie zum Gemeinschaftseigentum gehörten.

Nachbarschaftshilfe wird hoch geschätzt, nicht immer nur für die
einfachen Aufgaben wie das Gartengießen. So half ein
Grundstückseigentümer dem anderen bei der Montage einer
Außenbeleuchtung inklusive Verkabelung. Die Arbeiten waren
offensichtlich nicht korrekt ausgeführt, denn später erlitt der
unbeteiligte Arbeiter einer Firma bei Arbeiten an der Hausfassade
schwerste Verletzungen. Das Oberlandesgericht Koblenz (Aktenzeichen 5
U 311/12) entschied, dass der Nachbarschaftshelfer - obwohl
unentgeltlich tätig - ebenfalls in die Haftung genommen werden könne.
Gerade bei einer so sicherheitsrelevanten Aufgabe wie Elektroarbeiten
habe ihm das bewusst sein müssen.

Es gibt Menschen, die über einen perfekten Schlaf verfügen und
weder durch Licht noch durch Lärm zu stören sind. Das war bei einem
Bürger in Rheinland-Pfalz offensichtlich nicht der Fall. Ihn
irritierte in seinem Schlafzimmer das Licht einer nahen öffentlichen
Straßenlampe. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
(Aktenzeichen 1 A 10474/10) machte ihm wenig Hoffnung auf Abhilfe.
Solche Immissionen seien als ortsüblich zu betrachten. Hier werde
nicht jedes zumutbare Maß überschritten und der Hausbesitzer könne ja
auch noch Selbsthilfe betreiben (Rollläden, Vorhänge).

Auch die Nachbarin einer Kirche hatte keinen Erfolg mit ihrer
Klage. Sie störte sich an der LED-Beleuchtung des Kirchturms und
forderte eine Abschaltung. Die Begründung: Das ins Schlafzimmer
dringende Licht entspreche dem einer hellen Vollmondnacht, zudem sei
die kaltweiße Farbe sehr unangenehm. Ein Sachverständiger nahm
Messungen vor, konnte jedoch keine dramatischen Störungen
feststellen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Aktenzeichen 12 U
40/17) schloss sich dem an. Auch in Bezug auf das angeblich spezielle
Licht liege kein Hinweis vor ("Eine besondere farbliche
Beeinträchtigung liegt danach nicht vor.").

Fällt eigentlich ein Beleuchtungskörper unter die sogenannte
Kleinreparaturklausel eines Mietvertrages? Muss also der Mieter bis
zu einer bestimmten Summe für Reparaturen bzw. Ersatz aufkommen? Mit
diesen Fragen hatte sich das Amtsgericht Zossen (Aktenzeichen 4 C
50/15) zu beschäftigen. Es ging um Kosten in Höhe von 43,89 Euro für
die Reparatur einer Flurbeleuchtung. Doch hier musste der Mieter
nicht aufkommen, denn es handelte sich nach Meinung des Gerichts
nicht um einen Gegenstand, der dem häufigen Zugriff des Mieters
ausgesetzt sei - so wie Türgriffe und Kocheinrichtungen.

Es mag eine Geschmacksfrage sein, ob man in seiner Wohnung ein
Grablicht aufstellt und es anzündet. Eines steht allerdings nicht in
Frage: Wenn man es schon tut, dann muss man sich um die offene Flamme
kümmern. Eine Frau hatte das nicht getan und ein brennendes Grablicht
im Schlafzimmer aus den Augen gelassen. Die Kerze war auf das Bett
gefallen und hatte es entzündet. Das Kammergericht Berlin
(Aktenzeichen 6 U 199/06) urteilte, dass die Frau für den Schaden
haften müsse.

Manche würden es als Glück betrachten, in unmittelbarer Nähe eines
Fußballstadions zu wohnen. Bei einem Nachbarn war das nicht der Fall.
Er störte sich an dem von einer so genannten Videowall ausgehenden
Licht. Doch das Verwaltungsgericht Trier (Aktenzeichen 5 K 1226/11)
wollte dem nicht folgen. Die Werte der Licht-Richtlinie würden
eingehalten und der Betroffene habe durchaus Möglichkeiten, sich "mit
einfachen und günstigen Mitteln" selbst zu helfen.

Manchmal reicht eine einzige Glühbirne, um einen heftigen
Rechtsstreit auszulösen. So war es unter Nachbarn in einem
Wohnviertel. Der eine ließ die ganze Nacht hindurch eine
40-Watt-Glühbirne unter seiner Eingangstüre brennen, der andere wurde
dadurch um den Schlaf gebracht. Das Landgericht Wiesbaden
(Aktenzeichen 10 S 46/01) ordnete an, dass der Dauerbetrieb der
Glühlampe beendet werden müsse. Ein durchschnittlich empfindlicher
Mensch könne dadurch tatsächlich geblendet werden und die
Notwendigkeit der nächtlichen Beleuchtung sei nicht recht
nachvollziehbar.

