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Pausch...was? - Das hat es mit dem Pauschbetrag bei der Steuererkläung auf sich (AUDIO)

Geschrieben am 03-06-2019

Neustadt a. d. W. (ots) -

Anmoderationsvorschlag:

Seit diesem Jahr haben wir zwei Monate mehr Zeit, die
Steuererklärung abzugeben, nämlich bis zum 31. Juli. Viele werden nun
aufatmen, denn so eine Steuererklärung ist nicht einfach - vor allem
bei den Fachbegriffen verstehen manche nur Bahnhof. Was hat es zum
Beispiel mit dem sogenannten Pauschbetrag auf sich und wie kann ich
den zu meinem Vorteil nutzen? Oliver Heinze.

Sprecher: Als Steuerzahler kann man einen bestimmten Betrag
pauschal von der Steuer absetzen, ohne dass das Finanzamt dafür
Belege verlangt. Für so gut wie jeden interessant: die sogenannte
Werbungskostenpauschale. Christina Georgiadis vom
Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe erklärt, was
darunter fällt.

O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 30 Sek.): "Zum Beispiel die Kosten
für die Fahrt zur Arbeit oder auch die Ausgaben für Arbeitskleidung.
1.000 Euro rechnet das Finanzamt jedem Arbeitnehmer pauschal am Ende
des Jahres als Werbungskosten an - auch wenn man vielleicht weniger
Ausgaben hatte. Auch Rentnern gesteht das Finanzamt eine
Werbungskostenpauschale zu. Die fällt aber viel niedriger aus und
liegt bei 102 Euro pro Jahr. Damit soll Rentnern die Ausgaben für
beispielsweise ein Girokonto oder die Kosten für einen Renten- oder
Versicherungsberater erstattet werden."

Sprecher: Wer aus beruflichen Gründen umziehen muss, kann die
Umzugskostenpauschale in Anspruch nehmen. Für Alleinstehende liegt
sie bei 811 Euro. Bei Verheirateten ist es doppelt so viel.

O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 24 Sek.): "Dann gibt es den
Pauschbetrag für Sonderausgaben, bei dem immerhin 36 Euro für Singles
und das Doppelte für Ehepaare pauschal anerkannt werden. Als
Sonderausgaben gelten zum Beispiel die Beiträge zur gesetzlichen und
privaten Altersvorsorge, zur Kranken- und Pflegeversicherung, die
Kirchensteuerbeiträge und auch geleistete Spenden. Weitere Pauschalen
gibt es für Sparer und es gibt auch noch einige mehr."

Sprecher: Übersteigen die Ausgaben den jeweiligen Pauschbetrag,
kann man auch das in der Lohnsteuererklärung angeben. Dann verlangt
das Finanzamt allerdings die entsprechenden Belege.

O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 18 Sek.): Aber das kann sich
lohnen: Bei den Sonderausgaben kommt man zum Beispiel allein mit der
Kirchensteuer oder auch einer Spende oft schon über die 36 Euro im
Jahr. Deshalb empfehlen wir, alle Kosten, die zu den Sonderausgaben
zählen, zu sammeln, zusammenzuzählen und am Ende vom Jahr in den
verschiedenen Steuerformularen anzugeben."

Sprecher: Klingt kompliziert, muss es aber nicht sein.
Arbeitnehmer und Rentner können sich beispielsweise bei einem
Lohnsteuerhilfeverein an einen Experten wenden.

O-Ton 4 (Christina Georgiadis, 17 Sek.): "Wir von der VLH sind mit
bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen und einer Million Mitgliedern
der größte Lohnsteuerhilfeverein in Deutschland. Rund 1.000 Euro
erhalten unsere Mitglieder durchschnittlich vom Staat zurück. Wir
beraten im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11
Steuerberatungsgesetz."

Abmoderationsvorschlag:

Bei der Steuererklärung gibt es etliche unterschiedliche
Pauschbeträge. Manche sind allerdings sehr niedrig angesetzt und
decken nicht die tatsächlichen Kosten ab, daher kann sich das Sammeln
der Belege lohnen. Mehr Infos und Hilfe im Steuerdschungel finden Sie
unter vlh.de.



Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Mail:christina.georgiadis@vlh.de
Tel.:06321/49010

Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V., übermittelt durch news aktuell


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