Fachkräfteeinwanderungsgesetz: "Spätes, aber wichtiges Signal" / bpa-Präsident Meurer sieht positive Botschaft an ausländische Pflegefachkräfte
Geschrieben am 07-06-2019 |
Berlin (ots) - Der Bundesverband privater Anbieter sozialer
Dienste e. V. (bpa) begrüßt die heutigen Entscheidungen des
Bundestages für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz und ein Gesetz zur
Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung. "Das ist ein spätes, aber
wichtiges Signal an die deutsche Wirtschaft sowie vor allem an die
Fachkräfte im Ausland", lobt bpa-Präsident Bernd Meurer. Denn der
akute Fachkräftemangel könne insbesondere in der Pflege trotz
Ausbildungsrekordzahlen, der Erhöhung von Vollzeitstellen und der
bereits erreichten überdurchschnittlichen Verweildauer im Beruf
aufgrund der wesentlich schneller wachsenden Zahl von
pflegebedürftigen Menschen nicht ausreichend kompensiert werden.
Deshalb hat der bpa schon seit Langem die Überarbeitung des deutschen
Einwanderungsrechts für eine erleichterte Anwerbung, Zuwanderung und
Anerkennung von ausländischen Pflegefachkräften gefordert. Die jetzt
vorgelegten Gesetze enthalten nach Einschätzung des bpa gerade für
die Mangelberufe aus dem Pflege- und Gesundheitsbereich allerdings zu
wenig konkrete Verbesserungen.
Der bpa-Präsident bedauert, dass die vom bpa seit vielen Jahren
geforderte Einführung einer international verständlichen "Care Card"
oder "Greencard" für Pflegefachkräfte aus dem Ausland mit
automatischer Anerkennung für deren Ausbildungen von mehr als drei
Jahren Dauer nicht im Gesetz aufgenommen wurde. Auch die vom bpa
vorgeschlagene zentrale Anerkennungsstelle des Bundes mit
transparenten Vorgaben an die Anerkennung komme leider so nicht.
Meurer: "Die Anerkennung in den Bundesländern ist überwiegend viel
zu langsam und uneinheitlich. Es ist niemandem zu erklären, wieso in
einem Bundesland die Ausbildung einer ausländischen Pflegefachkraft
anerkannt wird und in einem anderen nicht. Noch weniger
nachvollziehbar ist es, wenn innerhalb eines Landes unterschiedlich
verfahren wird oder Absolventen mit einem vierjährigen Studium und
Berufserfahrung sechs Monate Nachschulung in Kauf nehmen sollen.
Leider verweigern sich die Länder bisher einer Vereinheitlichung. Aus
dem Ausland ist für Interessenten kaum zu erkennen, was genau in
Deutschland gefordert ist." Die vom Bund vorgesehene Zentrale
Servicestelle Anerkennung löse die Probleme deshalb nicht, weil sie
nicht in die Befugnisse der Länder eingreifen dürfe. Auch in den
Anwerbeländern bestünden noch erhebliche Probleme: "Potenzielle
Pflegekräfte müssen teils ein Jahr auf Termine in den Botschaften
warten." Das Personal in den betroffenen Botschaften müsse deshalb
dringend aufgestockt werden.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 10.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte
Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in
Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären
Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in
privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa
tragen die Verantwortung für rund 305.000 Arbeitsplätze und circa
23.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch
www.facebook.com/Youngpropflege). Das investierte Kapital liegt bei
etwa 24,2 Milliarden Euro.
Pressekontakt:
Für Rückfragen: Uwe Dolderer, Leiter bpa-Verbandskommunikation, Tel.:
030/30 87 88 60, www.bpa.de
Original-Content von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., übermittelt durch news aktuell
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