Doppelte Haushaltsführung: BFH erlaubt über 1.000 Euro monatlich (FOTO)
Geschrieben am 17-06-2019 |
Neustadt a. d. W. (ots) -
Mehr als 1.000 Euro im Monat können Arbeitnehmer absetzen, die aus
beruflichen Gründen eine Zweitwohnung mieten (doppelte
Haushaltsführung). Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil
vom 4. April 2019 entschieden.
Viele hunderttausende Arbeitnehmer unterhalten eine Zweitwohnung -
allein im Jahr 2014 waren es laut Statistischem Bundesamt fast
385.000 -, weil die Entfernung zwischen Arbeitsort und Hauptwohnsitz
zu weit entfernt ist für die tägliche Fahrt.
Alte Regel: maximal 1.000 Euro monatlich absetzen
Den Betroffenen entstehen etliche Ausgaben, die doppelt gezahlt
werden müssen wie Miete, Nebenkosten, Strom, Heizung, Möbel, die
Rundfunkgebühren oder der Kfz-Stellplatz.
Diese und viele weitere Kosten für eine doppelte Haushaltsführung
lassen sich von der Steuer absetzen. Seit 2014 galt eine monatliche
Obergrenze von 1.000 Euro, doch Berufstätige mit einer Zweitwohnung
in kostspieligen Wohnorten wie München, Frankfurt oder Düsseldorf
liegen bereits mit der Monatsmiete häufig über der 1.000-Euro-Grenze.
Neue Regel: 1.000 Euro im Monat plus Hausrat und Einrichtung
Der BFH hat diese Obergrenze in seinem Urteil mit Aktenzeichen VI
R 18/17 gekippt: Fielen die Ausgaben für notwendige
Einrichtungsgegenstände wie Küche, Bett, Schrank, Tisch, Stühle,
Kühlschrank, Duschvorhang oder Nachttisch bislang in die Maximalsumme
von 1.000 Euro im Monat, sind die tatsächlichen Kosten dieser
Gegenstände zusätzlich absetzbar.
Dabei gilt: Einrichtungsgegenstände, die nicht mehr als 800 Euro
(410 Euro bis 2018) netto kosten, können noch im Anschaffungsjahr
steuerlich geltend gemacht werden. Einrichtungsgegenstände, die
dagegen den Nettowert von 800 Euro (410 Euro bis 2018) übersteigen,
sind über mehrere Jahre abzuschreiben.
Unsere Empfehlung: Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen eine
Zweitwohnung unterhalten, sollten alle Rechnungen und Nachweise für
notwendige Einrichtungsgegenstände sammeln und prüfen lassen, ob
eventuell bis zum Jahr 2014 rückwirkend die Kosten gelten gemacht
werden können.
Überblick: Diese Kosten für die doppelte Haushaltsführung sind
absetzbar
- Miete
- Nebenkosten
- Kosten für die Reinigung von Keller oder Treppenhaus
- Kosten für die Müllabfuhr, den Schornsteinfeger oder die
Straßenreinigung
- Rundfunkgebühren
- Kosten für einen Kfz-Stellplatz
- Zweitwohnungssteuern
- Maklerkosten
- Umzugskosten
- Renovierungsarbeiten
- Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer
- Fahrtkosten für eine Fahrt nach Hause oder stattdessen ein
15-minütiges Telefongespräch einmal in der Woche
- Verpflegungsmehraufwand innerhalb der ersten drei Monate
- Anschaffung von Einrichtungsgegenständen und Hausrat
Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße
Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49
E-Mail: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de/presse
Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V., übermittelt durch news aktuell
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
690853
weitere Artikel:
- EANS-News: Oberbank AG / --------------------------------------------------------------------------------
Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Aktienrückkauf
Linz -
Veröffentlichung des Beschlusses der Oberbank AG über die beabsichtigte
Veräußerung eigener Aktien
Veröffentlichung gemäß § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 iVm §§ 2, 4 und 5
VeröffentlichungsV 2018 mehr...
- EANS-Adhoc: Bank für Tirol und Vorarlberg AG / Bank für Tirol und Vorarlberg
Aktiengesellschaft (BTV): Klage auf Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen --------------------------------------------------------------------------------
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro
adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der
Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen/Recht/Prozesse
17.06.2019
Innsbruck - Von den Aktionären UniCredit Bank Austria AG und CABO
Beteiligungsgesellschaft m.b.H. ist heute (17. Juni 2019) eine Klage mehr...
- EANS-News: Kapsch TrafficCom AG - Ergebnisse für das Wirtschaftsjahr 2018/19 --------------------------------------------------------------------------------
Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Jahresergebnis
Wien -
Zwtl.: Highlights.
* Das vierte Jahr in Folge Umsatz gesteigert - Rekordumsatz
* Beide Segmente erhöhten den Umsatz, erfreuliche EBIT-Entwicklung
* Anstieg des Nettoumlaufvermögens zeugt von Dynamik im Errichtungsgeschäft
* Stabile Bilanz, höhere Eigenkapitalquote mehr...
- Umfrage: Banken fordern höhere Zinsen und weniger Regeln Berlin (ots) - Nach dem Willen der EZB bleiben die Nullzinsen im
Euroraum noch mindestens bis 2020 bestehen. Viele Banken stellt das
vor ernsthafte Probleme. 80 Prozent der Institute sagen, dass die
Zinsen steigen müssen, damit sie wieder Geld verdienen. Drei Viertel
verlangen von der Politik, Banken besser zu schützen und mehr zu
deregulieren. Das geht aus einer Umfrage der Software-Firma Camunda
hervor. 102 Führungskräfte und Projektleiter wurden befragt.
Die schwachen Erträge wirken sich auch darauf aus, wie schnell die
Banken mehr...
- Statement von Michael Turgut: Was der Investmentmarkt hergibt Berlin (ots) - Michael Turgut, Finanzexperte aus Bayreuth ist
spätestens seit der Weltwirtschaftskrise 2008/2009 zu einem der
größten Kritiker klassischer Finanzprodukte geworden. Gleichwohl ist
er von der Notwendigkeit privater Vorsorge überzeugt. Die Frage ist,
wo und wie kann man sein Geld am besten investieren. Nach Angaben des
Statistischen Bundesamtes legen die Deutschen rund 10% ihres
Einkommens pro Jahr als Rücklage beiseite. Wie schafft man es aber in
Zeiten der Nullzinspolitik ein Vermögen aufzubauen. Darauf gibt es
laut mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Finanzen
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
Century Casinos wurde in Russell 2000 Index aufgenommen
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|