Deutscher Kinderverein e.V. kritisiert Kinderschutz-Aktionismus / Bosbach-Kommission legt Zwischenbericht vor
Geschrieben am 03-06-2019 |
Essen (ots) - Unvorstellbares Leid und unendliches Versagen: Seit
Lügde bemühen sich alle um grundlegende Veränderungen im
Kinderschutz. Vom Versager zum Vorreiter? Nach Fehlern will nun der
Landkreis Hameln-Pyrmont Vorreiter beim Kinderschutz werden und
stellte am 16. Mai 2019 erste Ergebnisse eines Präventionskonzeptes
vor. In Niedersachsen soll der Landespräventionsrat innerhalb eines
halben Jahres die Verwaltungsstrukturen und Abläufe der staatlichen
Jugendhilfe aufarbeiten. Ob dies in solch kurzer Zeit möglich ist,
ist mehr als fraglich. Sozialministerin Carola Reimann aus
Niedersachsen plant unter dem Arbeitstitel "Kinderschutz geht jede(n)
an" eine Kampagne mit dem Ziel, Bürgerinnen und Bürger gezielt für
das Thema "Sexueller Missbrauch" zu sensibilisieren.
Doch damit nicht genug. In Nordrhein-Westfalen präsentierte die
Bosbach-Kommission Ende Mai auf zwölf Seiten einen völlig
unerwarteten Zwischenbericht zum Schutz vor Kindesmissbrauch. Fazit
des Berichts: "Erfolgreicher Kinderschutz kann nur sichergestellt
werden, wenn alle Beteiligten, Behörden, Institutionen und Verbände
Hand in Hand arbeiten und sich als Bestandteil eines Gesamtsystems
verstehen." Ein richtiger Anspruch im Kinderschutz, doch weshalb hält
die Kommission sich nicht an ihre eigenen Empfehlungen, bevor sie mit
Handlungsempfehlungen an die Öffentlichkeit geht? In der Kommission
selbst nämlich findet sich kein einziger Kinderschutz-Experte. Dieses
Manko zeigt sich im Bericht: "Den Vormundschaftsgerichten kommt bei
der Wahrung der Kinderschutzinteressen eine besonders wichtige
Funktion zu. Entscheidungen sind nicht nur nach Aktenlage, sondern
unter Einbeziehung aller individuellen Umstände des Falles zu
treffen. Betroffene Institutionen und Personen sind anzuhören, um
rechtssichere Entscheidungen treffen zu können." Dass diese zu ganz
anderen Zwecken eingesetzte Kommission vom "Vormundschaftsgericht"
schreibt, zeigt, wie wenig Kenntnis zum Kinderschutz vorhanden ist.
Die Zuständigkeit für den zivilrechtlichen Kinderschutz liegt nämlich
schon seit einem ganzen Jahrzehnt nicht mehr beim
Vormundschaftsgericht, sondern beim Familiengericht, das laut
Amtsermittlungsgrundsatz sowieso alle notwendigen Ermittlungen
anstellen muss - eine bessere Ausbildung und geringere Fallbelastung
vorausgesetzt. Ermittlungs- und Anhörungspflichten gegenüber dem
Jugendamt (Verfahrensbeteiligter), dem Kind (§ 159 FamFG), den
Sorgeberechtigten und anderen für die Einschätzung der Gefährdung und
des Hilfebedarfs wichtigen Personen sind klar geregelt.
Die Landesregierungen in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen
wären gut beraten, in enger Zusammenarbeit mit allen Ministerien eine
intensiv arbeitende multiprofessionelle Gruppe von Experten aus
Praxis und Wissenschaft zur Politikberatung einzusetzen, so Rainer
Rettinger, Geschäftsführer Deutscher Kinderverein e.V. Diesen Ansatz
unterstreicht auch Prof. Dr. Maud Zitelmann, Botschafterin des
Deutschen Kindervereins und Professorin für Jugendhilfe und
Kinderschutz in Frankfurt am Main. Aus Lügde lernen, das erfordert
eine unabhängige Untersuchung des Geschehen, aber auch eine
grundlegende Revision, Verbesserung und Neuausrichtung des
Kinderschutzes, orientiert an den Rechten, Bedürfnissen und
Belastungen misshandelter und sexuell missbrauchter Kinder. "Solch
eine Arbeit ist nicht in wenigen Arbeitstreffen zu leisten", sagt
Zitelmann. "Im Kinderschutz ausgewiesene Experten aus dem Bereich der
Jugendhilfe, des medizinischen Kinderschutzes, der
Familiengerichtsbarkeit und der Strafverfolgungsbehörden müssten in
einer stabil arbeitenden Gruppe zusammenfinden. Dies braucht eine
Freistellung von anderen Aufgaben und den organisatorischen Rahmen,
sowie die Aufhebung von Vorgaben, die Denk- und Sprechverbote
bewirken könnten. Und es braucht Fürsprecher, damit das Erleben und
die Sicht der Kinder zur Sprache kommen, etwa durch erfahrene
Kindertherapeuten, Fachberater oder Opferanwälte sowie durch
erwachsene Betroffene, ähnlich der Aufarbeitungskommission der
Bundesregierung." Einzelkonzepte und Aktionsmus helfen den Kindern
nicht, die so Leidvolles haben erfahren müssen - und sie verhindern
keine Wiederholung. Wir sind den Kindern jetzt und in der Zukunft
eine gründlichere Aufarbeitung von Lügde schuldig.
Pressekontakt:
Deutscher Kinderverein e.V.
Rainer Rettinger
T: 0201 47900520
Original-Content von: Deutscher Kinderverein e.V., übermittelt durch news aktuell
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