Von Storch: Die islamistische Hisbollah als verfassungsfeindliche Organisation einstufen und verbieten
Geschrieben am 06-06-2019 |
Berlin (ots) - Zum Antrag der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag
(Drucksache 19/10624), die libanesische Partei und Miliz Hisbollah zu
verbieten, weil sie mit ihren Bestrebungen eine Bedrohung für die
verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland darstellt,
teilt die stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion und
stellvertretendes Mitglied im Innenausschuss, Beatrix von Storch,
mit:
"Die Hisbollah will Israel von der Landkarte tilgen, betreibt
terroristische Angriffe gegen Israel und agiert im Bereich der
organisierten Kriminalität, des internationalen Drogenhandels und der
Geldwäsche. Die von der Bundesregierung vorgenommene Unterscheidung
zwischen einem militärischen und einem politischen Arm der Hisbollah
ist grotesk. Auch der politische Arm der Hisbollah ist extremistisch,
islamistisch und antisemitisch und muss verboten werden.
Denn die Hisbollah rekrutiert bei ihren bisher nicht verbotenen
politischen Veranstaltungen weitere Unterstützer für ihren
terroristischen Kampf. Die Legalität ihres politischen Arms macht es
der Hisbollah bis heute leicht, in Deutschland gewerbsmäßig
Drogenhandel zu betreiben, Gelder zu waschen und sich an Spenden
angeblicher Hilfsorganisationen zu bereichern. Die Duldung der
Hisbollah in Deutschland macht unser Land zu einem Rückzugsraum des
internationalen islamischen Terrorismus."
Pressekontakt:
Christian Lüth
Pressesprecher
der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag
Tel.: 030 22757225
Original-Content von: AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, übermittelt durch news aktuell
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