Frei: Abmahnmissbrauch bei DSGVO-Verstößen einen Riegel vorschieben
Geschrieben am 14-05-2019 |
Berlin (ots) - Kabinett beschließt Reform des Abmahnwesens
Das Bundeskabinett verabschiedet am morgigen Mittwoch den Entwurf
eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Dazu erklärt der
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag, Thorsten Frei:
"Der Kabinettsbeschluss über das Gesetz zur Stärkung des fairen
Wettbewerbs ist ein gutes Signal: Künftig soll verhindert werden,
dass Wettbewerber ihre Konkurrenten wegen möglicherweise sogar
nichtigster Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung
kostenpflichtig abmahnen und unmittelbar Vertragsstrafen verhängen
können. Damit kommt der Gesetzentwurf dem Entschließungsantrag der
Koalitionsfraktionen nach, den diese zur Bekämpfung des
Abmahnmissbrauchs am 13. Juni 2018 gefasst hatten. Der Entwurf
modernisiert in schonender Weise das bewährte Instrument der
Abmahnung und trägt dazu bei, dass dieses in Zukunft nicht mehr
missbräuchlich genutzt werden kann. Damit schützen wir kleine
Unternehmen, Vereine und Ehrenamtliche und stärken den
Wirtschaftsstandort Deutschland."
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