Bundesgerichtshof bestätigt Zurückweisung des Antrags auf vorläufige Zwangslizenz für Cholesterinsenker durch Bundespatentgericht
Geschrieben am 06-06-2019 |
München (ots) - Der u.a. für das Patentrecht zuständige
X.Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 4. Juni 2019 -
X ZB 2/19 - die Entscheidung des Bundespatentgerichts vom 6.
September 2018 - 3 LiQ 1/18 (EP) bestätigt.
Pressekontakt:
Bundespatentgericht
Dr. Nikolaus von Hartz
Telefon: +49 (0)89 699 37 250
pressestelle@bpatg.bund.de
Original-Content von: Bundespatentgericht, übermittelt durch news aktuell
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