Neue Westfälische (Bielefeld): Prostituiertenschutzgesetz treibt Frauen in die Illegalität
Kontrolle statt Schutz
Anneke Quasdorf
Geschrieben am 17-05-2019 |
Bielefeld (ots) - Cui bono - wem zum Vorteil - ist eine Frage, die
sich vor allem Kriminalisten stellen, um bei Verbrechen Klarheit zu
gewinnen. Sie ist aber auch sehr erhellend, wenn es um das
Prostituierten-Schutzgesetz geht. Denn Schutz oder Vorteile haben
jene, für die das Gesetz angeblich gemacht wurde, nicht. Im Gegenteil
verschlechtern sich dadurch die Lebens- und Arbeitsbedingungen von
Sexarbeiterinnen gravierend. Das haben all jene vorausgesagt, die
diese Frauen seit Jahren begleiten und ihre Bedürfnisse kennen. Nun
gibt es Zahlen und damit Gewissheit. Statt sich anzumelden und
registrieren zu lassen, flüchten die Frauen in die Illegalität.
Bieten ihre Dienst zunehmend im Internet an. Und sind damit noch
anonymer unterwegs, angreifbarer, ausgelieferter. Selbst jene, die es
schaffen, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen, die Mitarbeiter der
Beratungsstellen, kommen dann nicht mehr an sie heran. Es geht aber
noch paradoxer und sinnfreier: Was das Gesetz vorsieht, ist eine
verpflichtende Gesundheitsberatung für die Frauen. In den schlechten
Beispielen dieser Beratungen, so die Schilderungen der Fachleute,
wird dann teilweise Prostituierten, die seit über 30 Jahren im
Geschäft sind, erzählt, wie man einem Mann ein Kondom überzieht. Was
im Gesetz nirgendwo vorgesehen ist: Eine kostenlose Untersuchung, ein
Arzt, der Frauen ohne Krankenversicherung die Pille danach
verschreibt und Geschlechtskrankheiten diagnostiziert und behandelt,
wenn ein Freier sich nicht an die den Prostituierten verordnete
Kondompflicht hält und sich mit Gewalt holt, was er will. Vielleicht
müsste das Gesetz umbenannt werden. In:
Prostituierten-Kontroll-Gesetz. Denn praktischer ist es für den Staat
sicherlich, wenn er per Anmeldepflicht die Gruppe der
Sexarbeiterinnen in Deutschland genau erfassen, ihre Einkünfte
besteuern und ihnen eine Gesundheitsberatung aufzwingen kann. Wie es
bis 2001 noch üblich war: Damals mussten "Personen mit häufig
wechselndem Geschlechtsverkehr" ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis
vorlegen. Was deshalb abgeschafft wurde, weil es die im Grundgesetz
verankerte Freiheit der Person einschränkte. Oder man ändert das
Gesetz noch mal. Holt dazu jene an den Tisch, um die es wirklich
geht, nämlich die Sexarbeiterinnen selbst. Und Experten von den
Beratungsstellen. Und schafft diesmal wirklich hilfreiche Bedingungen
wie Zugang zu Sprachkursen, Weiterbildung und Gynäkologen, um den
Frauen Mündigkeit zu geben. Und nicht nur eine Identität.
Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de
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