OLG Karlsruhe entscheidet im Abgasskandal - Geschädigte müssen trotz Neulieferung keinen Nutzungsersatz zahlen
Geschrieben am 24-05-2019 |
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Karlsruhe (ots) - Das OLG Karlsruhe hat am 24.05.2019 mit drei
Urteilen (AZ 13 U 167/17, 13 U 144/17 und 13 U 16/18) für einen
Paukenschlag und besorgte Gesichter bei VW, Mercedes und Audi
gesorgt. Es verkündete in den drei Fällen, dass die betroffenen
Fahrzeughalter (deren Fahrzeuge über eine illegale
Abschalteinrichtung verfügten) von den Händlern neue Fahrzeuge
geliefert bekommen müssen - und zwar, ohne Nutzungsentschädigung zu
zahlen für die vielen Jahre, die sie die manipulierten Wagen gefahren
sind. Das bedeutet, die Fahrzeuge wurden jahrelang für umsonst
gefahren.
Die Nutzungsentschädigung ist ein umstrittener Teil von vielen
Klagen im Abgasskandal. Bei erfolgreichen Klagen geben die
betroffenen Kunden das abgasmanipulierte Fahrzeug zurück und erhalten
dafür im Gegenzug den Kaufpreis erstattet. In vielen Fällen müssen
sie dem Händler oder Hersteller aber eine Nutzungsentschädigung für
die bereits mit dem Auto gefahrenen Kilometer zahlen. Hierbei können
schnell hohe vierstellige Beträge zusammen kommen. Nun hat das OLG
Karlsruhe entschieden: 3 Kläger bekommen einen Neuwagen geliefert,
der dem selben Modell entspricht, das manipuliert war (nun natürlich
ohne mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehen zu sein), geben
das manipulierte Fahrzeug zurück - und müssen dennoch keinerlei
Nutzungsentschädigung an den Händler zahlen.
Bei den drei Fahrzeugen handelt es sich um einen Audi A3, einen VW
Sharan und einen VW Touran, die zwischen 130.000 und 200.000
Kilometer gelaufen waren - Kilometer die die getäuschten Verbraucher
nun über die Jahre praktisch kostenfrei gefahren sind. Es ist das
erste Mal, dass ein Oberlandesgericht solch eine
verbraucherfreundliche Entscheidung trifft. Diese Urteile können
weitreichende Folgen haben. Denn es laufen deutschlandweit tausende
Verfahren im Abgasskandal und auf VW, Audi, aber auch Mercedes kommen
Millionenforderungen zu.
VW hat bereits erklärt, dass man beim Bundesgerichtshof Revision
einlegen werde. Ein vierter Kläger hatte sich zuvor mit VW auf einen
Vergleich geeinigt und seine Klage daraufhin zurückgezogen.
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Möglichkeiten und errechnen vorab Ihren möglichen Anspruch auf
Schadensersatz.
HAHN Rechtsanwälte vertritt im Rahmen des Abgasskandals bundesweit
mehr als 3.000 Betroffene. Zahlreiche Schadensersatzklagen aufgrund
von illegalen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen konnten
bereits gewonnen werden. Die Kläger erhalten dabei den Kaufpreis
erstattet und geben das manipulierte Fahrzeug an den Hersteller
zurück.
Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Lars Murken-Flato
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: murken@hahn-rechtsanwaelte.de
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