Was helfen schon Rollläden, wenn sie aufgrund von Kondenswasser
ständig einfrieren und dann entweder nicht mehr zu schließen oder
nicht mehr zu öffnen sind. Ein Hausbesitzer wollte diese Mängel
seiner gerade erst eingebauten Anlage nicht hinnehmen. Das
Amtsgericht Gummersbach (Aktenzeichen 2 C 239/05) gestattete ihm die
Rückabwicklung des Kaufvertrages. Es handle sich eindeutig um einen
Sachmangel, im Werbeprospekt der Firma sei ein tadelloses
Funktionieren versprochen worden.



Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

686060

weitere Artikel:
  • "Tatort - Anne und der Tod" am 19.5. im Ersten Baden-Baden (ots) - Ein schwerer, aber nahezu unbeweisbarer Verdacht, eine mehr als gut beleumundete Verdächtige und ein tiefer Blick in den Alltag eines mobilen Pflegedienstes: Am Sonntag, 19. Mai 2019 strahlt Das Erste um 20:15 Uhr den "Tatort - Anne und der Tod" aus. Für die Stuttgarter Kommissare Thorsten Lannert und Sebastian Bootz geht es um die Frage, ob zwei natürlich wirkende Todesfälle von einer Altenpflegerin verursacht wurden, wobei sie mehr über Pflegenotstand lernen, als sie je wissen wollten. Als Gegenüber von Richy mehr...

  • Rechtskommunikationsgipfel 2019 am 12. November in München / Programm und Anmeldung (FOTO) Remagen (ots) - Das Programm für den dritten "Rechtskommunikationsgipfel" der PR-Agentur CONSILIUM und des prmagazins steht. Nach Berlin und Frankfurt findet das jährliche Branchentreffen für Kommunikationsprofis und Juristen diesmal in München statt. In der Konzernzentrale der Munich RE tauschen sich am 12. November 2019 den ganzen Tag über Unternehmens- und Kanzleikommunikatoren, Anwälte und Journalisten zu den neuesten Trends in der Litigation-PR aus und diskutieren aktuelle Fälle. Beim Get-together am Vorabend sowie mehr...

  • Pflege: Beratungsangebote schneller und einfacher finden Berlin (ots) - Übersichtlich und leicht zu bedienen: Die gemeinnützige Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) bietet eine neue, frei zugängliche Datenbank mit über 4.500 nicht kommerziellen Beratungsangeboten. Aktuell sind rund 3,4 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Die meisten von ihnen leben zu Hause und werden vor allem von pflegenden Angehörigen unterstützt und gepflegt. Für die Pflege gibt es eine Vielzahl an Hilfemöglichkeiten und Leistungen aus der Pflegeversicherung. Diese zu kennen und das mehr...

  • Selbsthilfe stärken - Paritätischer startet Aktionswoche Berlin (ots) - Anliegen und Probleme selbst in die Hand nehmen, sich zu organisieren und gegenseitig zu stützen - das ist Selbsthilfe. Diese ist fester Bestandteil des Paritätischen Gesamtverbandes. Unter den 10.000 Mitgliedsorganisationen des Verbandes befinden sich zahlreiche Initiativen und Organisationen, die sich der Selbsthilfe verpflichtet. Die Paritätischen Landesverbände und ihre Mitgliedsorganisationen sind Träger von 130 der 300 Selbsthilfe- und Unterstützungsstellen in Deutschland, 120 bundesweit tätigen Selbsthilfeorganisationen mehr...

  • Beste Stimmung bei Hamburgern und ihren Gästen: Mehr als eine Million Besucher feierten den 830. Hafengeburtstag Hamburg (FOTO) Hamburg (ots) - Der 830. HAFENGEBURTSTAG HAMBURG war ein voller Erfolg. Mehr als eine Million Besucher aus aller Welt feierten bei überwiegend strahlendem Sonnenschein rund um die Landungsbrücken, in der Speicherstadt, in der HafenCity, am Fischmarkt und am Museumshafen Oevelgönne. Zu den Highlights gehörten neben den Open-Ship-Aktionen auf vielen der rund 300 schwimmenden Gäste die Live-Übertragung eines Konzerts von Anne Sophie Mutter aus der Elbphilharmonie und die Premiere der Hamburg Active City Championships in der HafenCity. mehr...

Mehr zu dem Thema Sonstiges

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

Sat1.de mit neuem Online-Spiele-Portal Sat1Spiele.de / SevenOne Intermedia baut Bereich Games weiter aus

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht