(Registrieren)

VW Skandal - OLG Koblenz verurteilt VW zu Schadensersatz

Geschrieben am 13-06-2019

Lahr (ots) - Im VW-Abgasskandal hat sich ein weiteres
Oberlandesgericht hinter die geschädigten Käufer gestellt. Das
Oberlandesgericht Koblenz hat mit Urteil vom 12.06.2019 - Az. 5 U
1318/18 entschieden, dass die Volkswagen AG dem Käufer eines vom
Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugs wegen vorsätzlicher
sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verpflichtet ist.

Der Kläger hatte einen gebrauchten VW Sharan, in dem der
Dieselmotor EA189 verbaut ist, für 31.000 Euro als Jahreswagen
gekauft. Nach Bekanntwerden des Abgasskandals verlangte er vom
Hersteller Ersatz für den eingetretenen Schaden und wollte das
Fahrzeug zurückgeben. In der ersten Instanz wies das LG Bad Kreuznach
die Klage noch ab. Hiergegen wehrte sich der Käufer, legte Berufung
ein und zog vor das OLG Koblenz. Dort bekam er schließlich Recht. Das
Oberlandesgericht erkannte im Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit
einer unzulässigen Softwareprogrammierung eine vorsätzliche
sittenwidrige Schädigung durch den Volkswagen-Konzern. Der Hersteller
sei daher zum Schadensersatz verpflichtet. Der betroffene Kunde könne
nunmehr sein Fahrzeug gegen Rückerstattung des Kaufpreises
zurückgeben. Für die gefahrenen Kilometer habe er, ausgehend von
einer Gesamtlaufleistung von 300.000 km, Nutzungsersatz zu bezahlen.

Der VW-Konzern kündigte an, Revision einzulegen. Der
Bundesgerichtshof wird sich damit auseinandersetzen müssen, ob
Käufern von Fahrzeugen, in denen eine unzulässige Abschalteinrichtung
verbaut ist, ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller zusteht.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der die Verfahren federführend führt
und mehr als 10.000 Klagen bundesweit im Abgasskandal erhoben hat,
teilt mit: "Dieses Urteil ist ein weiterer Big Point für die
geschädigten Kunden. Es reiht sich in die Liste von positiven
Urteilen von Oberlandesgerichten, wie beispielsweise Köln oder
Karlsruhe, ein. Bereits mehrfach wurde ein Schadensersatzanspruch der
betroffenen Kunden gegen den Hersteller festgestellt. Vom
Abgasskandal Geschädigte sollten nicht untätig bleiben und ihre
Ansprüche prüfen lassen. Es ist nicht einzusehen, dass die
Wertverluste bei den Käufern verbleiben. Hersteller, die
Manipulationen vorgenommen haben, müssen die betroffenen Käufer
entschädigen. Tun sie das nicht freiwillig, muss der gerichtliche Weg
beschritten werden. Wie das Verfahren vor dem OLG Koblenz zeigt, kann
dieser Weg zum Erfolg führen."



Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
Mobil für Presseanfragen: 0163/6707425
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/
https://www.dieselskandal-anwalt.de/
https://www.vw-schaden.de/

Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

690440

weitere Artikel:
  • BCD Travel stellt innovativen Ansatz für Hotelprogramme vor - neue Hoteldivision liefert Unternehmen dynamischere, datengesteuerte Lösungen Utrecht (ots) - Als Reaktion auf die sich ändernde Dynamik der Geschäftsreisebranche hat die weltweit führende Travel Management Company BCD Travel heute einen neuen Ansatz für das Management von Hotelprogrammen vorgestellt - Stay by BCD Travel[TM] (https://www.bcdtravel.com/hotels/). Das Unternehmen hat eine eigene globale Hoteldivision geschaffen. Geleitet wird sie von April Bridgeman, seit kurzem Senior Vice President Hotel Solutions bei BCD Travel. Die neue globale Hoteldivision steigert die Innovationsfähigkeit von BCD mehr...

  • AXA Partners Gesundheitsstudie: Digitale Telekonsultation als innovative Lösung für moderne Geschäftsreisende (FOTO) Köln (ots) - Laut einer repräsentativen Studie* von AXA Partners rund ums Thema Gesundheit steigt bei Endkonsumenten der Bedarf an digitalen Lösungen im Gesundheitsbereich. Dies gilt besonders für Geschäftsreisende. - Digitale Angebote wie Online-Apotheken (52%), Gesundheits-Apps (31%) und Webseiten mit medizinischen Inhalten (45%) werden bereits oft genutzt. 70 Prozent der Geschäftsreisenden in Deutschland wären sogar bereit, online mit ihrem Arzt zu kommunizieren. - An diesem Punkt setzt AXA Partners mehr...

  • Lufthansa Consulting continues support for Turkmenistan Airlines to achieve compliance with international air safety standards Ashgabat, Turkmenistan/Frankfurt (ots) - Turkmenistan Airlines updated EASA on status of implementation of corrective action plans Turkmenistan Airlines (TUA) is committed to raising their performance following difficulties in satisfying relevant EASA (European Aviation Safety Agency) requirements at the beginning of this year. Since then, the airline with Lufthansa Consulting has developed and agreed on corrective action plans and has also begun implementing them. Together with the aviation experts from Lufthansa Consulting, mehr...

  • Der Tagesspiegel: Datenschutzbeauftragter kündigt an, neue Lidl-App zu prüfen Berlin (ots) - Der Landesdatenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg hat angekündigt, das heute in Berlin und Brandenburg gestartete Programm "Lidl Plus" zu prüfen. Es müsse kontrolliert etwa werden, "ob es zulässig ist, von Kindern solche Kundenprofile zu erstellen", sagte Stefan Brink (FDP) dem Berliner "Tagesspiegel" (Freitagausgabe). Kinder hätten häufig bereits ab der weiterführenden Schule Smartphones. "Es muss geprüft werden, inwieweit die Eltern hier mit einbezogen werden." Zudem müsse Lidl ganz transparent und für jeden mehr...

  • Telstra: 88% der Cybersicherheitsrisiken für europäische Unternehmen sind intern Telstra-Studie zeigt, dass Mitarbeiter das größte digitale Sicherheitsrisiko für Unternehmen darstellen 52% der europäischen Unternehmen sind unbeabsichtigten Handlungen ausgesetzt, die zu wöchentlichen, monatlichen oder vierteljährlichen Sicherheitsverletzungen führen Besorgniserregend: 79% der Unternehmen unterliegen irgendwann einmal beabsichtigten und bösartigen Mitarbeiterhandlungen London (ots/PRNewswire) - Das größte Cybersicherheitsrisiko für europäische Unternehmen sind nicht, wie oft angenommen, externe Hacker mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Wirtschaftsnews

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

DBV löst Berechtigungsscheine von knapp 344 Mio. EUR ein

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht