Verkehrsbetriebe sollten Mitnahme von E-Scootern erlauben
Geschrieben am 16-05-2019 |
Berlin (ots) -
+++ 73 Prozent für Mitnahmemöglichkeit in Bussen und Bahnen
+++ ÖPNV-Betreiber sollten ihre Beförderungsbedingungen anpassen
+++ Abstimmung im Bundesrat zur Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung
So stellen sich Mobilitätsexperten die nahe Zukunft vor: Pendler
fahren mit dem Elektro-Tretroller bis zur nächsten Haltestelle,
nehmen ihr Fahrzeug mit in Bus oder Bahn und gelangen dann wieder mit
dem Roller an ihr Ziel. Doch so einfach ist es nicht. "Die Mitnahme
von Elektro-Tretrollern in Bussen und Bahnen ist in der Regel nicht
erlaubt", sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands
(VdTÜV), im Vorfeld der Bundesratsentscheidung zur
Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Der Grund: E-Scooter gelten als
Kraftfahrzeuge, für die unter anderem eine Verssicherungspflicht
gilt. Deshalb schließen viele Verkehrsbetriebe die Mitnahme
entsprechender Fahrzeuge pauschal aus oder die Beförderung ist nicht
eindeutig geklärt. "Die Verkehrsteilnehmer brauchen jetzt Klarheit
und möglichst einheitliche Regelungen für die Mitnahme von E-Scootern
in Bussen und Bahnen in ganz Deutschland", sagt Bühler. "Die
Verkehrsbetriebe sollten ihre Beförderungsbedingungen anpassen und
die Mitnahme von Elektro-Tretrollern erlauben." Andernfalls würden
die Vorteile der E-Tretroller konterkariert, bestehende
Verkehrsmittel zu ergänzen und Fahrten mit dem Auto zu ersetzen. Das
sieht auch eine große Mehrheit in der Bevölkerung so. Fast drei von
vier Bundesbürgern (73 Prozent) sind der Meinung, dass die Mitnahme
von E-Scootern in öffentlichen Verkehrsmitteln, einschließlich der
Bahn, grundsätzlich erlaubt sein sollte. Das hat eine repräsentative
Forsa-Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands ergeben.
Laut den Ergebnissen der Umfrage sind 43 Prozent der Bundesbürger
bereit, Elektro-Tretroller zu nutzen: 7 Prozent sind mit den
E-Scootern bereits gefahren und 36 Prozent können sich das
grundsätzlich vorstellen. "Für eine völlig neue Fahrzeugkategorie ist
so viel Zuspruch erstaunlich", sagte Bühler. "Viele Menschen freuen
sich auf die neuen Elektro-Tretroller." Allerdings fürchten auch
viele Verkehrsteilnehmer, dass es auf Straßen und Wegen enger werden
könnte. Laut Umfrage befürchten 76 Prozent der Befragten, dass es
durch E-Scooter mehr Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmern geben
wird. Dagegen sprechen sich nur 46 Prozent dafür aus, dass Städte die
Anzahl von Sharing-Anbietern bzw. Vermietern aufgestellten E-Roller
begrenzen sollten.
Methodik-Hinweis: Grundlage der Angaben ist eine repräsentative
Umfrage des Marktforschungsinstituts Forsa im Auftrag des
TÜV-Verbands unter 1.001 Personen ab 18 Jahren. Die Fragen lauteten:
Stimmen Sie folgenden Aussagen zu? "Die Mitnahme in öffentlichen
Verkehrsmitteln, einschließlich der Bahn, sollte grundsätzlich
erlaubt sein.", "Städte sollten die Zahl der von Sharing-Anbietern
bzw. Vermietern aufgestellten Elektro-Tretroller begrenzen." Und:
"Können Sie sich grundsätzlich vorstellen, einen solchen E-Scooter
unabhängig von Verfügbarkeit und Kosten für bestimmte Wege zu nutzen,
haben Sie das bereits getan oder können Sie sich das nicht
vorstellen?"
Über den TÜV-Verband: Der Verband der TÜV e.V. (VdTÜV) vertritt
die politischen und fachlichen Interessen seiner Mitglieder gegenüber
Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Der Verband setzt
sich für technische Sicherheit bei Produkten, Anlagen und
Dienstleistungen durch unabhängige Prüfungen und qualifizierte
Weiterbildung ein. Mit seinen Mitgliedern verfolgt der TÜV-Verband
das Ziel, das hohe Niveau der technischen Sicherheit in unserer
Gesellschaft zu wahren und Vertrauen für die digitale Welt zu
schaffen.
Pressekontakt:
Maurice Shahd
Pressesprecher
Verband der TÜV e.V. (VdTÜV)
Friedrichstraße 136 | 10117 Berlin
presse@vdtuev.de
www.vdtuev.de | www.twitter.com/vdtuev_news
Original-Content von: VdTÜV Verband der TÜV e.V., übermittelt durch news aktuell
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