Der Tagesspiegel: Onlinebank N26 muss 50.000 Euro Bußgeld wegen DSGVO-Verstoß zahlen
Geschrieben am 23-05-2019 |
Berlin (ots) - Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat mit 50.000
eine der bislang höchsten Strafen wegen Verstößen gegen die
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verhängt. Betroffen ist dabei nach
Informationen des Fachdienstes "Tagesspiegel Background
Digitalisierung & KI" die Onlinebank N26. "Ein Bußgeld betrug 50.000
Euro und betraf die unbefugte Verarbeitung personenbezogener Daten
ehemaliger Kundinnen und Kunden durch eine Bank", erklärt die
Behörde. Den Namen will sie nicht nennen.
Das Unternehmen soll zahlen, weil Daten ehemaliger Kunden auf
einer Art "schwarzer Liste" gespeichert wurden. Dies ist jedoch nur
für Kunden die unter Geldwäscheverdacht stehen zulässig. Die
Betroffenen konnten dadurch keine neuen Konten eröffnen. Inzwischen
wurde die Praxis nach Angaben von N26 geändert, "so dass sich jetzt
ehemalige Kunden, die nicht geldwäscheverdächtig sind, neu anmelden
können". N26 geht rechtlich gegen das Bußgeld vor und wollte sich mit
Verweis auf das laufende Verfahren nicht weiter äußern.
Das bislang höchste DSGVO-Bußgeld hat Baden-Württemberg in Höhe
von 80.000 Euro verhängt, weil Gesundheitsdaten im Internet gelandet
seien.
https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/verstoesse-gegen-datenschut
z-50-000-bussgeld-gegen-onlinebank-n26/24375204.html
Rückfragen richten Sie bitte an: Der Tagesspiegel, Newsroom,
Telefon 030-29021-14909
Pressekontakt:
Der Tagesspiegel
Chefin vom Dienst
Patricia Wolf
Telefon: 030-29021 14013
E-Mail: cvd@tagesspiegel.de
Original-Content von: Der Tagesspiegel, übermittelt durch news aktuell
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