Bankencheck der Verbraucherzentrale NRW zu Baufinanzierungsdarlehen:
Hohe Gebühren bei Scheidung
Geschrieben am 13-06-2019 |
Düsseldorf (ots) - Wenn ein Ehepaar, das eine gemeinsame Immobilie
besitzt, sich scheiden lässt, müssen häufig die Finanzierungsverträge
geändert werden. In der Praxis sind drei gängige Varianten zu
beobachten:
- Ein Ex-Partner übernimmt das gemeinsame Eigenheim, und der
bisherige Mitschuldner steigt aus dem Vertrag aus. Das wird im
Bankenjargon als "Haftungsentlassung eines Schuldners"
bezeichnet.
- Das Eigenheim hat bislang einer der beiden ehemaligen Partner
allein finanziert. Künftig soll es der andere übernehmen. Dafür
muss die Bank den Darlehensvertrag auf den neuen Schuldner
umschreiben.
- Das Eigenheim wird verkauft, aber einer der Kreditnehmer erwirbt
direkt im Anschluss eine neue Immobilie. Soll dabei der
bisherige Kreditvertrag weitergeführt werden, ist eine Änderung
des Beleihungsobjektes erforderlich, weil die Grundschulden
ausgetauscht werden müssen.
In einer Stichprobe wollte die Verbraucherzentrale NRW von zwölf
Banken wissen, welche Gebühren sie in diesen drei Fällen kassieren.
Ärgerlich jedoch: Einige Anbieter mochten offenbar ihre Entgelte
nicht veröffentlicht lesen. Komplett mauerte in der Umfrage die DZ
Hyp, die als bundesweit tätiger Immobilienfinanzierer der
Genossenschaftsbanken ihre Darlehen vor allem von Volks- und
Raiffeisenbanken vermitteln lässt.
Postbank und Dortmunder Volksbank wiederum blieben im Nebel: Der
"Arbeitsaufwand" bestimme die Höhe der Gebühr. Als Richtschnur
sollten Kunden des Dortmunder Institutes dabei mit "mindestens 100
Euro" rechnen.
Aber auch die auskunftsfreudigen Banken sorgten für Erstaunen: Nur
in einem Fall gab`s eine der drei abgefragten Leistungen für unter
100 Euro. Nach oben konnten die Kassiergelüste oft nur mit
vierstelligen Beträgen befriedigt werden. Spannen, die eine
Preispolitik nach Gutsherrenart vermuten lassen.
Ein Beispiel dafür war die "Haftungsentlassung eines Schuldners"
bei der Sparkasse Rheine. Wer noch hohe Restschulden auf dem Darlehen
hatte, konnte hier in eine fiese Gebührenfalle tappen. Es wurden
nämlich 0,5 Prozent der Kreditsumme, mindestens jedoch 150 Euro
fällig. Das ergibt bei einem Darlehensstand von 250.000 Euro eine
Gebühr von horrenden 1250 Euro.
Die Sparkasse Köln-Bonn verlangte für die Entlassung mindestens
400 Euro, Santander wiederum 500 Euro. Noch am günstigsten waren DKB,
ING und Sparda West, die unisono 250 Euro für die Leistung aufriefen.
Oft doppelt und dreifach teurer wurde es beim Gros der Institute,
wenn das Darlehen komplett auf einen anderen Schuldner umgeschrieben
werden sollte. Den günstigsten Fixpreis bot die PSD Westfalen-Lippe
mit 700 Euro. Sparda West, Santander, ING, DKB und Commerzbank
folgten mit 750 Euro. Die Sparkasse Köln-Bonn hantierte mit einen
"Mindestpreis" von 560 Euro.
Ihre Gebührenfalle bei der Haftungsentlassung hatte die Sparkasse
Rheine auch bei der Umschreibung aktiviert. Die 0,5 Prozent konnten
so auch hier bei höheren Darlehenssummen zu einer vierstelligen
Euro-Explosion führen.
Bei so viel Chuzpe überrascht es doch, dass ausgerechnet die
Rheiner den Austausch des Beleihungsobjektes gratis ausführten - als
einziges Institut des Testfeldes. Das Gros lag hier wieder mal bei
rund 750 Euro. Unrühmliche Spitzenreiter waren Santander (1000 Euro)
und Commerzbank (1200).
Solche willkürlich wirkenden Entgelte legen es nahe, vor dem
Abschluss einer Baufinanzierung nicht nur die die Höhe der Zinsen,
sondern auch die Gebühren für Änderungen am Darlehensvertrag zu
vergleichen. Wenn Banken, wie im Check der Verbrauchzentrale, die
Sätze für solche Sonderleistungen im Preisverzeichnis verschweigen,
hilft nur gezieltes Nachfragen. Bieten zwei Institute identische
Zinskonditionen, sollte der Kreditgeber den Vorzug erhalten, der bei
einer späteren Änderung des Darlehensvertrags weniger zulangt.
Pressekontakt:
Georg Tryba
Tel.: 0211 3809-108
E-Mail: georg.tryba@verbraucherzentrale.nrw
Original-Content von: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V., übermittelt durch news aktuell
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